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Autor Thema: Beitragsservice für schwarz gemietetes Kinderzimmer  (Gelesen 1587 mal)

P
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Hallo Leute,

mich würde mal folgender hypothetischer Fall interessieren:

Angenommen Person A hat vor einigen Jahren eine Wohnung für sich und ihre Kinder gemietet, die Kinder sind mittlerweile volljährig und ausgezogen. Person A ist allerdings arbeitslos und bezieht Hartz IV und überlegt, wie sie sich in der großen Wohnung halten kann. Da bietet sie zwei ihr unbekannten Personen (Person B und Person C) via Internet die beiden leerstehenden Kinderzimmer als Bleibe an, nimmt dafür pro Person mehrere hundert Euro (nur in Bar), bleibt selbst auch in der Wohnung wohnen. Person B und Person C erkundigen sich mehrfach bei Person A, ob sie denn "legal" bei ihr wohnen dürfen, also der Vermieter damit einverstanden ist, Person A bejaht dies. Desweiteren erkundigen sie sich bei ihr, wie ihre berufliche Situation ist und Person A bezeichnet sich als arbeitstätig und verschweigt, dass sie Sozialleistungen empfängt, die eine Einnahmequelle wie Mietzahlung o.ä. verbietet. Person A weigert sich, das schriftlich festhalten zu lassen, Person B und Person C müssen das so hinnehmen, da sie sonst obdachlos wären. Person B und Person C bleiben für ein paar Monate bei ihr wohnen, sind dort auch gemeldet, haben jedoch keinen freien Zugang zu allen Räumen, keine eigenen Möbel, keinen eigenen Briefkastenschlüssel, keinen Namen an der Klingel und Person A verweigert zudem, Person B und C den Vermieter der Wohnung zu nennen.
Nun schreibt der Beitragsservice Person B und Person C, sie sollen für den Haushalt bezahlen. Die beiden legen Widerspruch ein, da sie nicht die Mieter der Wohnung sind. Widerspruch wird abgelehnt, da Person A vom Beitrag befreit ist (wegen Hartz IV). Wieder ein Widerspruch, da Person B und Person C unwissend waren und Person A ein Sozialleistungsbetrug nachweisen können. Dem Beitragsservice interessiert dies jedoch nicht, sie fordern weiterhin das Geld von Person B und Person C ein und geben den Hinweis auf Betrug auch nicht an die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Was sollten Person B und Person in diesem Falle tun? Müssen sie zahlen oder Anzeige gegen Person A erstatten? Oder gibt es eine andere Lösung?


Bin gespannt, was ihr meint  :)
MfG
Pietzke


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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j

jetzt_reicht_es

Zahlen und Anzeige gegen A.
Wie hat denn BS B und C angeschrieben, wenn sie keinen Namen an dem Briefkasten haben?
Und die viel wichtegere Frage: warum haben sie auf so eine Post reagiert? Man hätte das doch locker zurück schicken können mit dem Hinweis wohnen nicht hier.
Und noch dümmer ist es ja dem BS so einen Sozialbetrug anzumelden:
1) es interessiert sie gar nicht;
2) sie sind ja eh die größten Verbrecher und Betrüger
Und warum denken B und C sie müssten nicht zahlen?
Jeder Person, die die Inhaber der Wohnung ist kann zur Zahlung herangezogen werden. Als Inhaber wird man (widerlegbar) vermutet, wenn man dort angemeldet ist oder Mieter der Wohnung ist.

Haben sich B und C dort nicht angemeldet?


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