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Autor Thema: Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten  (Gelesen 508 mal)

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Mit den GEZwangsbeiträgen finanziert, klagt es eben ungeniert bis zum bitteren Ende...wäre Interessant zu erfahren wieviele (Hundert-?) Tausend Euro der sogenannten Beitragsgelder dafür an die Kanzlei geflossen sind  >:(


Legal Tribune Online, 03.12.2025

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH
Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Zitat
Journalist Stefan Aust hätte sich eigentlich nach dem Motto “Glück im Unglück” freuen können. Zwar stand auch sein Name auf dem fiktiven Fahndungsplakat, das Jan Böhmermann am 25. November 2023 im ZDF Magazin Royale präsentierte. Doch das Bild dazu zeigte nicht ihn, sondern den Schauspieler Volker Bruch. Und zwar eine Aufnahme von Bruch aus dem Film "Der Baader Meinhof Komplex" von 2008, in dem Bruch Stefan Aust spielte.

Doch Aust freute sich nicht, sondern klagte. Nicht gegen das Fahndungsplakat an sich, sondern wegen des falschen Bildes. Und zwar mit Erfolg. Der ehemalige Spiegel-Chefredakteur und Welt-Herausgeber gewann das einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg und Oberlandesgericht (OLG) Hamburg und – wenig überraschend – dann auch das anschließende Hauptsacheverfahren, in dem die Hamburger Zivilgerichte über die identische Frage zu urteilen hatten.

Nun war Aust auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das ZDF erfolgreich. Er muss es nicht hinnehmen, dass in einem satirischen Fahndungsaufruf ein falsches Foto mit der Bezeichnung "Stefan Aust" gezeigt wird. Die gegen das Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 14.01.2025, Az. 7 U 29/24) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesen (Beschl. v. 11.11.2025, VI ZR 39/25). Dies bestätigte ein Pressesprecher des Gerichts gegenüber LTO. Zuvor teilte dies die Kanzlei Prinz Rechtsanwälte mit, die Aust in dem Gerichtsverfahren vertreten hat.

Fiktives Fahndungsplakat sorgt für Empörung
[...]

Alles am Maßstab der Wahrheit messen?
[...]

Das ZDF, vertreten durch Redeker Sellner Dahs (Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching) verteidigte sich in den Prozessen damit, dass das Fahndungsplakat insgesamt keine authentische Darstellung beanspruche. [...]

Verbot wegen nicht erkennbarer Satire
Vor Gericht war allerdings Aust erfolgreich (LTO berichtete). Die Hamburger Zivilgerichte urteilten, der Beitrag enthalte die unwahre Behauptung, die abgebildete Person sei Stefan Aust. Das sei auch nicht Satire. Satire sei lediglich, dass alle auf dem Plakat gezeigten Personen in Wirklichkeit keine "linksradikalen Gewalttäter" seien. Dann müssten die Personen aber auch mit dem richtigen Namen bezeichnet werden. Der Gesamtkontext spreche dafür, dass Zuschauer davon ausgingen, dass Namen und Personenbilder auf dem Fahndungsplakat zueinanderpassen. Daran ändere auch ein auf dem Plakat auftauchendes “Pferd” nichts. Denn auch dieses sei namentlich korrekt benannt worden.

[...]

Es geht um Mehr als das Aust-Bild
[...]

ZDF kann noch zum Bundesverfassungsgericht
[...]

Fahndungsplakat in Böhmermann-Ausstellung
[...]


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr-39/25-zdf-magazin-royale-jan-boehmermann-stefan-aust-falsches-bild-fahdnungsplakat


Siehe dazu u.a. auch:
Böh­m­er­manns Sati­re­kon­zept in Gefahr (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37710.0
Aust vs. Böhmermann: „Welt“-Herausgeber erwirkt einstweilige Verfügung (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36870.0

und auch:
Beschädigter BSI-Präsident Arne Schönbohm - Der herbeigeböhmermannte Skandal (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37235.0
Irreführende Behauptungen - Böhmermann ätzt gegen den CSU-Politiker Schmidt (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37015.0
Böhmermann-Bericht wohl falsch - BSI-Chef Schönbohm zu Unrecht rausgeschm. (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37236.0
Jan Böhmermann ist Grund genug, den Rundfunkbeitrag zu verweigern (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37253.0
Nach Kritik an Böhmermann entlarvt sich ZDF mit Antwort selbst (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37260.0
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
Warum Böhmermann gegen einen sächsischen Imker nur verlieren kann (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37642.0
Böhmermann gewinnt Karl-Eduard-von-Schnitzler-Preis (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37701.0


Vergleiche dazu u.a. auch
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0


BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
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welt.de, 04.12.2025

Satire vor Gericht
„ZDF hat immer weiter geklagt und immer wieder verloren“ – Stefan Aust siegt im Fall Böhmermann

Ein vermeintliches Fahndungsplakat in Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“, das Stefan Aust mit einem falschen Foto aufgeführt hatte, löste einen Rechtsstreit aus. Nun hat sich der Journalist gegen das ZDF und den Satiriker durchgesetzt.
Zitat
[...]

