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Autor Thema: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?  (Gelesen 27124 mal)

L
  • Beiträge: 1
Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?
Autor: 06. Januar 2013, 12:22
Hallo Leute

bin neu hier, hab mich gerade angemeldet wegen einer bestimmten Frage, die in diesem Forum bestimmt schon behandelt wurde, hab aber keine Lust alles zu durchforsten um die Antwort zu finden. Wenn mir jemand kurz und knapp helfen kann, wäre ich sehr dankbar.

Ich werde den Rechtsweg gehen und klagen. Meine Frage ist folgende: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig? Kann ein Schufa-Eintrag noch vor dem Gang vors Verwaltungsgericht erfolgen (bei Nichtzahlung) oder erst nachdem ein "rechtskräftiges" Urteil gefällt wurde und man sich DANN immer noch weigert zu bezahlen?

Wie auch immer die Klage ausgeht, auf einen Schufa-Eintrag werde ich es nicht ankommen lassen, sondern im allerletzten Moment in Form von 1,2, und 5-Cent-Stücken als Paket bezahlen. Es wäre aber unverschämt, wenn die GEZ einen Schufa-Eintrag veranlassen würde noch bevor ein Urteil vorliegt.

Wer kann mir kurz und knapp eine Antwort darauf geben? Danke im Vorraus.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...

Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:
Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.

 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...
...

Siehe bitte Punkt 4. des Zitats.
Wenn du bei der Klage  die aufschiebende Wirkung beantragst und diese eingeräumt wird, musst du lt. Jurist Geuer/Focus vorerst gar nichts zahlen. Wieso sollte dann ein Schufa-Eintrag überhaupt erfolgen?


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G

Geert

.................................................................die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...

o.T.


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  • Beiträge: 350
... Schufa-Eintrag: Wer kann mir kurz und knapp eine Antwort darauf geben? Danke im Vorraus.

Also, solange Du im Klage-Verfahren bist, gibt's nie und nimmer einen
Schufa-Eintrag. Jede größere Firma hat ja ständig einige Verfahren laufen - solche
Dinge haben ja mit Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit überhaupt nichts zu
tun, sondern das sind ganz normale Rechtsstreitigkeiten.

Einen Schufa-Eintrag gibt es - wenn überhaupt - nur dann, wenn Du gar nichts tust
und alles ignorierst, d.h. wenn Du nach Eingehen Beitragsbescheids einfach nichts
zahlst, aber auch nicht Widerspruch einlegst und auch nicht den Klageweg beschreitest,
und dann alle Mahnungen ignorierst - bis zur Gerichtsvollzieher-Begegnung. Selbst dann
gibt' i.d.R. noch keinen Schufa-Eintrag. Der resultiert nämlich aus Informationen von Deinen
Geschäftspartnern an die Schufa. D.h., wenn Du beispielsweise ein Auto kaufst, und
die Raten plötzlich nicht mehr zahlst, dann könnte das Autohaus eine Info an die Schufa
geben.

Also: Keine Schufa-Gefahr bei Klage gegen den GEZ-Zwangs-Beitragsservice!




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Re: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?
#4: 13. November 2014, 15:39
Ich hab einen Eintrag bei der Schufa bekommen. Trotz mehrfacher  Reaktion und Fristgerechten Widerspruch


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  • Beiträge: 3.998
Re: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?
#5: 13. November 2014, 15:41
Kann das mittels persönlicher Schufa Abfrage also so einem Dokument Schufaselbstauskunft abgefragt und hier tatsächlich anonym eingestellt werden?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.253
Re: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?
#6: 13. November 2014, 18:41
Ich hab einen Eintrag bei der Schufa bekommen. Trotz mehrfacher  Reaktion und Fristgerechten Widerspruch

"El Gecko"s Aussage aus "Re: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?":

So die Anfechtungsklage gegen den BS ist in den Sand verlaufen. Würde eh nichts nützen. Also werde ich jetzt leider zahlen müssen :'(

Das ist für mich nicht schlüssig: Wie bekommt man einen Schufa Eintrag, wenn man zahlt? Da muss ja wohl noch was anderes (schief) gelaufen sein...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 285
Re: Ab wann wird ein Schufa-Eintrag fällig?
#7: 13. November 2014, 18:46
@ El Gecko: Über Gerichtsvollzieher, Creditreform oder über wen?


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
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