Auch wenn es eine größere Anzahl von (formal) Armen gibt, die auch zum Leisten einer Zwangsabgabe herangezogen werden, so ist das P-Konto nicht die Lösung für ein strukturelles Problem, insbesondere, weil es nur auf den ersten Blick vor Pfändung und damit einhergehendem Ungemach schützt.
Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis kann trotzdem passieren, die Kreditwürdigkeit geht auf Null und damit auch alles, was erst auf den zweiten Blick ein Kredit ist: Ratenzahlung, Zahlungsziel, Vorleistung vom Lieferanten gegen Rechnung.
Mit einem P-Konto wird man von seiner Bank nicht einmal eine Überziehung des Kontos eingeräumt bekommen.
Wer also gar nichts hat, für den mag das eine Strategie sein, wer etwas mehr als gar nichts hat, der bekommt dadurch erhebliche Nachteile.
Die Frage ist dann auch taktischer Natur, welcher, der sowieso nichts hat, ausprobieren müßte (für die anderen halte ich dies für zu riskant, siehe vorherige Argumente), nämlich kommt es nach entsprechender Nachricht an den Intendanten zum Aussetzen der Festsetzungsbescheidmaschine?
Ein händischer Eingriff in diese Maschinerie scheint möglich und sogar vorgesehen zu sein, auch wenn wenig Gebrauch davon gemacht wird, denn es fällt einem einzelnen Kläger auf, daß während der Klage z.B. keine regelmäßigen Festsetzungsbescheide ins Haus flattern oder selbige nur noch schnell kurz vor der Verjährung erstellt werden, irgendwer kann da also ins Rad greifen und irgendwer muß es anordnen.