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Autor Thema: Niedersächs. Datenschutzbeauftragte zur Weigerung Auskunftspflicht DSGVO  (Gelesen 1459 mal)

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  • Beiträge: 10
Moin,
Person A hatte vor einiger Zeit den NDR gebeten, Auskunft über zur Person A gespeicherte Daten nach EU DSGVO sowie die Weitergabe dieser Daten an Dritte zu erteilen. Diese Auskunft wurde vom NDR verweigert. Daraufhin hat Person A Beschwerde bei der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen eingelegt, denn eine Beschwerde beim "Datenschutzbeauftragten" des NDR dürfte wohl sinnlos sein. Hier die Antwort der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten per Mail:

Zitat von: Niedersächs. Datenschutzbeauftragte zur Weigerung Auskunftspflicht DSGVO
Sehr geehrter Herr [...],

auf Hinweis des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und nach erneuter Prüfung Ihrer Eingabe stelle ich fest, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – wegen der Staatsferne des Rundfunks und der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) – ausschließlich den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz obliegt. Die für Ihre Eingabe zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 DS-GVO ist damit der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunks.

Dr. Heiko Neuhoff
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
E-Mail: datenschutz@ndr.de

Dementsprechend bitte ich Sie, Ihr Anliegen bei der vorgenannten Stelle vorzutragen. Wenn Sie möchten, dass ich Ihre Eingabe vom 08.11.2021 weiterleite, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
[...]
Die Landesbeauftragte für den
Datenschutz Niedersachsen 

Hausanschrift: 
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover 
Postanschrift:  Postfach 221, 30002 Hannover 
 
Telefon:  0511 120 4601
Telefax:  0511 120 4599
E-Mail: [...]
Internet: https://www.lfd.niedersachsen.de

Edit "Bürger": Zitat ergänzt. Bitte einseitige und/oder eigene Dokumenten nicht als extra zu öffnenden Anhang anfüge, sondern bitte - auch der Auffindbarkeit per Forum-Suche sowie auch der effektiveren Diskussion wegen - immer als kopierfähiges wörtliches Zitat einfügen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2021, 16:48 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
Eine Vermittlung bei einer Datenschutzauskunft wird regelmäßig von den meisten Landesdatenschutzbeauftragten abgeleht. Allerdings hat mir der Hamburgische Datenschutzbeauftragte telefonisch mitgeteilt, dass bei einer Datenschutzbeschwerde (läuft direkt über den LDSB siehe Homepage) auf Reaktion der LRA und Bearbeitung gedrängt werden würde. Es geht evtl. nur um die Kunst der Formulierung.

https://datenschutz-hamburg.de/beschwerde/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2021, 16:34 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Passend zum Thema eine kurze Zwischenfrage:

Angenommen, eine fiktive Person F wurde vom Beitragsservice zwangsangemeldet ("Direktanmeldung") und hat deshalb auch nie der Verarbeitung der Daten zugestimmt - dürfen die (NDR & BS) dann überhaupt die Daten über diese Person elektronisch speichern?

Da die fiktive Person F hin und wieder von denen Mahnungen, Bescheide, Werbebriefe und Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung erhält, gehe ich mal davon aus dass die Daten dieser Person elektronisch gespeichert haben.

Die Person F könnte die Idee gut finden, mal da (NDR & BS) eine Auskunft gem. DSGVO über die gespeicherten Daten zu verlangen...  >:D

Frei  8)


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  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 7.316
Angenommen, eine fiktive Person F wurde vom Beitragsservice zwangsangemeldet ("Direktanmeldung") und hat deshalb auch nie der Verarbeitung der Daten zugestimmt - dürfen die (NDR & BS) dann überhaupt die Daten über diese Person elektronisch speichern?
Die Antwort könnte auf "Nein" lauten, da bereits die Ausgangsregel nicht unionsrechtskonform gestaltet bzw. realisiert ist.

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

Und, freilich, die ÖRR sind allesamt Wirtschaftsteilnehmer, denn sonst würden sie nicht dem Kartellrecht unterstehen.

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg202828.html#msg202828


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.574
...fällt erst jetzt auf...

Zitat von: Niedersächs. Datenschutzbeauftragte zur Weigerung Auskunftspflicht DSGVO
(...) stelle ich fest, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – wegen der Staatsferne des Rundfunks und der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) – ausschließlich den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz obliegt.

Das "ausschließlich" ist Blödsinn - das kann man drehen und wenden, wie man will.  >:(

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern, aber nicht verfassungsfern. Die Staatsferne gründet sich auf die in Art. 5 ausgelegte Meinungsfreiheit. Datenschutz gründet sich hingegen auf Art. 1 GG, welcher das höchste Grundrecht ist.

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht sich selbst kontrollieren.

Die erteilte Auskunft ist geradezu verfassungsfeindlich, vermeint sie doch, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk über dem Grundgesetz steht.

Über die europarechtliche Dimension dieses geäußerten Unfugs noch gar nicht geschrieben.


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  • Beiträge: 2.351
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Für de Sender gilt eine Zweiteilung des Datenschutzes:
-------------------------------------------
- der betriebliche - so für die Beitragskonten
- der rundfunkrechtliche (z.B. Quellenschutzrecht des Journalisten).

