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Autor Thema: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid  (Gelesen 33775 mal)

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Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
Autor: 24. September 2013, 12:40
Moin.

Person A hatte beim Beitragsservice einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert und "im Voraus" bereits einer möglichen Mahngebühr widersprochen.

Bisher hat Person A vom Beitragsservice ausschließlich "Zahlungserinnerungen" erhalten.

Im Anhang findet ihr die Reaktion auf A's Forderung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
Alle persönlichen Angaben sind unkenntlich gemacht.

Ob die Auffassung des Beitragsservice rechtlich korrekt ist, kann Person A nicht beurteilen.

Person A erscheint es absurd, dass Mahnen erlaubt ist, solange man noch keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten hat.

Vielleicht kann dieser Thread als Sammelbecken für dieses Detail dienen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2013, 12:54 von Uwe«

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themob

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#1: 24. September 2013, 17:15
Jede Zahlungserinnerung kann als Mahnung ausgelegt werden.

Die Mahnung im Verwaltungsrecht ist etwas anderes.

Offiziell steht oben (wo hier im Dokument Rundfunkbeitrag steht) einfach nur "Mahnung". Solange das NICHT dort steht, ist es auch keine Mahnung im Sinne des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Und dort befinden wir uns in der Regel beim Rundfunkbeitrag.

Bekommt Person A eine Zahlungserinnerung/Aufforderung (ist man an sich ja schon in der Mahnung, wenn Sie auch als solche nicht beschrieben wird).

Was die hier als Mahnverfahren äußern, trägt in meinen Augen wieder mal dazu bei, bei den Betroffenen Ängste zu schüren oder sie verunsichern zu wollen.

Laut Wikipedia wird Mahnverfahren so beschrieben:
Zitat
Das Mahnverfahren in Deutschland (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.


Im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz sieht es anders aus: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__3.html
Zitat
§ 3 Vollstreckungsanordnung

(1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht.
(2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind:
a) der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist;
b) die Fälligkeit der Leistung;
c) der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsbescheides oder, wenn die Leistung erst danach fällig wird, der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit.
(3) Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
(4) Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf.

Bei mir so geschehen. Liegt alles beim VG.

Bescheid bekommen - Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt - einige Wochen danach kam ein Brief mit der genannten Überschrift "Mahnung" - einer kompletten Auflistung der angeblich geschuldeten Summe plus Mahngebühren. Alles zahlbar innerhalb einer Woche ansonsten Vollstreckung . Das schöne war: Der Brief war vom 8 des Monats datiert, kam aber erst am 21 bei mir an, die Frist im Brief zur Begleichung lief am 22 ab.

Da die Pappnasen aber nicht auf meinen Antrag auf Aussetzung reagiert haben, kam mir die Mahnung ganz recht. Somit konnte ich vor Ablauf der 3 Monate beim VG den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen. Als rechtliche Grundlage diente mir die Mahnung. Mahnung wurde von mir auch gleich widersprochen, da es nicht meine Schuld ist, wenn die auf meinen Antrag weder positiv noch negativ reagieren.

Die Rundfunkanstalt hat dann dem VG mitgeteilt, dass der Aussetzung auf Vollziehung bis zur endgültigen Klärung stattgegeben wird.

Seit einigen Monaten liegt also alles beim VG (mittlerweile Klage) und ich persönlich höre nichts mehr direkt von denen.

Jeglicher Briefwechsel (so alle 2 Monate in Form von "zur Kenntnisnahme" oder "Bitte um Stellungnahme") kommt vom VG. Darin befinden sich in Kopien die Antworten der Beklagten. Ich schreibe gegeben falls zurück. Gebe es beim VG ab. Diese schickt es an an den Beklagten zur Kenntnis- oder Stellungnahme. So geht es hin und her. Wahrscheinlich bis zu einem Punkt wo der Einzelrichter der Meinung ist, dass er nun genug Begründungen, Nachweise etc. hat, um sich ein rechtliches Bild vom Sachverhalt zu machen und eine Entscheidung treffen kann.

Eine Mahnung hier in diesem Sinne ist dann eine Mahnung, wenn auch Mahnung explizit oben steht. Siehe Punkt §3 Abs 3 Vollstreckungsandrohung. Diese kommt nach dem Bescheid.

Anbei die anonymisierte "Mahnung". Bitte lasst euch nicht von solchen Texten wie im Brief aufgeführt, unnötig in Panik versetzen. Wer im Vorfeld (ab Bescheid) richtig reagiert hat, muss auch nur auf solche Briefe wie die Mahnung richtig reagieren. Es passiert NICHTS solange man die Spielregeln beachtet, nicht den Kopf in den Sand steckt und sich die rechtlichen Möglichkeiten zunutze macht.

