Bei dieser Frage ist es wichtig, sich klarzumachen, dass Grundrechte nicht etwas sind, was einem erst vom Staate verliehen wird. Grundrechte haften einem Menschen durch sein Menschsein an. Sie sind noch vor dem Staate da.
Das ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz.
Würde der Staat, bzw. der Gesetzgeber jetzt nach Belieben Wertigkeiten oder auch Tragweiten unter den einzelnen Grundrechtsträgern festlegen, dann würde gerade damit dieser verfassungsrechtliche Grundsatz unterlaufen.
Auch Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit ergeben sich direkt aus den Grundrechten und dürfen deshalb nicht anders behandelt werden.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)