Es gibt für jeden Sender, wenn ich es aus Erinnerung richtig darstelle, 2 Datenschutzbeauftragte. Erst wenn da verkehrt bearbeitet wurde, ist der/die Landesbeauftragte sinnvoll ansprechbar.


Das wird besonders ulkig, wenn wie beim RBB -
--------------------------------------------------------------
Erinnerungsfehler vorbehalten - die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte, die ja die Beauftragten kontrollieren soll,
in Personalunion zugleich eine der beiden Datenschutzbeauftragten beim RBB ist.

In der Realität ist es einfacher. Man schaue in den Datenschutzbericht des RBB. Die betriebliche Datenschutz-Juristin Frau N.-S. behandelt dort beide Ebenen. Ist ja in Ordnung, ist ein Gesamtbericht über den RBB-Datenschutz.

Datenschutz-Aspekte helfen leider nur wenig in der Realität.
--------------------------------------------------------------
Deshalb hier nicht mehr aktiv als Streitthema verfolgt.
Also war das nur kleine Ergänzung. Andere rund ums Forum sind insoweit kundiger.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
Der Informationsflut hier konnte ich bereits früher schwer folgen.
Mittlerweile begreife ich noch weniger als vor 4 Jahren, möchte an dieser Stelle doch noch mal erinnern, dass eine mir bekannte Person vom Datenschutzbeauftragten der obersten Datenschutzbehörde Niedersachsen 2020 die Antwort erhielt, dass dieser nicht zuständig sei für eine Datenschutzbeschwerde.

Wenn ich mich recht entsinne, sollte das Antwortschreiben irgendwie mit eingebracht werden. Habe kein Wissen, was daraus geworden ist, wäre aber interessiert wenn das hier kundgetan werden kann.

Die ganze Absurdität hat seit 2020 ja jetzt noch mal zugenommen, wenn ich das richtig verstanden habe - gruselig das alles.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2023, 11:07 von Markus KA«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

  • Beiträge: 7.316
Da sollte wohl mal der betreffende Staatsvertrag gesichtet werden, auf Basis dessen der NDR, (um den es hier sicherlich geht?), gegründet worden ist? Denn der wird dazu sicherlich einen Eintrag haben?

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT von 2021
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2453.pdf

Dokument enthält (für Hamburg) den neusten NDR-Staatsvertrag und die Zustimmungsgesetze.

Die jeweilige Rechtsaufsicht des Landes hat jedenfalls Möglichkeiten, Zuwiderhandlungen abstellen zu lassen; siehe §39 Rechtsaufsicht dieses NDR-Staatsvertrages.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2023, 16:47 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 688
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
@pinguin
In §39 des NDR-Staatsvertrages ist nichts von einer Rechtsaufsicht über den Rundfunkdatenschutzbeauftragte zu finden.

Grundsätzlich sollte man sich zum Thema Datenschutz und Beitragsservice immer den § 11 Abs. 2 RBStV anschauen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-11
Zitat von: § 11 Abs. 2 RBStV
(2) Beauftragen die Landesrundfunkanstalten eine Stelle nach § 10 Absatz 7 Satz 1 mit Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern, ist dort unbeschadet der Zuständigkeit des nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten ein behördlicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Er arbeitet zur Gewährleistung des Datenschutzes mit dem nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten zusammen und unterrichtet diesen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sowie die dagegen getroffenen Maßnahmen. Im Übrigen gelten die für den behördlichen Datenschutzbeauftragten anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 entsprechend.

Dieser wirre Satz ist offensichtlich so zu verstehen, dass die Landesrundfunkanstalten den Datenschutz selbst kontrollieren dürfen. Daher sitzt der zuständige Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunks auch direkt in den Büros des NDR (nicht wegen der Kontrolle des Datenschutzes, sondern wegen der Kontrolle des Beauftragten). Es wäre eigentlich mal interessant zu erfahren, wie viele Verstöße gegen den Datenschutz der genannte Rundfunkdatenschutzbeauftragte seit 2013 beim Beitragsservice (§ 10 Absatz 7 Satz 1 RBStV) eigentlich festgestellt hat. Beim Beitragsservice in Köln wird wohl selbst kein Datenschutzbeauftragter sitzen. 

Diesen Unsinn aus § 11 Abs. 2 RBStV sollte man vielleicht mal zum Gegenstand einer Anfechtungsklage machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2023, 18:31 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.316
In §39 des NDR-Staatsvertrages ist nichts von einer Rechtsaufsicht über den Rundfunkdatenschutzbeauftragte zu finden.
Nein, aber über den NDR als solches. Und das schließt auch den firmeninternen Datenschutzbeauftragten ein; da auch der NDR wie alle LRA ein

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

darstellt, ist der Datenschutzbeauftrage des NDR "im Unionsrahmen" kein "behördlicher Datenschutzbeauftragter", sondern hat allenfalls den Rang inne, den auch die Datenschutzbeauftragten der Sparkassen haben, die ja trotz ihres öffentlich-rechtlichen Charakters bereits nach Bundesrecht keine Behörden sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2023, 18:32 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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