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Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen. VG Berlin weist Klage ab.

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Thejo:
VG Berlin, Urteil vom 14.11.2024 - 8 K 123.24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20K%20123/24
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001594141

--- Zitat von: VG Berlin, Urteil vom 14.11.2024 - 8 K 123.24 ---2. Eine strukturelle Verfehlung des Programmauftrages liegt vor, wenn das Gesamtbild des Programmangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen erheblichen Zeitraum offenkundige und regelhaft auftretende Mängel hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt. Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheit in der Berichterstattung beziehungsweise sonstigen Formaten sind nicht ausreichend.
--- Ende Zitat ---

Lässt sich diese Argumentation umkehren?

Eine strukturelle Erfüllung des Programmauftrages liegt nicht (zwangsläufig) dadurch vor, dass das Gesamtbild des Programmangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen erheblichen Zeitraum offenkundig und regelhaft auftretende Alibi-Beiträge hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt. Lediglich punktuell auftretende Anzeichen von Ausgewogenheit in der Berichterstattung, beziehungsweise sonstigen Formaten können nicht hinreichend als 'Erfüllung eines sog. Auftrages(tm)' herbeifabuliert werden.

pjotre:
Über den Einstiegsbeitrag in diesem Thread:

FAZ: "Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen"
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Da schreibt der Journalist in gutem Glauben, was ihm zugeliefert wurde. War hat die Pressemitteilung der FAZ zugeliefert?

Als große Ausnahme ist Berufung zugelassen und zwar zum Kernpunkt der Klage. Da wächst gerade gewaltiges Kraut, ein Wald von Kraut. Nämlich, das Bundesverwaltungsgericht hat ja bereits in anderer Sache zu erkennen gegeben, dass das Kernanliegen solcher Klagen Erfolg haben könnte - in Abweichung von 2++ Jahrzehnten bisheriger Rechtsprechung.

Die bisher dafür zuständigen Richter sind nach Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden. Da sind seit Ende 2019 Richter am Werk, die schon mit dem Internet vertraut gemacht oder sozialisiert wurden.

Der Richter in dieser Sache macht eine "verdeckte Richtervorlage" - in einer Form, bei der er keinen negativen Karrierepunkt wegen schlecht belegter Vorlage erhalten kann? Hat alles seine Logik?

"55,08 Euro, die nicht lohnen (Nr. 34/2024)"
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Wieso macht das Gericht eine  Pressemitteilung, in der eine (irrige) wertende Aussage die Titelzeile ist? Darf das Gericht etwas machen, was von Klagen abschrecken soll, die in einem Kernanliegen berufungs-geeignet gewertet werden? 

Könnte es ganz vielleicht sein, dass man mit der Flut des Bürgerrechtler-Widerstands bei Gerichten und bei den ARD-Juristen nicht mehr fertig wird und Leute abschrecken möchte?

Mit 55.08 Euro hat der Kläger eine Vollfinanzierungs-Garantie erlangt bis zum OVG (Anwaltspflicht!), erforderlichenfalls bis BVerwG (ist zu vermuten), möglicherweise BVerfG.
Schon jetzt haben die 55 Euro einen Kostenwert von rund 2.000 Euro geschaffen. Im Endergebnis bis zu 5.000 Euro Kostenwert. 1000 Prozent Rendite innerhalb von 3 Jahren. Wo sonst gibt es das?


Musterfahren - Die Problematik hinter dem Entscheid
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§ 93a VwGO - Musterverfahren
https://dejure.org/gesetze/VwGO/93a.html

--- Zitat von: § 93a VwGO - Musterverfahren ---(1) 1  Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. 2  Die Beteiligten sind vorher zu hören. 3  Der Beschluss ist unanfechtbar.
[...]
--- Ende Zitat ---

Deutschland hat etwa 50 Verwaltungsgerichte. Etwa 2.000 derartige Klagen werden behauptet ... ("kolportiert"?)- was vieleicht deutlich übertrieben ist. Jedenfalls viele, möglicherweise aber nirgends über 20?

Wenn man könnte, will man wirklich das Musterverfahren? Sollte es siegen, so wären mit 1 Verfahren plötzlich rund 30 Prozent der Rundfunkabgabe-Einnahmen "kaputt" und die etwa 200 beteiligten VG-Richter der Entscheidfehler der letzten Jahre überführt?

