Hingewiesen sei auf das Kernproblem: Auch die ARD-Juristen unterliegen Gehörspflichten. Wie wir wissen, wird bei Anträgen, die die Freiheit vom Zwang belegen, grundsätzlich geschwiegen. Meist flüchten die ARD-Aktenzuständigen sich in Textbausteine zu den leicht anfechtbaren Bürger-Anträgen und füllen Seiten, was Jura vortäuscht - Pseudojura.
Die Auseinandersetzung ist zur Zeit hierüber heftig. Die Bearbeitungspflicht ist Auswirkung des allgemeinen Petitionsrechts. Meist wird die Bearbeitungspflicht als implizit angesehen.
Schöne Ausnahme ist Thüringen, MDR: Dort nämlich verpflichtet die Verfassung zu eine "Bearbeitung in angemessener Pflicht".
Hierauf passen dann die Pflichten gemäß BGH-Entscheid - also wie in diesem Thread.
Zusätzliche Rechtsprechungsfunde über die Bearbeitungspflicht der Verwaltung und die Fristenfrage wären unbedingt hilfreich.
Vielleicht in einem neuen Thread - ein ausbaubedürftiges wichtiges Thema. Letztlich Teil des Kerns des Skandals 2013...2025.