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Autor Thema: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag  (Gelesen 174513 mal)

D
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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#75: 05. März 2013, 17:39


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jetzt_reicht_es

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#76: 05. März 2013, 19:20
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-der-qualitaetsmythos-der-oeffentlich-rechtlichen/7878076.html

Sehr gelungener Artikel einer FB Freundin ;)

Sehr schön!
Das muss man mal in einer Zeitung mit viel Auflage drucken lassen.


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#77: 05. März 2013, 22:39
Zitat aus den oben genanten Beitrag „TOP-Themen auf medienpolitik.ne“

„Der Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr hält die neue Rundfunkgebühr "nicht nur für verfassungsmäßig, sondern auch für eine sachgerechte und überzeugende Lösung". Eine Steuerfinanzierung lehnt Dörr ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. Dies sei auch im Hinblick auf die von Art. 5 GG geforderte Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig.“

So ein ausgemachter Blödsinn. Das kontrollierende  Organ der ÖR ist der Rundfunk oder Fernsehrat und dieser ist überwiegend mit Politiker oder den Parteien nahe stehenden Personen besetzt.

In Wikipetia steht hierzu:
„Die Zusammensetzung von Rundfunkräten ist Gegenstand von Kritik. So liegt der Anteil der Staatsvertreter bei einigen Anstalten bei 50 %; dies wird als beherrschender Einfluss kritisiert.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Konstruktion dann verfassungswidrig ist, wenn ein beherrschender Einfluss von Staatsvertretern auftritt."

Schlägt man die Kirchenvertreter mit Parteibuch der  CDU/CSU zu, und die Gewerkschaftler mit Parteibuch der SPD, so ist auch dieser Verein verfassungswidrig.
 
Ich kannte ein Mitglied des Fernsehrat persönlich, er war Chefredakteur der Bayrischen Staatszeitung. Er kam als Vertreter der Journalisten in den Fernsehrat, sein direkter vorgesetzter, war der bayrische Ministerpräsident. Somit ein getarntes CSU-Mitglied, dessen Stimme nicht zu den Parteien-Quote zählte, aber durch seine Abhängigkeit zu seinem Dienstherrn parteiisch war. Beispiele derer gibt es viele.

Es wird geschoben und gelogen und unsere Demokratie sich zurecht gebogen aus reiner „Machtgeilheit.“ So versteht man auch wie eine Bananenrepublik funktioniert.   





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Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#78: 06. März 2013, 06:55


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#79: 06. März 2013, 07:40
Was mich echt traurig und aber auch gleichzeitig wütend macht ist die Tatsache das, so scheint´s

ausschliesslich der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert scharf kritisiert das die

Datenerfassung  „eindeutig verfassungswidrig“ ist. Wo bleiben die anderen Datenschützer ?

Als ich hier in Berlin nachfragte und auf Hr. Weichert verwies wurde ich mit einem Formbrief abgespeist.



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Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#80: 06. März 2013, 07:43

http://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_62430984/rundfunkbeitrag-neue-gez-gleicht-daten-mit-meldeaemtern-ab.html

Befürworten Sie die neue Haushaltsabgabe?
Es haben 9254 Besucher abgestimmt
Ja. Diese Lösung ist besser als die bisherige Rundfunkgebühr.
43.4% (4012 Stimmen)
Nein. Die alte, gerätebezogene Gebühr war besser.
47% (4354 Stimmen)
Ich habe zu dem Thema keine Meinung.
9.6% (888 Stimmen)
Vielen Dank für die Teilnahme.


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#81: 06. März 2013, 07:44
Zitat aus den oben genanten Beitrag „TOP-Themen auf medienpolitik.ne“

„Der Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr hält die neue Rundfunkgebühr "nicht nur für verfassungsmäßig, sondern auch für eine sachgerechte und überzeugende Lösung". Eine Steuerfinanzierung lehnt Dörr ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. Dies sei auch im Hinblick auf die von Art. 5 GG geforderte Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig.“

So ein ausgemachter Blödsinn. Das kontrollierende  Organ der ÖR ist der Rundfunk oder Fernsehrat und dieser ist überwiegend mit Politiker oder den Parteien nahe stehenden Personen besetzt.

In Wikipetia steht hierzu:
„Die Zusammensetzung von Rundfunkräten ist Gegenstand von Kritik. So liegt der Anteil der Staatsvertreter bei einigen Anstalten bei 50 %; dies wird als beherrschender Einfluss kritisiert.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Konstruktion dann verfassungswidrig ist, wenn ein beherrschender Einfluss von Staatsvertretern auftritt."

