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Autor Thema: Befreiung als Student  (Gelesen 1950 mal)

R
  • Beiträge: 1
Befreiung als Student
Autor: 21. November 2013, 12:40
Hallo,

Person A ist ein Student erhält kein Bafög, da das Einkommen seiner Eltern die geforderte Grenze überschreitet.
Reich sind diese jedoch auch nicht, daher erhält der Student nicht den Höchsatz des Unterhalts, sondern Geld für die Miete und
hat abzüglich noch ca. 280 Euro (davon gehen noch mal rund 25 für Strom, 25 für Internet, 30 für Gas drauf, es bleiben zum Leben also ca. 200 Euro, das nur zur Info für euch, da Wärme, Internet usw. für die GEZ Leute sicherlich überflüssiger Luxus sind). Das ist weniger als ein Hartz 4 Empfänger monatlich erhält.

Student versteht nicht, wieso man sich nur als Bafögempfänger befreien lassen kann, nicht jedoch als jemand, der Unterhalt bekommt.

Meint ihr, man kann da bei der GEZ was erreichen? Student weiß auch nicht, wie die Lage aussähe, würde er den vollen Unterhalt bekommen, aber das ist ja auch nur ca. soviel wie Bafög.

Oder ist es, weil man Bafög zurückzahlen muss und sich wegen der GEZ nicht verschulden können soll? Was ist, wenn jemand seinen Eltern das Geld zurückzahlen muss? Ich verstehe nicht, wieso da so mit zweierlei Maß gemessen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2013, 13:37 von Uwe«

B

Bernd

Re: Befreiung als Student
#1: 21. November 2013, 15:01
Es gibt noch die Härtefallregelung.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5973.0


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C
  • Beiträge: 11
Re: Befreiung als Student
#2: 22. November 2013, 20:30


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