Also schafft man hier ein "Einzelverfahren zur Fortentwicklung der Rechtsprechung", kann aber trotzdem im Einvernehmen mit den Senderjuristen alle Verfahren weitgehend faktisch aussetzen? Von den vorgegebenen Maximalfristen ist man noch 1 bis 2 Jahre entfernt. Dann können die ARD-Juristen und die der Gerichte sich unterdessen mit ihren anderen täglichen Aufgaben beschäftigen.

Verlieren die ARD-Juristen im Endergebnis, so können sie in den vielen aufgeschobenen Verfahren politische Hilfe aktivieren, diesen "gravierenden Rechtsprechungsfehler" durch juristische Wahrheit, nämlich haufenweise aus der Rundfunkabgabe teuer bezahlte "wissenschaftliche Gutachten der obersten Experten" widerlegen zu lassen?
Hat alles seine Logik? Nur, ist es immer die richtige?

Der mittlere Zeitzumessung für Richter für Aktenbearbeitung wird mit rund 2 bis 4 Stunden geschätzt
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bei der niedrigsten Gegenstandswert-Stufe unterhalb 500 Euro. Für gute Karriere ist gute Quote und wenig Problemerzeugung hilfreich.

Nun schauen wir auf das Urteil: Eine Arbeit von 2 bis 3 Wochen? Wer hat dies getextet?

Ein Richter ist ein Allrounder. Das Spezialwissen soll bei Verwaltungsgerichten von den Juristen der Verwaltung zur Akte gegeben werden, also auch für den Kläger lesbar. Dies muss zeitlich vor der Anberaumung eines Termins geschehen und dem Kläger sind Fristen für Rede und Gegenrede bestehen.

Bei den Rundfunkabgabe-Verfahren wird in alle Regel gegen diese Regeln verstoßen. Was ist da los? Wieso erlaubt der Richter, diese Pflicht an in out-zu-sourcen? Wieso können Richter als Allrounder plötzlich 10 bis 20 "jura-wisschenschaftliche Texte" zu einem ausgesprochenen Spezialgebiet liefern?

Da schleicht sich der heimliche Verdacht ein, ob den Richtern bei komplexen "gefährlichen" Klagen vielleicht das Urteil von ARD-Juristen vorgetextet wird und dem Richter dann als "rechtswissenschaftliche Hintergrund-Information" überlassen wird, ohne in die Klage-Akte einzugehen? Aber das kann nicht sein, weil es so nicht sein darf.


Schauen wir das Urteil im Detail an: Die Kundigen dürften die Meinung bilden. Argumentative und strategische Mängel in der Klageschrift, aber ebenfalls vieles "nicht rechtlich überzeugend" im Urteil.
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Mancher stuft derartiges ein als "Textbaustein-Pseudojura", würde von den Autoren dann aber vehementen Widerspruch erhalten. Also lassen wir das...
Dies ist ein umfangreiches Thema, im oft erwähnten Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" intensivst seziert.

Internes soll nicht präzisiert in das öffentliche Forum. Immerhin darf berichtet werden, dass beim RBB die für dies Thema Zuständigen sich als zeitlich überlastet betrachtet haben könnten in den Wochen vor diesem Entscheid, und dies geeignete bekundet haben können.

 
Zum Hintergrund der Klage einige Fakten:
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Ursprünglich wurde für einen "Beitragsblo..." geworben, dies mit schwerlich vertretbaren Kernargumenten, was als eine zurückhaltende Formulierung interpretiert werden sollte. Es bestand Übereinstimmung hier im Forum und bei anderen: Nicht geeignet für irgendein Mitwirken oder Zusammenwirken.
 
Hinter den immer so vielgerühmten Kulissen kam es durch einen längeren Wandlungsprozess zur Neuausrichtung. Das zu Beginn geschaffene Budget dient nun zu Verfahren wie dies Beispiel. Das hat sich also am Ende zum Guten gewendet.
 
Mehr soll hier nicht gewertet werden zu dem, was andere vorantreiben: "Getrennt marschieren, vereint schlagen." Denn es sind ja viel komplexere Musterverfahren parallel anhängig, ferner gerade in Vorbereitung eine Serie von Verfassungsbeschwerden.
Insoweit besteht enge Mitwirkung von vielen Forumsteilnehmern.
 
