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MDR bedrängt Studenten - Rundfunkbeitrag ohne Gnade

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quiet.observer:
... wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann - in Auswertung der Ausführungen all meiner Vorredner - bestünde die (nicht unschwierige) Aufgabe jetzt wohl darin, möglichst viele dieser "Einzelfälle", in denen Verfahren auf diese schäbige Art und Weise "abgebogen" wurden, zusammenzutragen.

Wenn eine brauchbare Anzahl zusammenkommt, kommt man dann wohl dem Gedanken des "vorsätzlichen Handelns" näher, der sich in eine Form der Rechtsbeugung (durch Unterlassung?) überführen lassen könnte - mit der entsprechenden Hebelwirkung (... für den einen oder anderen Sessel  :police:) ? - Geht da jemand mit?

Besucher:
Könnte als Ergänzung hier auch die Rekap. des in diesem Zusammenhang vmtl. Falles Nr. 1 genannt bzw. angeregt werden, nämlich i. V. 1 BvR 665/10 mit der Entsch. v. 09.11.2011?. Also des Verfahrens, wo die Abzocker auch zur Vermeidung eines Urteils ggü. dem seinerzeit klagenden Rentner ohne jede wirkliche, substantielle Erklärung des Sinneswandels - sondern nur der urplötzlich entdeckten, »speziellen Fallumstände« wegen - die plötzliche Befreiung ausgesprochen hatten - mit einer folgenden entsprechenden Erledigungserklärung auch in dem Fall.

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 09. November 2011
- 1 BvR 665/10 -, Rn. 1-18,
https://www.bverfg.de/e/rk20111109_1bvr066510.html

hankhug:
Na also! Es geht also früher weiter, als ich in meinem Vorgängerbeitrag noch gemutmaßt hatte...

FAZ, 23.06.2023
Student soll Beitrag zahlen
Der MDR bleibt gnadenlos
Ein mittelloser Student soll Rundfunkbeitrag zahlen. Der MDR bedrängt ihn mit allen Mitteln. Der Student geht vor Gericht. Wir haben über den Fall berichtet. Jetzt geht der MDR wieder gegen den jungen Mann vor.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html

--- Zitat von: FAZ, 23.06.2023, Student soll Beitrag zahlen - Der MDR bleibt gnadenlos ---[...] Zuletzt waren dem Studenten [...] ältere Beitragsrückstände erlassen worden, nachdem sich der Betroffene vor Gericht gewehrt hatte. Mit dem Erlass wollte der MDR wohl einen für ihn negativen Verfahrensausgang verhindern. Dieser hätte ein Präjudiz für ähnlich gelagerte Fälle sein können. [...]

Vor wenigen Tagen hat der Student erneut den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die aktuelle Zahlungsaufforderung zu wehren. Er beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Damit will er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abwenden. [...] 2021 und 2022 war der Student mit ähnlichen Ansinnen vor Gericht gescheitert. Nun wisse er sich aber erneut nicht anders zu helfen [...]. [...]
--- Ende Zitat ---

Markus KA:

--- Zitat von: hankhug am 24. Juni 2023, 21:29 ---https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html

--- Zitat von: FAZ, 23.06.2023, Student soll Beitrag zahlen - Der MDR bleibt gnadenlos ---Vor wenigen Tagen hat der Student erneut den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die aktuelle Zahlungsaufforderung zu wehren. Er beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Damit will er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abwenden. [...] 2021 und 2022 war der Student mit ähnlichen Ansinnen vor Gericht gescheitert. Nun wisse er sich aber erneut nicht anders zu helfen [...]. [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Es kann einen erfahrenen Leser dieses Forums erstaunen, welche fragwürdigen Handlungen im vorliegenden Artikel lediglich angedeutet und oberflächlich beschrieben werden.

Welchen Sinn macht es auf eine "Zahlungsaufforderung" eine Antrag auf Rechtschutz zu stellen, wenn gar kein Rechtschutzbedürfnis vorliegt?

Bei welchem Gericht wurde Antrag auf Rechtschutz gestellt?