Die Höhe der Mahngebühren errechnet sich aus den festgesetzten Beträgen des Bescheids als Basis. Daraus errechnen sich dann die Gebühren laut §19 VwVG - Kosten
Zitat
(2) Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt eins vom Hundert des Mahnbetrages bis 100 Deutsche Mark einschließlich, ein halbes vom Hundert von dem Mehrbetrag, mindestens jedoch 1,50 Deutsche Mark und höchstens 100 Deutsche Mark. Die Mahngebühr wird auf volle 10 Deutsche Pfennige aufgerundet.

In dem § hat wohl noch niemand gemerkt das es die Deutsche Mark nicht mehr gibt  ;D Bei mir sind die Mahngebühren 1% der festgesetzten Beiträge in €  :)

Als Hinweis: Es gibt neben dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz auch noch Landes Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze. In der Regel fehlen dort aber die hier erläuterten § so das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz zur Anwendung kommt.

Wen es interessiert. Alle Gesetze kann man hier nachlesen: Gesetze des Bundes und der Länder

Hier ein Beispiel für das Thema "Mahnung" einer verwaltungsrechtlichen Behörde in Bayern - ersetze Ammerseewerke in BAZ/LRA ;)
http://www.azv-aw.de/mahnungen.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2013, 17:33 von themob«

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Fritzi

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#2: 24. September 2013, 17:56
Bitte lasst euch nicht von solchen Texten wie im Brief aufgeführt, unnötig in Panik versetzen. Wer im Vorfeld (ab Bescheid) richtig reagiert hat, muss auch nur auf solche Briefe wie die Mahnung richtig reagieren. Es passiert NICHTS solange man die Spielregeln beachtet, nicht den Kopf in den Sand steckt und sich die rechtlichen Möglichkeiten zunutze macht.

Es passiert auch nichts, wenn man die Spielregeln nicht beachtet. Vor allem frage ich, was für Spielregeln sind denn das? Ich erkenne hier keine. Und sollte es welche geben, gelten die doch wohl für beide Seiten.

Anmerkung: Die Forumsthemen mutieren mehr und mehr zur hypothetischen juristischen Ratschlagsplattform.

Das verstehe ich nicht unter "Alle zusammen". Der Schwerpunkt sollte gerade jetzt auf Information und Motivation unserer Mitmenschen liegen. Wir müssen eine stärkere Gruppe werden, die dann mal laut wird. Aber das scheint hier im Forum auch nicht mehr gewünscht zu sein, soweit ich das erkennen kann. 
Wenn es so weiter geht, ist das Forum bald ausgedörrt. Da helfen auch keine erniedrigenden Nadelstiche auf 'abgeordnetenwatch' mehr.

Ich vermisse die Zeit vor der Demo im vergangenen März. Da haben hier noch viele an einem Ziel gemeinsam gearbeitet und das war gut. Jetzt sollte das Ziel "Raus auf die Straße zu unseren Mitbürgern" heißen und vielleicht darauf folgend eine neue Demo.


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themob

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#3: 24. September 2013, 18:16
Bitte lasst euch nicht von solchen Texten wie im Brief aufgeführt, unnötig in Panik versetzen. Wer im Vorfeld (ab Bescheid) richtig reagiert hat, muss auch nur auf solche Briefe wie die Mahnung richtig reagieren. Es passiert NICHTS solange man die Spielregeln beachtet, nicht den Kopf in den Sand steckt und sich die rechtlichen Möglichkeiten zunutze macht.

Es passiert auch nichts, wenn man die Spielregeln nicht beachtet. Vor allem frage ich, was für Spielregeln sind denn das? Ich erkenne hier keine. Und sollte es welche geben, gelten die doch wohl für beide Seiten.

Die Spielregeln sind die gesetzlichen Vorgaben oder ausnutzen dieser rechtlichen Möglichkeiten.

Spielregeln nicht beachten:
Auf nichts reagieren und sich am Ende mit dem Vollstreckungsbeamten zusammensetzen. (Ohne jegliche Beschwerde warum es soweit gekommen ist)

Spielregeln beachten:
Weiterhin nicht zahlen müssen bis der Kläger durch gegeben falls alle Instanzen durch ist. Er kann gewinnen - er kann verlieren. Aber er hat was gemacht.

Natürlich gelten die Regeln für beide Seiten. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Zu der anderen Aussage: Ich stelle hier meine persönliche Erfahrung dar. Rundfunkfreund, der im Namen von Person A das Dokument hochgeladen hat und die Problematik erläutert. Warum teilweise hypothetisch gesprochen werden muss, muss hier nicht mehr erläutert werden. Ist mittlerweile jedem bekannt.