 
 Das Jahr 2025 wird für ARD, ZDF usw. möglicherweise ihr "1989",
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 ihr "Waterloo", ihr "Stalingrad", ihre "Titanic", ihr "Dinosaurier-Untergang".
 Man erkennt die große Bedeutung der Berliner gerichtlichen Behandlung des "verdeckten bundesweit wirkenden Musterverfahrens".
 
 Streicht man die etwa unglücklichen ewig wiederholten und ewig abgelehnten Argumente der Klage, sieht man nur den Kern, der zur Berufungsverfahren-Grundlage ausdrücklich erklärt wurde: Dann darf der Fortgang mit Spannung erwartet werden.
 

Dafür wichtig ist im Entscheid der Leitsatz 29:
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VG Berlin, Urteil vom 14.11.2024 - 8 K 123.24
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001594141

--- Zitat von: VG Berlin, Urteil vom 14.11.2024 - 8 K 123.24 ---29
(2) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gebietet, dass das erkennende Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht auch mit Blick auf den klägerischen Einwand, es fehle aufgrund einer strukturellen Verfehlung des verfassungsrechtlichen Programmauftrages an einem die Erhebung des Rundfunkbeitrages
rechtfertigenden individuellen Vorteil, prüft.
--- Ende Zitat ---
Warum schreibt das Gericht rechtfrertigend, dass es überhaupt zuständig sei? Ist es das vielleicht gar nicht?
Wer hat dies und warum getextet?

Wer kommt auf die Idee, es so zu formulieren? Klingt das nicht eher nach einer "Richtungsbestimmung durch ARD-Juristen" an das Gericht, dass es sich bitte als zuständig erklären müsse?

Ist es überhaupt Zuständigkeit der "Verwaltungs"-Gerichte, inhaltliche und politische Wertungsaspekte zu werten mit der möglichen Konsequenz, diesbezügliche Rechtsnormen in Frage zu stellen? Darf es sich über die gutachterlichen oder statistischen Mängelnachweise der Klage "aus eigener Anschauung der Richter" hinwegsetzen?

Hat hier das Gericht eine "ex cathedra"-Aussage gemacht, um ein Entscheiden "ultra vires" als "nicht ulta vires" erscheinen zu lassen? Hat es "ultra vires" die Entscheidung an sich gezogen statt einer Richtervorlage bei den beiden Landesverfassungsgerichten für den RBB? (Berlin und Brandenburg)

Für die inhaltlichen Fragen, so andere Rechtsprechung, sind Verwaltungsgerichte gar nicht zuständig. Beim Versagen der Rundfunkräte gilt das Rechtsmittel der unmittelbar einlegbaren Verfassungsbeschwerde, vorzugsweise als Landesverfassungsbeschwerde.
Also ohne Umweg über die "ordentliche" Gerichtsbarkeit sogleich die Verfassungsgerichte (die man aber bitte nicht als die "unordentliche" Gerichtsbarkeit bezeichnen sollte).  (#)

So erläutert im öfter erwähnten Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" und durch andersartige deutlich komplexere Musterverfahren betrieben. Was nun rechtes Recht ist, bleibe offen. Jeder wählt, was zu seiner Strategie optimal korreliert. So ist politisch-strategische Prozessführung.

pinguin:

--- Zitat von: pjotre am 17. Dezember 2024, 12:48 ---Wer kommt auf die Idee, es so zu formulieren? Klingt das nicht eher nach einer "Richtungsbestimmung durch ARD-Juristen" an das Gericht, dass es sich bitte als zuständig erklären müsse?

Ist es überhaupt Zuständigkeit der "Verwaltungs"-Gerichte, inhaltliche und politische Wertungsaspekte zu werten mit der möglichen Konsequenz, diesbezügliche Rechtsnormen in Frage zu stellen? Darf es sich über die gutachterlichen oder statistischen Mängelnachweise der Klage "aus eigener Anschauung der Richter" hinwegsetzen?
--- Ende Zitat ---
Das könnte noch weitere Fragen aufwerfen?

Für eine verwaltungsrechtliche Sache wäre sicher das Verwaltungsrecht zuständig? Aber - ist es wirklich eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit? Alle ÖRR sind "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", (BGH KZR 31/14, BGH KZR 83/13); alle Bürger/-innen haben in ihren privaten Angelegenheiten Verbraucherstatus, (§13 BGB).

