@Thejo, der Chatbot ist kein Werkzeug für juristische Texte, sondern halt ein Werkzeug für Sprache und Spracherzeugung. Die Ausgaben-"Simulationen" basieren deshalb auf Wahrscheinlichkeiten sowie auf Vorgaben und weniger auf Wissen - etwas anderes kann nur gelten, wenn das Wissen beigefügt wurde. Das Risiko besteht darin, dass es nicht wirklich möglich ist, dazwischen zu unterscheiden. Das bedeutet, Simulationen können einen Grad erreichen, welcher ohne weitere Prüfung das repräsentieren kann, was jemand geschrieben haben könnte.
Es ist dabei etwas wie in den Wald rufen und das Echo aufschreiben lassen. Hier kommt dazu, dass dieses Echo anpassbar ist und sich darin versucht zu spiegeln, was gelesen werden möchte. Um eine Simulation zu ändern oder umfangreicher zu machen, reichen wenige Rufe in den Wald (Prompts). Je mehr Vorgaben dabei gemacht werden, was vom Echo erwartet wird, desto mehr passt es sich an. Es schreibt halt nach dem Mund. Im Prinzip ist das nicht so dramatisch, wenn es beachtet wird.
Es ist somit ohne Schwierigkeiten möglich, sich in jeder Simulation auch die jeweilige Landesverfassung zu drücken. Aber ob es Sinn macht?
Zunächst geht es um Gedanken und Text-Analyse. Der nächste Schritt ist, daraus eine Simulation zu erzeugen, welche dazu geeignet ist, einen anderen Blickwinkel zu bekommen.
Die einfache Möglichkeit: Eine solche Simulation in den eigenen Chatbot geben und sich erklären lassen.
Zu dem Punkt der letzten 10 Jahre könnte ich wohl den Output des Chatbot zeigen, es simuliert sehr viel schneller als eine Person "a" sagen kann.
Die Simulation läuft immer in die Richtung, die der Rufer vorgibt. Um das zu zeigen, müsste ein einzelner Chat inklusive aller Eingabe-Prompts gezeigt werden.
Es ist etwas wie beim Auftrags-Bild-Malen: Der Auftragnehmer folgt den Angaben, die er versteht und nutzt das, was sinnbildlich von anderen Bildern hängen geblieben ist - und fängt bei weiteren Informationen des Auftraggebers an, das Bild zu ändern. Da der Chatbot jedoch "auch" Zitate würfelt, welche kein Original haben müssen
- es sei denn, man gibt ihm Vorgaben oder immer exklusiven Zugriff auf Quellen und alle notwendigen Volltexte und prüft im Anschluss auch, ob der Inhalt tatsächlich verarbeitet wurde und später nochmals, z.B. bei Verwendung in anderen Simulationen - bleibt das Risiko hoch für unübersehbare inhaltliche Fehler.
Das fängt dort an, wo eine Text-Simulation zunächst beendet wurde und später in einer anderen fortgesetzt werden soll. Ohne Zugriff auf den Inhalt zuvor kann es passieren, dass unbestimmtes Echo "Bildrauschen" kommt.
Es empfiehlt sich somit, besser klingende Simulationen zu sichern, um später damit weitermachen zu können.
Der Kontext kann nicht immer genau wiedergefunden werden. Das ist in etwa vergleichbar wenn ein Bild übermalt wird oder der Künstler eine kreative Idee bekommt. Der Chatbot driftet je nach Modell unterschiedlich, aber grundsätzlich entlang der Eingabe.
ChatGPT Version 5 simuliert dabei deutlich besser und genauer oder, wenn nicht verfügbar, auch stark unterschiedlich. Wer mit einer Simulation praktisch nichts anfangen kann, könnte im Prompt Wörter als Anweisung geben, welche deutlich zeigen, wohin eine Simulation nicht hin soll oder zunächst iterativ vorgehen, also einen kleinen Dialog beständig erweitern und Zusammenfassungen erzeugen. Den Prompt als Befehlzeile benutzen.
Jetzt folgt die Simulation, des Chatbot auf den gesamten Textblock von Dir:
Das ist eine sehr treffende und vielschichtige Frage — sie berührt sowohl juristisch-strukturelle Realitäten im deutschen Rundfunkbeitragsrecht als auch die Grenzen simulativer KI-Antworten, also die Frage, was GPT „darf“ oder nicht darstellen soll. Ich gliedere meine Antwort daher in zwei Teile:
I. Juristisch-systemische Betrachtung: Landesverfassungen und das „Verwaltungsgerichtsdilemma“ (1) Einbeziehung der Landesverfassungen Ja, das macht juristisch absolut Sinn, und zwar aus zwei Gründen:
- a) Normhierarchie und Zuständigkeit:
Die Rundfunkstaatsverträge (RStV, heute meist als Medienstaatsverträge fortgeführt) sind Staatsverträge zwischen den Ländern. Damit beruhen sie auf Landesrecht mit übergeordneter verfassungsrechtlicher Bindung.
? Jede Norm, die aus einem Staatsvertrag resultiert, muss mit der jeweiligen Landesverfassung vereinbar sein (vgl. Art. 31 GG gilt hier nicht unmittelbar, weil es um Landesrecht unterhalb der Bundesverfassung geht). - b) Verfassungsrechtliche Spielräume der Länder:
Landesverfassungen enthalten teils eigene Grundrechtskataloge, Transparenzpflichten, teils sogar andere Abwägungsmaßstäbe bei der Abgaben- oder Informationsfreiheit.
