Tagesspiegel, 25.10.2023
Mutmaßliche Pflichtverletzungen und Rechtsverstöße beim RBB
Compliance-Bericht in Teilen veröffentlichtKeine „neue Qualität“? Während sich der Sender noch mit dem Potsdamer Landtag über die Herausgabe der Dokumente streitet, wird der Bericht nun in Teilen bekannt.Von Kurt Sagatz
https://www.tagesspiegel.de/kultur/mutmassliche-pflichtverletzungen-und-rechtsverstosse-compliance-bericht-zum-rbb-in-teilen-veroffentlicht-10680487.html[...] Dem Portal zufolge wird in dem Compliance-Bericht die RBB-Kampagne „Bloß nicht langweilen“ von 2017 als „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ rechtswidrig beurteilt. Begründung: Der Auftrag an Schlesingers Wunschagentur sei nicht ausgeschrieben worden, obwohl die Kosten bei 2,8 Millionen Euro gelegen hätten. Ähnliches habe für Renovierungsarbeiten der RBB-Chefetage gegolten. Letzteres wiederum war tatsächlich bekannt.
Das in Rot Hervorgehobene könnte den Bund ins Spiel bringen und ihm ein Vertragsverletzungsverfahren einbrocken, denn Vergaberecht ist Unionsrecht.
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG Text von Bedeutung für den EWRhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014L0024&qid=1698340232872Artikel 4
Höhe der Schwellenwerte
Diese Richtlinie gilt für Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:
a)
5 186 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen;
b)
134 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden ausgerichteten Wettbewerben; bei öffentlichen Lieferaufträgen, die von öffentlichen Auftraggebern im Verteidigungsbereich vergeben werden, gilt dieser Schwellenwert nur für Aufträge über Waren, die in Anhang III aufgeführt sind;
c)
207 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von subzentralen öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, und bei von diesen Behörden ausgerichteten Wettbewerben; dieser Schwellenwert gilt auch bei öffentlichen Lieferaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden im Verteidigungsbereich vergeben werden, sofern diese Aufträge Waren betreffen, die nicht in Anhang III aufgeführt sind;
d)
750 000 EUR bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen betreffend soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV.
Hinweis:
Die obigen, zitierten Werte zu a.), b.), und c.) wurden leicht erhöht:
a.) 5.382.000 Euro;
b.) 140.000 Euro;
c.) 215.000 Euro;
Gemäß der damaligen und hier im Forum veröffentlichten den dt. ÖRR betreffenden Entscheidung des EuGH sind alle ÖRR "öffentliche Auftraggeber" und haben folglich das Vergaberecht der Union einzuhalten.
EuGH C-337/06 - Dt. ÖRR sind öffentliche Auftraggeberhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35532.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;