Für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbraucher/-innen sind allein die Landgerichte zuständig, §87 GWB und der Rechtsstreit wird seitens der Bürger/-innen ürberwiegend weder mit der Gemeinde, noch mit der Landesregierung geführt, sondern mit einem "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts"?

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__87.html

--- Zitat von: § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte ---Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Artikel 5, 6 oder 7 der Verordnung (EU) 2022/1925 betreffen, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die Landgerichte ausschließlich zuständig. Satz 1 gilt auch, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung, die nach diesem Gesetz zu treffen ist, oder von der Anwendbarkeit des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Artikel 5, 6 oder 7 der Verordnung (EU) 2022/1925 abhängt.
--- Ende Zitat ---

Es ist keinesfalles zweifelsfrei geklärt, ob eine Streitigkeit mit einem "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" über die Bezahlung ihrer Dienstleistung, zudem, wenn nicht in Anspruch genommen, bürgerlicher Natur oder verwaltungsrechtlicher Natur ist. Zudem nicht-bestellte Dienstleistungen nicht bezahlpflichtig sind; §241a BGB.

§ 241a BGB - Unbestellte Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

--- Zitat von: § 241a BGB - Unbestellte Leistungen ---(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
[...]
--- Ende Zitat ---

pjotre:
  @pinguin :
Ja, hier muss einbezogen werden, dass die Rundfunkanstalten selber gerne die Chameleon-Strategie adoptieren.
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Für die Rundfunkabgabe sind sie öffentlich-rechtlich (VerwGO und gemäß Gründungsgesetz sind sie in der Tat "öffentlich-rechtlich"

- und sogar gemeinnützig - da lachen selbst die Spatzen auf den Dächern, wenn für einen gewissen Intendanten in der Buchhaltung rund das Dreifache an Geldabgang steht, verglichen mit dem Gehalt des USA-Päsidenten
(wobei "nur" das 1.-fache offiziell behauptet, also wohl versteuert wird). 
Aber Ehre, wem Ehre gebührt. Ein Oberverantwortlicher für des beste Fernsehen der weltweiten Zivilisationsgeschichte, was ist ihm gegenüber so ein einfacher USA-Präsident. 

Mit dem gewaltigen Firmengeflecht verwenden die Sender das Geld vorwiegend privatrechtlich (BGB, HGB): Auf Grund von Privatschutz usw. 
gibt es Fakteninfo über wichtige Finanzanalyse-Zahlen immer nur tröpfchenweise statt offengelegt gemäß "öffentlich-rechtlich". 

Mit der kolportierten Finanzier-Garantie für die Sender - die es im Haushaltsrecht gar nicht geben darf und also gar nicht gibt - sind diese Kapital-Verteiler plötzlich  staatsnah - Verfassungsrecht, also übrigens auch sozialpflichtig.   

Mit den Sendungen, die sie damit finanzieren, sind sie "staatsfern" und dürfen angeblich senden, was sie wollen. Stimmt zwar rechtlich gar nicht, behaupten sie aber mit manipulativen Erfolg. 

... ja, @pinguin ist zuzustimmen, man müsste die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit einmal ganz systematisch analysierend aufarbeiten mit daraus resultierenden Konsequenzen auch für die Zuständigkeitsfrage wie hier im Thread aufgeworfen.
Wir haben dafür ja bereits viel Einzelthema-Behandlung vorgeleistet.


Nun ein Nachtrag zum aufgezeigten Aspekt "Musterverfahren" versus "einfache Vorgreiflichkeit":
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Es ist (nach eigener Erinnerung beim HR, Hessischer Rundfunk) von einem Gericht (wohl VG Kassel) im Augut 2024 vorgeschlagen worden,
schon im Verwaltungsverfahren auf ein Musterverfahren auszurichten, um die Gerichte von unsinniger Arbeit für Einheitstext-Klagen zu entlasten.
Das wäre wohl analog zur Grundstreuer-Behandlung durch die Finanzbehörden.

Die ARD-Juristen haben ihre Zustimmung verweigert:
- Für die "Verwaltung kraft Entscheidfreiheit
- für die gerichtliche Aussetzung wegen "Vorgreiflichkeit, weil es eine solche nur bei Klagen durch den gleichen Kläger geben könnte.

