Wir müssen mehrere Sachen auseinanderhalten:
a) Das Bank-Service-Recht: Banken warnen den Einzahler nur und dürfen Divergenz erlauben.
b) Die Rechtslage beim Empfänger, wenn er eine Divergenz vorsieht.
c) Darum muss die Bank sich wenig kümmenrn, sofern kein wichtiger Grund besteht.
Wichtige Gründe gibt es aber viele, dass die Bank sich kümmern MUSS, beispielsweise das Geldwäsche-Recht.
Nun zur "Rechtslge beim Empfänger",
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denn was er einträgt, hat ja rechtliche Konsequenz.
Wenn ein Notar für einen Bankkredit ein "Anderkonto" führt, dies ist ein Klassiker, das enthält vermutlich immer den Namen der vertretenen Person(en).
Der Notar wird natürlich nur für diese Person berechtigt sein, nicht für einen Amigo das Geld kassieren lassen. Solche Fälle kamen ganz vereinzelt vor und wenn die Summe die Zwangs-Haftplichtversicherung der Notare überschreitet, führt das zu ziemlich viel Ärger.
Wir sehen, die Frage des rechtlichen Hintergrundes ist eine ganz andere Dimension als die harmlose Warnpflicht beim Banken-Konto-Service.
Die Frage, wer der Kontoinhaber ist und für wen im überlagerten Namen das Geld kassiert wird,
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ist also durchaus relevant. Hier wird im Zurückweisungs-Mustertext "Annahme verweigert" für GEZ-Köln-Briefe auf fundamentale Fehler der Kölner Bilanzkonstruktion hingewiesen.
Nach erster Anwendung wurde kurz darauf hierzu der Landesrechnungshof NRW dort vorstellig. Die behaupteten Einwendungen führten zur Änderungsauflage.
Der damalige Geschäftsführer Dr. Wolf erklärte, das sei in zeitnaher Form nicht machbar, und wählte seinen Rücktritt vom Amt. Das dürften wir hier im Forum festgehalten haben.
Über die rechtlich gebotene Änderung ist bis heute nichts verlautbart werden.
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Denn dafür müssten Rechtsnormen und Verträge geändert werden.
Das steht also so im Widerspruch des Bürgers mit gutem Grund und wurde bisher nicht widerlegend ausgeräumt.
Die Divergenz von Zahlungsempfänger und Kontoinnhaber, wie in diesem Thread belegt, ist also nur Symptom, dass die verkehrte Praktik unverändert gelten dürfte, so dass schriftliche handunterzeichnete Abtretungsanzeige vom Bürger gefordert werden kann, bevor er überhaupt reagieren muss, egal, wie er reagieren könnte.
Wir müssen strategisch denken.
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Die Gegenseite hat rein machtstrategisch ein total rechtswidriges Gebäude konzipiert, zurückgehend auf 2007, "wie erreichen wir, dass wir eine 'Steuer für alle' durchsetzen, obgleich wir nur noch einen schwindenden Teil des audio-visuellen Marktes bedienen" - heutzutage rund 10 Prozent statt einst fast 100 %.
Strategie, nicht Recht, gilt.
Unsere Aufgabe ist: Gegenstrategie mit einem umfangreichen Waffenbündel. Alles andere hat seit 2013 gegen diesen - noch maßvollen - Justiz- und Politik-Skandal versagt.
Die Divergenz zwischen Kontoinhaber und kommuniziertem Zahlungsempfänger ist eine winzige Schwachstelle dieser umfangreichen rechtswidrigen Inkasso-Strategie. Also ist unsere Strategie, wir beißen zu.
KI ist ungeeignet für rechtliche Grenzfragen und für strategisches
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sozial-soziologisch Eingebundenes. Das ist seit fast einem halben Jahrhundert dieser Thematik festliegend.
Aber damit sind wir hier völlig OFF TOPIC, nichts darüber hier. Kann im Schrifttum über KI nachgelesen werden.