Wenn Du es richtig liest, bestehen meine Äußerungen aus Information und Motivation, nämlich sich zur Wehr zu setzen, mit allen Möglichkeiten die jeder einzelne hat. Näher möchte ich auf die Thematik im gesamten Deiner Antwort nicht eingehen, da es sonst Off Topic wird.
Aber zu einer grundsätzlichen Diskussion über die von Dir genannten Punkte (außer hypothetische Fallbeschreibung, daran können wir nichts ändern) kann Du gerne ein separates Thema unter "Aktionen gegen ......" aufmachen. Hier gehört es allerdings nicht hin. Ab dem Beginn: Anmerkung: Die Forumsteilnehmer...... alles in ein neues Thema packen mit entsprechender Überschrift.

Auch die Bitte an die anderen die es lesen, bitte nicht sofort wieder Off Topic hier im Thema werden.

 


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#4: 24. September 2013, 23:50
@themob
Danke für die informativen Hinweise.



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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#5: 26. September 2013, 00:00
Da die Pappnasen aber nicht auf meinen Antrag auf Aussetzung reagiert haben, kam mir die Mahnung ganz recht. Somit konnte ich vor Ablauf der 3 Monate beim VG den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen. Als rechtliche Grundlage diente mir die Mahnung.

Um welche 3 Monatsfrist ging es hier? Was wär gewesen wenn die Mahnung später als 3 Monate gekommen wär?


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#6: 12. August 2014, 16:48

Anbei die anonymisierte "Mahnung".
Genau solche Mahnung - betreffs Klagezeitraum seit 01.01.2013 und darüber hinaus - erreichte Bürgerin A z. B. heute, Wochen, nachdem die Klage beim VG eingereicht und von der LRA die Vollziehung in der Stellungnahme zur Klage ausgesetzt wurde.

Diese Dreistigkeit macht schon sprachlos.
Sieht eher nach reiner Kostentreibereischikane für die Bürgerin aus, da sie ja auf die Mahnung schriftlich und mit teurem Einschreiben reagieren muss - trotz längster erfolgter Aussetzung der Vollziehung.
Wie reagiert man denn nun auf so etwas?  Denen ihre eigene Aussage der Aussetzung der Vollziehung nochmal in Kopie hinschicken...? Und wie oft dann nochmal...?

Könnte Bürgerin A diese Mahnung möglicherweise mit der Bitte um Klärung an das VG schicken?

*ratlosguck*


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#7: 12. August 2014, 17:13
Sieht eher nach reiner Kostentreibereischikane für die Bürgerin aus, da sie ja auf die Mahnung schriftlich und mit teurem Einschreiben reagieren muss - trotz längster erfolgter Aussetzung der Vollziehung.

Warum will die Bürgerin denn reagieren müssen?
Wenn die Vollziehung ausgesetzt ist, kann ihr doch nichts passieren.


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#8: 13. August 2014, 08:40
Es wäre doch möglich, dass man auf offizielle Mahnungen - die ja zur Vollziehung - gehören, reagieren sollte.
Tatsächlich findet hier die Vollziehung statt, obwohl sie schriftlich bestätigt ausgesetzt wurde. Klar ist das gewolltes Schüren von Unsicherheit. Trotzdem ist es ja ein offizieller Vorgang.


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Gast

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#9: 09. Oktober 2014, 14:28
Hallo Leute,

folgender fiktiver Fall:

Person Y kennt einen Freund Z.

Z ist zu Ohren gekommen, dass Y sich mit dem Thema Rundfunkbeitrag beschäftigt und wandte sich deshalb an Y. Nun ist Y aber auch kein Profi in der Sache, möchte Z dennoch gerne Rat geben und versucht sich um falsche Ratschläge zu vermeiden vorher zu erkundigen. Y hat Z's Lage wie folgt analysiert:

Z hat bisweilen alle (auf einfachen Postwege angekommenen) Briefe des BS ungeöffnet verworfen.

Nach einigen Unterhaltungen in Z's persönlichem Umfeld war Z nun interessiert daran, was BS von Z möchte. So öffnete Z erstmalig einen Brief von BS, welcher ebenso auf einfachem Postwege ankam.

Die Überschrift des Briefes lautet: "Mahnung" und der Inhalt scheint dem Schreiben zu gleichen, welches themob im Beitrag # 2 mit angehängt hat (Fristsetzung für die Zahlung, sonst: Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändung, Kosten zu Z's Lasten,...).

Z ist entschlossen keinen Beitrag für den Rundfunk entrichten zu wollen.

Frage: Was gibt es für Handlungsoptionen für Z und was würden diese Optionen für Auswirkungen haben?


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#10: 09. Oktober 2014, 15:00
Zitat
Frage: Was gibt es für Handlungsoptionen für Z und was würden diese Optionen für Auswirkungen haben?