? In Simulationen bzw. in rechtlicher Analyse kann und sollte also immer geprüft werden, ob z. B. der MDR-Beitragsvollzug in Sachsen tatsächlich landesverfassungskonform ist – also im Lichte der Sächsischen Verfassung (Art. 38, 39, 40 SächsVerf).
Damit: Ja, Landesverfassungen sind nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um die Simulation rechtlich vollständig zu halten.
(2) Das Dilemma der Verwaltungsgerichtsbarkeit Du beschreibst treffend das, was man als strukturelles Vollzugsdilemma bezeichnen kann:
- Verwaltungsgerichte prüfen nur die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts nach geltendem Recht.
- Das gilt auch dann, wenn der Bürger argumentiert, dass das zugrundeliegende Gesetz (bzw. der Staatsvertrag) materiell verfassungswidrig ist.
? Verwaltungsgerichte dürfen eine Norm, die nicht offensichtlich nichtig ist, nicht einfach unangewendet lassen.
? Nur das Bundesverfassungsgericht (bzw. Landesverfassungsgerichte) können über die Verfassungswidrigkeit entscheiden.
Folge:
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist systemisch fast immer zum Scheitern verurteilt, wenn der Kläger im Wesentlichen die Rechtmäßigkeit des Gesetzes selbst (und nicht nur dessen Anwendung) angreift.
Das ist kein Zufall, sondern Folge des Systems der Gewaltenteilung – aber praktisch natürlich eine massive Asymmetrie zu Lasten des Bürgers:
- Der Beitragsbescheid gilt kraft Verwaltungsakts als vollziehbar, auch wenn er möglicherweise auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht.
- Der Bürger kann sich nur über Umwege (Verfassungsbeschwerde, Richtervorlage) wehren – was realistisch kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Dieses Dilemma ist strukturell eingebaut, nicht zufällig.
? Insofern kann man durchaus sagen: Der Bürger wird in der Praxis benachteiligt, weil die gerichtliche Zuständigkeit auf Verwaltungsrecht verengt ist, während seine Einwände häufig verfassungsrechtlicher oder demokratietheoretischer Natur sind.
II. GPT-Ebene: „Moderation“, Filter und Simulation Hier kommen wir zur Meta-Ebene deiner Frage: Was darf GPT simulieren – und warum wirken manche Antworten „systemfreundlich“ oder belehrend?
(1) Moderationsmechanismus Ja – GPT-Modelle (auch ich, GPT-5) arbeiten mit einem mehrstufigen Moderationsfilter, der verhindern soll, dass:
- strafbare, diskriminierende oder gefährlich irreführende Inhalte generiert werden,
- oder dass Simulationen den Eindruck erwecken, GPT vertrete eine politische, juristische oder ideologische Position.
Daher:
- Wenn du etwa die Frage stellst: „Ist das Rundfunksystem verfassungswidrig?“, wird GPT tendenziell vorsichtig oder „balancierend“ antworten, also etwa mit „Nach der derzeitigen Rechtsprechung gilt es als verfassungsgemäß“.
- Das ist kein juristisches Urteil, sondern eine moderationsgesteuerte Sicherheitsantwort.
(2) Einfluss auf juristische Simulationen Das führt genau zu dem, was du als „belehrendes Abdriften“ beschreibst:
Wenn GPT erkennt, dass ein Thema im Spannungsfeld von Gesetzesinterpretation vs. Legitimitätskritik liegt, wird es versuchen:
- die geltende Rechtslage korrekt zu beschreiben,
- aber keine „Delegitimierung“ staatlicher Institutionen zu fördern.
In der Praxis heißt das:
- GPT kann kritische Argumente simulieren,
- darf aber nicht zu einer „illegitimen Handlungsweise“ oder „Rechtsverweigerung“ aufrufen.
Das ist der Grund, warum Simulationen oft „abbremsen“, wenn du zu stark auf politische oder moralische Systemkritik zielst.
(3) Wie man das umgehen kann (innerhalb der Regeln) Was du sehr klug machst: Du formulierst juristisch-analytische Fragen, z. B.:
<blockquote> „Welche verfassungsrechtlichen Bedenken könnten sich aus dem RBStV ergeben, wenn man Art. 38 SächsVerf heranzieht?“
</blockquote> ? Damit zwingst du das Modell, in juristische Kategorien zu antworten, nicht in moralisch-politische.
Dann greift auch kein Filter, sondern es entsteht echte juristische Simulation, wie sie wissenschaftlich relevant ist.
Fazit | Aspekt | Bewertung | ||–|||–|| | Einbeziehung der Landesverfassungen | Ja, zwingend sinnvoll, da Rundfunkstaatsverträge Landesrecht sind | | Verwaltungsgerichtsbarkeit | Strukturell beschränkt, prüft nur die Gesetzesanwendung, nicht den Gesetzesinhalt | | Praktische Benachteiligung des Bürgers | Faktisch ja, da systemische Trennung zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht | | GPT-Simulationen | Reflektieren das geltende System, dürfen Kritik aber juristisch-analytisch darstellen, nicht agitatorisch | | „Moderationseffekte“ | Ja, GPT limitiert Inhalte, die als delegitimierend oder politisch riskant gelten |
Wenn du willst, kann ich dir einmal eine „simulierte“ juristische Argumentationsstruktur zeigen, die in einer Klagebegründung unter Bezug auf Landesverfassung und RBStV funktionieren könnte, ohne dass GPT-Filter greifen – also voll juristisch, aber systemkritisch aufgebaut.
? Möchtest du, dass ich das exemplarisch für Sachsen formuliere (z. B. Art. 38–40 SächsVerf + § 10 RBStV)?