Guten Tag X!
@Sylphe gallische Grüße. Jute Idee!
Rein fiktiv natürlich:
Bei der Gelegenheit könnte Mensch die Staats- oder Senatskanzlei aus gleich mal nach dem
RECHTSTRÄGER
i.S.d. § 78 VwGO fragen.
Anmerkung: Richtiger Klagegegner im Verwaltungsprozess, link
https://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/richtiger-klagegegner.html
§ 78 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
(1) Die Klage ist zu richten
1.
gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,
2.
sofern das Landesrecht dies bestimmt, gegen die Behörde selbst, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat.
(2) Wenn ein Widerspruchsbescheid erlassen ist, der erstmalig eine Beschwer enthält (§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2), ist Behörde im Sinne des Absatzes 1 die Widerspruchsbehörde.
Und wenn Mensch schon dabei ist:
§ 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
(1) In den Ländern Berlin und Hamburg treten an die Stelle der Kreise im Sinne des § 28 die Bezirke.
(2) Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein können Abweichungen von den Vorschriften des § 73 Abs. 1 Satz 2 zulassen.
§ 73
(1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt
1.
die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird,
2.
wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundes- oder oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat,
3.
in Selbstverwaltungsangelegenheiten die Selbstverwaltungsbehörde, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt wird.
Abweichend von Satz 2 Nr. 1 kann durch Gesetz bestimmt werden, dass die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig ist.
(2) Vorschriften, nach denen im Vorverfahren des Absatzes 1 Ausschüsse oder Beiräte an die Stelle einer Behörde treten, bleiben unberührt. Die Ausschüsse oder Beiräte können abweichend von Absatz 1 Nr. 1 auch bei der Behörde gebildet werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes. Der Widerspruchsbescheid bestimmt auch, wer die Kosten trägt.
Eine Liste für die Ausführungsgesetze der VwGO gibt es hier:
Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/agvwgo_laender.htmFalls jetzt eingewendet wird: naja die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ja "Selbstverwaltungsbehörden" die in Selbstverwaltungsangelegenheiten handeln.
Nöö, sind sie nicht. Die Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen sich auf die "Veranstaltung" des öffentlich-rechtlichen RundfunX.
Die Finanzierung ist Sache der Bundesländer und die Erhebung und Beitreibung der "Abgabe" auch.
Tja und wären sie eine Körperschaft, dann hätten wir alle wohl Mitbestimmungsrechte. Ham waa die? Nöö!
Echt, dumm gelaufen. So wie ick ditt fiktiv sehe, sind nicht nur diese "Feststellungs- /Festsetzungsbescheide" nichtig, nöö, die Widerspruchentscheidungen auch!
Wer ist eigentlich die "oberste Landesbehörde"?
Richtig! Die Rechtsaufsicht! Uiiii!
Hast du schon mal einen Fernseher verklagt und bist vor dem BVerwG gelandet? Jaa?
Denk mal drüber nach! Lass dich von der mexikanischen Pilzkrankheit nicht anstecken!
Du hast es doch immer gewusst!
Ein Fernseher kann keine Behörde sein!
Hey DU! Ja genau DU! Come to the bright side of life!
Join the GEZ-Boykott-Forum!
Hier wird dir erklärt warum dein Bauchgefühl richtig ist und DU keine "TV-Macke" hast!
An alle!
Der Fernseher ist keine Behörde!
Stellt die GEZahlungen sofort ein!
Lasst dich nicht länger vom Hauptmann von Köpenick verarschen!
Eine fiktive Geschichte zu einem gallischen Hinterhalt und den Beginn der Intifada gallica solea jibbet hier:
Thema: "Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.msg129287.html#msg129287Beklagter:
Die Bundesrepublik Deutschland / Land Berlin vertreten durch den
BeitraXservus
P.S.
Du bist römischer BeitraX-Agent und beobachtest das Social Web?
Du ahnst das es richtig Böse ausgehen wird?
Los wechsel die Seite!
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg12Los zieh alle Unterlagen zum automatischem Massenverfahren runter! Wo ist die 2. BeitraX-"Cloud"
(Sicherungsdatei der Rundfunkteilnehmerkonten)?
Mach den Snowden!
Lass die ARD/ZDF/Deutschlandradio Nationale Servus Agentur (NSA) auffliegen!