Kann man mit einem Antrag auf Rechtschutz ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" abwenden?

Wenn ich schon  einmal mit der selben Vorgehensweise gescheitert bin, warum wiederhole ich sie dann?

Widersprüchlich sind auch hier die Darstellungen des Autors, der zunächst darauf hinweist, dass der Beitragsservice verantwortlich ist:


--- Zitat von: FAZ, 23.06.2023, Student soll Beitrag zahlen - Der MDR bleibt gnadenlos ---Für das Einsammeln der Rundfunkbeiträge ist der „Beitragsservice“ verantwortlich; die Maßnahmen zur Vollstreckung setzen jedoch die Rundfunkanstalten durch.
--- Ende Zitat ---
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html
 
Aber dann der Meinung ist, der MDR würde den Studenten bedrängen, gegen ihn vorgehen und seinen Befreiungsantrag prüfen.
Vollstreckungsmaßnahmen setzen angeblich die "Rundfunkanstalten" durch.
War der Student bereits schon von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffen oder will man hier schon mal Ängste vor einer schlimmen Vollstreckungsmaßnahme schüren?

Abgesehen davon, dass es zum Thema Studenten und Rundfunkeitrag bereits richtungsweisenden Gerichtsentscheide gibt, hat der Student mit seinem Befreiungsantrag und Untätigkeitsklage alles richtig gemacht. Beide Themen wurden/werden bereits ausgiebig im Forum diskutiert.

Vieleicht sollte man darauf hinweisen, dass "Zahlungsaufforderungen" und Bescheide von einem Computer vollständig automatisiert ohne Kenntnis der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet werden. Der Computer entscheidet in einem gewissen Zeitrahmen selbst, ob eine "Zahlungsaufforderung", ein "Bescheid" oder "Vollstreckungsersuchen" erstellt werden. Hierbei können unangenehme Überschneidungen zwischen dem vollständig automatisierten System des Beitragsservice und dem wohl noch "händischen" Befreiungsverfahren beim Beitragsservice auftreten.

Möglicherweise sollte der Titel besser lauten:

" Beitragsservice bedrängt Studenten - Computer ohne Gnade"

ope23:
Aus den Formulierungen des zitierten Absatzes

--- Zitat von: hankhug am 24. Juni 2023, 21:29 ---https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html

--- Zitat von: FAZ, 23.06.2023, Student soll Beitrag zahlen - Der MDR bleibt gnadenlos ---Vor wenigen Tagen hat der Student erneut den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die aktuelle Zahlungsaufforderung zu wehren. Er beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Damit will er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abwenden. [...] 2021 und 2022 war der Student mit ähnlichen Ansinnen vor Gericht gescheitert. Nun wisse er sich aber erneut nicht anders zu helfen [...]. [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
schließe ich lediglich, dass der Autor (des Artikels) mit den juristischen Details nicht so vertraut ist wie ein langjähriger Forumsteilnehmer. Allein dieses diffuse "ähnliches Ansinnen". Was ist in den Jahren 2021 und 2022 gescheitert?

Wahrscheinlich hat der Autor Zahlungsaufforderung (jetzt) und Festsetzungsbescheid (2021 und 2022) für etwas Gleiches gehalten und sicherheitshalber aber was von "ähnlich" gefaselt.

Es hat literal gesehen absolut Sinn, vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beantragen. Mit der Behauptung einer Ordnungswidrigkeit kann die LRA dem Studenten nämlich immer eins überbraten. Objektiv zahlt der Student ja nun nicht und macht sich daher mutmaßlich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

Es ist eben hierzuforum schlicht nicht bekannt, ob jemals eine LRA ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen säumigen Zahler einleitete. Und es wird auch weiterhin nicht empfohlen werden, sich eigens für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu wappnen.

Ich empfehle indes, den Studenten für nicht ganz doof zu halten.  Ich habe den Eindruck, dass er ziemlich genau Bescheid weiß. Der mentale Flaschenhals sind die Zeitungsautoren.

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