1. Zahlen oder Ratenzahlung vereinbaren.

2. Sich beim BS melden und einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid anfordern, weil sowas nie bei Z angekommen ist und dann Widerspruch gemäß der Frist laut Rechtbehelfsbelehrung (Rückseite des Bescheids) einlegen.

3. Weiter ignorieren nach der Vogel-Strauss Taktik und warten bis der Gerichtsvollzieher klopft. Damit meine ich aber bis zum bitteren Ende, was das Ignorieren der Post von der Vollstreckungsbehörde mit einschließt. Bedeutet gegen die Vollstreckung vor dem Amtsgericht vorgehen!

Nur so kann man das einigermaßen glaubwürdig begründen, nie Post bekommen zu haben. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Da es hier aber offensichtlich um den RBB geht und bei einer Vollstreckung das Finanzamt mit Kontopfändung auf den Plan ruft, würde Option 2 am meisten Sinn ergeben. ;)


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#11: 09. Oktober 2014, 15:12
3. Weiter ignorieren nach der Vogel-Strauss Taktik und warten bis der Gerichtsvollzieher klopft. Damit meine ich aber bis zum bitteren Ende, was das Ignorieren der Post von der Vollstreckungsbehörde mit einschließt. Bedeutet gegen die Vollstreckung vor dem Amtsgericht vorgehen!

Nur so kann man das einigermaßen glaubwürdig begründen, nie Post bekommen zu haben. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#12: 09. Oktober 2014, 15:21
3. würd ich persönlich eher vermeiden wollen.

Einfach warten bis Z den Beitrags/Festsetzungsbescheid bekommt, diesem mit Ablehnung des Säumniszuschlages und Antrag Aussetzung der Vollstreckung widersprechen ( je nach Wohnort bestenfalls in der Rundfunkanstalt direkt um kosten zu sparen. Muss nur beachtet werden den relativ kompakt zu halten, heisst ausschweifende Begründungen kann man sich sparen die sind nur für die Klage wichtig aber in den widerspruch einen Satz mit rein, das man sich das recht vorhält Begründungen in einem gesonderten Schriftstück nachzureichen, und auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen), Folgende Bescheide ebendfalls widersprechen, und wenn dann irgendwann mal der Widerspruchsbescheid ins Haus flattert, gegen diesen dann beim VG Klage einlegen.


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Heinz-Werner

Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#13: 09. Oktober 2014, 15:23
Hi ss32

3. Weiter ignorieren nach der Vogel-Strauss Taktik und warten bis der Gerichtsvollzieher klopft. Damit meine ich aber bis zum bitteren Ende, was das Ignorieren der Post von der Vollstreckungsbehörde mit einschließt. Bedeutet gegen die Vollstreckung vor dem Amtsgericht vorgehen!

Nur so kann man das einigermaßen glaubwürdig begründen, nie Post bekommen zu haben. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.

was braucht man für plausible Gründe? Wenn die Typen die Post nicht per Einschreiben senden ist das doch denen ihr Problem. Die sind Beweispflichtig dass ich Post von denen bekommen habe.

Gruß Paraglider


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Re: Berlin: Erst Mahnung, dann Bescheid
#14: 09. Oktober 2014, 15:25
3. Weiter ignorieren nach der Vogel-Strauss Taktik und warten bis der Gerichtsvollzieher klopft. Damit meine ich aber bis zum bitteren Ende, was das Ignorieren der Post von der Vollstreckungsbehörde mit einschließt. Bedeutet gegen die Vollstreckung vor dem Amtsgericht vorgehen!

Nur so kann man das einigermaßen glaubwürdig begründen, nie Post bekommen zu haben. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Nie Post bekommen zu haben, ist schon eine ziemlich heftige Behauptung. Da müsste man schon plausible Gründe vorbringen können, wie das denn passieren kann.

Dass einzelne Briefe, wie z.B. ein Beitragsbescheid, nicht ankommen, ist schon eher nachvollziehbar.

Wieso muss man plausible Gründe vorbringen?

Die Beweislast liegt nicht beim Schuldner. Das wissen die "alten Hasen" hier ja schon. ;)

Was jemand denkt oder glaubt zu wissen spielt hier keine Rolle. Wenn die Vollstreckungsbehörde genauso blöd wie der BS ist und auf Nichtreagieren des Vollstreckungsersuchens keinen "gelben Brief" schickt, dann ist das auch nicht das Problem des Schuldners.

In der Regel kommt ja je nach Arbeitsaufwand der GV vorbei und hält einem den Beschluss unter die Nase oder wirft hoffentlich den "gelben Brief" persönlich ein. ;)

Im Übrigen sei angemerkt, dass genau deshalb das Urteil Tübingen gesprochen wurde und nicht nur der Formfehler wegen.


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