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Autor Thema: ARD schichtet zusätzlich eine Viertelmilliarde für Streaming um  (Gelesen 404 mal)

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digitalfernsehen.de, 09.02.2023

ARD schichtet zusätzlich eine Viertelmilliarde für Streaming um

Die ARD schichtet eine zusätzliche Viertelmilliarde für Streaming-Angebote um. Erst im Dezember hatte man bekanntgegeben 50 Millionen Euro beim Sport einsparen zu wollen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Von dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

Zitat
Mit den 250 Millionen Euro sollen im Zeitraum 2025 bis 2028 „attraktive Inhalte für Streaming-Fans“ entwickelt werden, wie der öffentlich-rechtliche Senderverbund am Donnerstag nach einer Sitzung der Senderchefs in Hannover mitteilte.

Streaming-Bereich immer größerer ARD-Profiteur
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/ard-schichtet-zusaetzlich-eine-viertelmilliarde-fuer-streaming-um-1073341/


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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 21:44 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Da war doch irgendwo mal was mit max. 0,75% vom Beitragsaufkommen (?) für Internetauftritte / Plattformen / Mediatheken ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2023, 14:18 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

D
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@Hörby

Siehe dazu die Beiträge von User hankhug im Thread:

Vaunet-Chef Grewenig kritisiert fehlende Begrenzung des Angebots von ARD u. ZDF (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36457.0
Das ist insofern amüsant, als es doch eine Begrenzung in Form einer Selbstverpflichtung des ÖRR gab, die mit ursächlich dafür war, dass die damalige Rundfunkgebühr 2007 von der Europäischen Kommission (KOM) überhaupt als staatliche Beihilfe zugelassen wurde, siehe dazu:

Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
Rn 31
Zitat
(31) Ferner hat die KEF zu prüfen, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzwirksame Selbstverpflichtungen eingehalten haben (wie z.B. die Selbstverpflichtung, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben)14 .

Nur wird diese Begrenzung schon mindestens seit 2008 nicht annähernd eingehalten und die KEF, die von der KOM den offiziellen Auftrag zur Kontrolle bekommen hat, hat im 17. KEF-Bericht ohne Angabe von Gründen erklärt, dass sie diese Kontrolle nun nicht mehr fortführen würde.

[...]

Die weiteren Ausführungen dazu bitte dort weiterlesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2023, 14:18 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Der vorhergehende Beitrag "Vaunet..." ist konzentrierte Aussage des Problemkerns. 

Die wohl irrtumsfrei als "illegal" bezeichenbare Ausweitung der online-Angebote
--------------------------------------------------------
spätestens seit 2016 - Testballon "funk.net" - dürfte zusätzlich den Erfolg absichern für
- eine neuartige Form der Verweigerung der Rundfunkabgabe
- durch einen Standard-Widerspruch "für alle"
- verbunden mit monatlich 20 Euro Ausgabe-Nachweis für andere Medien.

Dies passt nicht für den Rahmen dieses Informationsforums, verschiedene Gründe. Bei unverbindlichem Teilnahme-Interesse: Bitte PM.

Informativ: Gegen die Unzulässigkeit der Online-Ausweitung:
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Von hier Landesverfassungsbeschwerden seit 2017, zur Zeit wegen Nichtbearbeitung noch anhängig etwa 10 bundesweit, etwa 10 jeweilige Landesbürger.
In diesen Tagen Fortbestands-Erklärung, was wiederum per "Flurfunk" informativ an 2000 geeignete Empfänger übermittelt wird.

Die viele informative Arbeit dieses Forums ist die Grundlage
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von dem, was seit Juli 2022 die Mediendiskussion durch Entscheider-Information im Hintergrund ("Flurfunk") ständig wach hält. Die gemeinsame Arbeit "bewegt was".
 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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