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Autor Thema: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag  (Gelesen 175506 mal)

Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#60: 28. Februar 2013, 16:49


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Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#61: 28. Februar 2013, 17:48


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jetzt_reicht_es

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#62: 28. Februar 2013, 23:04


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#63: 04. März 2013, 12:56


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Uwe

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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#64: 04. März 2013, 12:59


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#65: 04. März 2013, 15:18
http://www.digitalfernsehen.de/DI-der-Woche-Klagen-zum-Rundfunkbeitrag-werden-lange-dauern.98764.0.html

Zitat
Bevor es zu Urteilen kommt, könnte jedoch die fürs nächste Jahr geplante Evaluierung des Rundfunkbeitrags Klarheit schaffen. Allerdings wollen die Kommunalverbände nicht so lange warten, zumal eine Rückerstattung auch im Rahmen der Evaluierung nicht garantiert ist, denn auch hier muss die gesetzlich verankerte Zweckbestimmung des Rundfunkbeitrags beachtet werden.

Das ist schon  mal ein Grund mehr, nicht zu zahlen. Dass die auf dem Geld hocken bleiben (wollen) war von Anfang an mehr als nur wahrscheinlich.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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jetzt_reicht_es

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#66: 04. März 2013, 15:24


Das ist schon  mal ein Grund mehr, nicht zu zahlen. Dass die auf dem Geld hocken bleiben (wollen) war von Anfang an mehr als nur wahrscheinlich.

Ich habe jetzt an mehreren Stellen im Internet gelesen, dass es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn man mehr als 6 Monaten nicht zahlt.
Obgleich man das Gesetz als verfassungswidrig einstuft oder nicht oder man dagegen klagt oder nicht!
Das ist doch der Hammer, oder?


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obelix

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#67: 04. März 2013, 16:05
Hallo jetzt_ reicht_es.
Danke für deinen hinweis bei anderem Thema.
Zu deinen letzten Worten hier: Völkerrecht und GG erlauben das in keinem Fall nur das übliche
Problem den du kannst dagegen Klagen aber erst in ca. 5 Jahren bekommst du Recht usw.  8) 


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Fritzi

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#68: 04. März 2013, 17:53
Und ich habe gelesen (VDGN o.ä.), dass Beiträge erst gezahlt werden müssen, wenn ein Bescheid ergangen ist.
Den hat doch noch niemand, warum also jetzt zahlen? Macht euch doch nicht ins Hemd, bis Juni/Juli lasst mal Ruhe einkehren und bis dahin leisten wir lieber ordentlich Widerstand.

Danke Uwe, dass du so fleißig die Presse liest.


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jetzt_reicht_es

Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#70: 04. März 2013, 18:04
Hallo jetzt_ reicht_es.
Danke für deinen hinweis bei anderem Thema.
Zu deinen letzten Worten hier: Völkerrecht und GG erlauben das in keinem Fall nur das übliche
Problem den du kannst dagegen Klagen aber erst in ca. 5 Jahren bekommst du Recht usw.  8)

Warum ist überall zu lesen, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung hat?


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#71: 04. März 2013, 20:37
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldeabgleich-fuer-die-rundfunkgebuehr-hungrig-nach-daten-12102818.html

Anschließend schickt die Stelle allen Volljährigen, die, wie es im Behördendeutsch der Anstalten heißt, „keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung“ zugeordnet werden können, einen Brief mit der Frage, „ob eine Anmeldung notwendig“ sei.

Also bei mir ist eine Anmeldung nicht Notwendig. ;D


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#72: 04. März 2013, 22:03
http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].net/2013/03/anti-gez-demos-alle-termine-alle-12-stadte/


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#73: 04. März 2013, 22:03
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldeabgleich-fuer-die-rundfunkgebuehr-hungrig-nach-daten-12102818.html

Anschließend schickt die Stelle allen Volljährigen, die, wie es im Behördendeutsch der Anstalten heißt, „keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung“ zugeordnet werden können, einen Brief mit der Frage, „ob eine Anmeldung notwendig“ sei.

Also bei mir ist eine Anmeldung nicht Notwendig. ;D
Einfach nicht reagieren!


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Re: Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
#74: 05. März 2013, 15:13


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