Gegenüber „WELT“ rügte Aust das Vorgehen Böhmermanns eindringlich. Das „als Satire getarnte“ Fahndungsplakat sei eine „Unverschämtheit und Beleidigung“. Wenn es nicht von dem „linken“ Satiriker stammte, sondern von rechts käme, wäre es vor Gericht bestraft worden, betonte der Journalist. „Es war allen Betroffenen klar, dass scheinbar linke ‚Satire' hier machen kann, was sie will.“

Der Journalist klagte jedoch nicht wegen des Plakats als solches gegen das ZDF, sondern stieß sich daran, dass sein Name in Verbindung mit einem Foto des Schauspielers Volker Bruch abgedruckt worden war, der 2008 den jungen Stefan Aust im Film „Der Baader Meinhof Komplex“ gespielt hatte. „Wer Leute verunglimpfen will, sollte wenigstens das richtige Foto nehmen. Und selbst das können sie nicht“, erklärte der einstige „Spiegel“-Chefredakteur gegenüber „WELT“. „Insofern war die Klage eigentlich ein kleiner Scherz.“

[...]

Insbesondere mit dem ZDF ging Aust nach dem jüngsten Urteil hart ins Gericht. „Ihre jeweiligen Schreiben von 40-50 Seiten bei jedem Prozess waren offensichtlich nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben waren“, bemängelte er gegenüber „WELT“. Dennoch habe die Rundfunkanstalt „immer weiter geklagt und immer wieder verloren“.

Seiner Ansicht nach werfe diese Vorgehensweise die Fragen auf, wer die Gerichts- und Anwaltskosten bezahle – und ob die Verfahrenskosten letztlich beim Gebührenzahler landen würden. „Das wäre dann ein möglicher weiterer Skandal“, kommentierte Aust. „Ob dem so ist, kann nur das ZDF selbst beantworten. Derzeit hüllt es sich noch in Schweigen.“
https://www.welt.de/vermischtes/article69318fcf11f914c89b852d1d/zdf-hat-immer-weiter-geklagt-und-immer-wieder-verloren-stefan-aust-siegt-im-fall-boehmermann.html


Aus den Kommentaren:
Zitat von: Observer
Böhmermann ist eine boshafte, linksradikale Zumutung. Der verliert laufend Prozesse wegen seiner unlustigen Beleidigungen und wird trotzdem weiterhin üppigst zwangsfinanziert. Ich habe darauf keinen Bock mehr. Es ärgert mich, dass man dazu als Bürger gezwungen wird. Das ist der neue Schwarze Kanal - hirnlose Hetze.
https://www.welt.de/article69318fcf11f914c89b852d1d#/comment/270522529

Zitat von: Michaela W.
Und wer zahlt die Gerichtskosten und die Kosten für die anwaltlichen Vertretungen? Wer wohl, der Döddel mit Namen Zwangsgebührenzahler..
https://www.welt.de/article69318fcf11f914c89b852d1d#/comment/270522321


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Wahrscheinlich haben die Gerichte "auch" nicht prüfen müssen ob die Wirkung eines solchen Fahndungsplakats mit einem zusätzlichen "deutlichem" "Warn"hinweis, Gebrauchsanweisung oder Achtung "mögliche" Satiere enthalten, die Übereinstimmungen von Fahndungsfotos und Namen -auch isoliert- mit real vorhandenen Personen, Namen und Fotos oder Personen sind nicht beabsichtigt, sondern können entstehen weil wir uns als "Künstler" erlaubt haben Namen und Fotos "auch" zu verändern, zu tauschen und damit fast "unkenntlich" zu machen, also "leicht" zu verfremden. Für sie den Betrachter bedeutet es somit, Namen und Fotos müssen nicht zwingend zu dem Foto oder der Person passen, welche Sie - "auch" isoliert- mit dem Fahndungsnamen oder Fahndungsfoto "zunächst" in Verbindung bringen und umgekehrt.


Unabhängig davon:
Ich vermute, es wird eine Verfassungsbeschwerde folgen um eine Prüfung durchzuführen. Der Grund zu prüfen welche Fehler den Instanzen bei der Abwägung von Kunstfreiheit vs. Persönlichkeit im Rechtsinne der Verfassung unterlaufen sind. Die Grundlage wird der Bewertungsmaßstab des jeweiligen Recht sein. Denn im Moment scheint es so, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt.


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Naja, der Klageinhalt ist schon ein Kunstgriff, um eine Beleidigung nicht auf sich sitzen zu lassen. Denn ist es Satire, einen Menschen der Zeitgeschichte als Terroristen darzustellen? Denn ist ist ja die zwangsläufige Suggestion, die erzeugt werden soll. Wer im Westen Deutschlands sozialisiert wurde, und ein entsprechendes Alter hat, wird sich an die Fahndungsplakate mit den RAF-Terroristen noch gut erinnern können - in jeder Behörde, auf jeder Polizeiwache und auch in der Post hingen die Plakate, ab und zu wurde mal jemand von Hand durchgestrichen, wenn man ihn inzwischen festnehmen konnte.
Insofern wird der Anwalt von Aust irgendwie einen Kniff gefunden haben, Böhmermann "das Maul zu stopfen".
Blöd nur, das es auf Kosten der Zwangsbeitragszahler ging...

Satire darf zwar eine Menge, aber irgendwie sollte sie doch hauptsächlich lustig sein, oder?
Das fehlt halt Böhmermann komplett, dafür redet er sich dann wieder heraus, indem er behauptet, Journalismus zu machen, das bleibt er ja leider auch noch dem Publikum schuldig...


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