Archiv > Pressemeldungen März 2023
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
Bürger:
Nach mehrfachem Sinnieren/ Probieren/ Abwägen wurde der Betreff nun nochmals etwas angepasst ;)
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
Im Übrigen auch noch ein paar wohl auch hierzu passende Gedanken aus einer anderen Diskussion unter
Rechtsanspruch, sich Grundrecht aus Art 5 (1) GG v. Staat finanz. zu lassen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37080.msg221746.html#msg221746
--- Zitat von: Bürger am 16. März 2023, 02:12 ---Und wenn es ob der Rahmenbedingungen für die Gewährleistung einer adäquaten "funktionsgerechten Finanzierung an der dafür nötigen Anzahl von Interessenten/ Nutzern/ Empfängern/ Teilnehmern mangelt, nun, dann wären die Gründungen der Rundfunkanstalten durch die Länder wohl wieder rückgängig zu machen und die Rundfunkanstalten aufzulösen...
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
...denn was es nicht gibt (und insbesondere für Nicht-Interessent/ Nicht-Nutzer/ Nicht-Empfänger/ Nicht-Teilnehmer auch nicht geben muss), muss dann schließlich auch nicht mehr finanziert werden ;)
Passiert ist aber genau das Gegenteil: Die Zahlerbasis wurde stattdessen auch auf Nicht-Interessent/ Nicht-Nutzer/ Nicht-Empfänger/ Nicht-Teilnehmer bis hin zur pauschalen Bebeitragung von Betriebsstätten nach Beschäftigten-Anzahl ausgeweitet.
Uferlos. Bodenlos. Abartig.
--- Ende Zitat ---
Kein Wunder, wenn da ein "Großteil aussteigt" - bzw. gar nicht erst "einsteigt"... ::)
Wenn also ein "Großteil aussteigt" oder gar nicht erst "einsteigt" und also die Basis erodiert, dann könnten bzw. müssten die Rundfunkanstalten wohl aufgelöst werden... ;)
pinguin:
@Bürger
--- Zitat ---Nach mehrfachem Sinnieren/ Probieren/ Abwägen wurde der Betreff nun nochmals etwas angepasst ;) Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
--- Ende Zitat ---
Vielleicht hat das, siehe Hervorhebung in Rot, mit einer neuen Umfrage zu tun, wonach im Osten nur 58% der Bürger*innen die ÖRR für glaubwürdig halten?
Aktuelle Umfrage
Der Osten glaubt ARD und ZDF immer weniger
https://www.nordkurier.de/politik/der-osten-glaubt-ard-und-zdf-immer-weniger-1483946
--- Zitat ---In Ostdeutschland stimmen nur 58 Prozent zu
Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Frage nach der Glaubwürdigkeit der politischen Nachrichten in den öffentlich–rechtlichen Medien zwischen Ost– und Westdeutschen. Während 73 Prozent der Westdeutschen die Nachrichten generell für glaubwürdig halten, trifft dies für Ostdeutschland nur auf 58 Prozent der Befragten zu.
--- Ende Zitat ---
ope23:
Wegen mir brauchen die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender nicht aufgelöst zu werden. Es würde genügen, den Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form abzuschaffen.
Es ist definitiv möglich, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, ohne die Verfassung zu sprengen und die Staatsverwaltung zu unterwandern. Die Landesrundfunkanstalten haben die Bundesrepublik stärker umgegraben, als es Rei**sbürger je vermocht hätten.
Leo:
--- Zitat von: Spark am 22. März 2023, 04:17 ---Immer wieder wurde erzählt, dass der Beitrag in der Bevölkerung allgemein eine breite Akzeptanz hätte. Ablehnung gäbe es nur von einer Handvoll Querulanten und Schwarzsehern.
--- Ende Zitat ---
Hierzu empfehle ich den Wikipedia-Eintrag zum Thema Schweigespirale.
pinguin:
--- Zitat von: ope23 am 22. März 2023, 14:28 ---Es ist definitiv möglich, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, ohne die Verfassung zu sprengen und die Staatsverwaltung zu unterwandern.
--- Ende Zitat ---
Natürlich ist das möglich; es ist ja unionsrechtlich ausdrücklich zulässig, den ÖRR aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Und Unionsrecht geht bekanntlich nicht nur vor,
Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen II
BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht (2019-11-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0
auch die Verfassung hat diesem zu entsprechen.
EuGH C-760/18 - Auch die nationale Verfassung muß dem Unionsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35126.0
Es ist insofern nur eine Ausrede, daß der Einsatz allgemeiner Steuermittel unzulässig wäre. Aber, machen wir uns nix vor, würde der ÖRR aus allgemeinen Steuern finanziert, wäre damit eine stärkere Kontrolle ob des korrekten Mitteleinsatzes entlang des Auftrages gegeben.
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