Stimmt Letzteres?
Jetzt wird es spannend, denn das Berliner Urteil rund 3 Monate später analysiert dies wohl deutlich anders.


Nun lohnt Bibelkundler-Präzision der Analyse allerdings nicht.
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Wichtig daran ist nur, dass die ARD-Juristen anscheinend die Linie verfolgen, eine "alles oder nichts"-Konstellation zu verhindern.
Nur bei Behandlung als Einzelverfahren kann ein "unerwünschtes Ergebnis" als Richterfehler-Ausrutscher deklassiert werden und nach Möglichkeit durch das ganz große Geschütz der aus der Rundfunkabgabe hoch bezahlten "besten Rechtswissenschaftler" einmal mehr neutralisiert werden.

Das werden die Bürgerrechtler aber nun nach den vielen Jahren der gesammelten Streiterfahren zu kontern wissen.


Was kosten eigentlich Gutachten und Beratung?
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Die unzulässige Vereinbarung des MDR mit einem Maßgeblichen der KEF kostete wohl einen Betrag nur wenig unter 100.000 Euro. - Aufgedeckt in Sachsen-Anhalt, liegt wohl bereits knapp 5 Jahre zurück.

Die Frage, was der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof dafür erhielt, für die Rundfunkabgabe zu bestätigen "zulässig, weil Beitrag", nicht die (unzulässige) "Mediensteuer", welches Honorar er erhielt, dies blieb, soweit hier bekannt, bis heute ohne Antwort. Finanziert vermutlich aus öffentlichen Abgaben. Dürfen wesentliche Summen der Öffentlichkeit verschwiegen werden? Müsste man nicht im Annehmen eines Auftrages eines öffentlichen Auftraggebers für einen vermutlich ausschreibungslosen Auftrag die implizite Erklärung auslegen, der Publizierung des Betrages zuzustimmen? 

Profät Di Abolo:
Kein Kraut gewachsen?
Die breite Masse hat die Schnauze voll! Ein Skandal jagt den Nächsten. Von Reue, gerade beim rbb, keine Spur!

Völlig ... piep ... piep ... zensiert ... egal warum die 8. Kammer (kein Einzelrichter) so entschieden hat.
Fakt ist, die Berufung wurde zugelassen und das OVG Berlin-Brandenburg wird die Revision zulassen müssen.
In einer Vielzahl von Verfahren erfolgten:
vollautomatischer großer oder kleiner Meldedatenabgleich, vollautomatische Direktanmeldung, vollautomatische Mahnung, vollautomatischer Festsetzungsbescheid, teilautomatische Widerspruchsentscheidung!

Kein Kraut gewachsen?
Vollautomatischer Widerspruch, vollautomatische Klage!
Die vollautomatischen Geister, die die GEZ und die Verwaltungsgerichte gerufen haben, tanzen jetzt beim GEZ-Boykott!
Deswegen zeigt die Berliner Justiz Nerven (Pressemitteilung)!
Jetzt müssen die Klagen bzw. die Berufungen nur noch die Argumente des rbb zur Verfassungswidrigkeit des rbb-StV mit aufnehmen.
Schlagt den rbb mit den Waffen, die er in seiner Arroganz selbst liefert!

Ick empfehle jedem hier im Forum, der aktiv rechtlichen Widerstand leistet, seine Ideen, Widersprüche, Klagebegründungen etc. öffentlich zu posten!
Davon sollen ruhig andere profitieren, denn es geht hier gegen ein 9 Milliarden-Imperium und da waren unsere Chancen ohnehin sehr schlecht. Aber hey, watt haben wir hier im gallischen Dorf für einen GEZ-Boykott-Kampf geliefert!
Wir sind die Nummero Uno des GEZ-Boykott! Der GEZ-Boykott-Thinktank!
Unsere Saat GEZ-Boykott-Distel wächst jetzt in jeder beitragspflichtigen Wohnung!
Und der GEZ-Boykott ist auch eine lusitge Sache!
Die vollautomaitsche Klage!
Hahahahahahahaha!
GIM der Geist in der Maschine arbeitet jetzt für den GEZ-Boykott!
Wie Geil iss das denn?!?

 :)

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