Schlägt man die Kirchenvertreter mit Parteibuch der  CDU/CSU zu, und die Gewerkschaftler mit Parteibuch der SPD, so ist auch dieser Verein verfassungswidrig.
 
Ich kannte ein Mitglied des Fernsehrat persönlich, er war Chefredakteur der Bayrischen Staatszeitung. Er kam als Vertreter der Journalisten in den Fernsehrat, sein direkter vorgesetzter, war der bayrische Ministerpräsident. Somit ein getarntes CSU-Mitglied, dessen Stimme nicht zu den Parteien-Quote zählte, aber durch seine Abhängigkeit zu seinem Dienstherrn parteiisch war. Beispiele derer gibt es viele.

Es wird geschoben und gelogen und unsere Demokratie sich zurecht gebogen aus reiner „Machtgeilheit.“ So versteht man auch wie eine Bananenrepublik funktioniert.

Leider finde ich bei dem ganzen Wust an Informationen die Quelle nicht mehr. Aber irgendein nicht ganz so unwichtiges Gericht hat die Beteiligung der Politik (Parteien) in den Rundfunkräten auf maximal 30 Prozent festgesetzt.

In der Tat werden die augenscheinlichen 50 % durch die Vertreter anderer Interessenverbände, die Mitglied in einer politischen Partei sind, weiter in die Höhe getrieben. Man nehme doch nur mal die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates und dort das weibliche Mitglied Erika Steinbach, entsandt vom Bund der Vertriebenen. Frau Steinbach ist seit 1974 Mitglied der CDU.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#82: 06. März 2013, 07:55


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jetzt_reicht_es

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#83: 06. März 2013, 09:16

In der Tat werden die augenscheinlichen 50 % durch die Vertreter anderer Interessenverbände, die Mitglied in einer politischen Partei sind, weiter in die Höhe getrieben. Man nehme doch nur mal die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates und dort das weibliche Mitglied Erika Steinbach, entsandt vom Bund der Vertriebenen. Frau Steinbach ist seit 1974 Mitglied der CDU.
Es gibt aber Ex-Verfassungsrichter, die der Meinung sind, dass Mitglieder einer Partei nicht gebunden an die Politik sind. Deshalb zählen sie bei BVG auch nicht alle Vertretter der Interessenverbände als Politiker, wenn sie Mitglieder einer Partei sind.
Und nur darauf kommt es an: ob wir die Politik, BVG und ÖRR in einem Boot sehen, spielt es keine Rolle. Wichtig ist was BVG dazu sagt!


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#85: 06. März 2013, 21:08


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Taj

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#86: 06. März 2013, 21:24
Presse 07.03.2013
Der ist erst morgen, Uwe  ;D
Zitat
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12481358/62249/Service-Hotline-der-Verbraucherzentrale-zum-Rundfunkbeitrag-Antworten-auf.html
Hier sei nochmal daran erinnert, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen sich einhellig für die "Demokratieabgabe" ausgesprochen hat und den ÖR nun willfährig zur Hand geht. So verweist z.B. Radio Bremen direkt auf die Seite der Verbraucherzentrale als Ansprechpartner in Fragen zum Rundf***beitrag  >:(


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#87: 06. März 2013, 21:34
,,Der ist erst morgen, Uwe,,

Immer der Zeit voraus. ;D


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themob

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#88: 06. März 2013, 21:39
Man beachte den letzten Absatz aus dem Bericht der Maerkischen Allgemeinen.

Was die Verbraucherzentralen für Infos geben:

Zitat:
Müssen Untermieter gesondert den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Ja. Wer beispielsweise als Untermieter ein Zimmer eines Vermieters bewohnt, hat einen eigenen Hausstand und muss sich als Rundfunkteilnehmer anmelden. Das gilt beispielsweise auch, wenn Großeltern und deren Kinder gemeinsam in einem Haus wohnen. Die Großeltern zählen als gesonderter Haushalt. Nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner müssen nur einmal für ihren Hausstand den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wohnen weitere Personen mit in der Wohnung oder dem Haus, dann müssen diese Personen extra den Rundfunkbeitrag entrichten.


http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12481358/62249/Service-Hotline-der-Verbraucherzentrale-zum-Rundfunkbeitrag-Antworten-auf.html

Bekommen die Verbraucherzentralen von den LRA besondere Fangprämien ? Noch mehr irreführende Infos gehen nicht mehr oder ?


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Fritzi

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#89: 06. März 2013, 21:51
Und was soll dann die angebliche Vereinfachung im Falle einer Wohngemeinschaft? 33 Stundenten brauchen nur einen Beitrag bezahlen, aber bei verschiedenen Generationen wird es anders gehändelt? Was soll das denn?


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