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Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)

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Bürger:
In einem aktuellen vergleichbaren Fall könnte ein fiktiver persönlicher/ telefonischer Kontakt geholfen haben... ;)
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387

angelamerkel:
Person A hat sich soeben fiktiv telefonisch beim fiktiven Vollziehungsbeamten erkundigt, was denn der aktuelle Status des Falls sei und dass sie seit seinem Besuch am 2. Februar nichts mehr gehört habe. Darauf sagte der Vollziehungsbeamte: Sie werden in Kürze etwas erhalten. Auf Nachfrage, was dies denn sein könnte, sagte der Beamte, Person A würde eine Ladung bekommen.

Damit hat sich das Gespräch dann auch schon beendet.

PersonX:
Ladung meint dabei sicherlich nicht eine Einladung, sondern z.B. Ladung, Auskünfte zum Vermögen abzugeben. So gesehen wird der Fall mit der Ladung eskalieren. Es ist angeraten, sich mit Ladungsvorgängen vertraut zu machen. Sobald die Post dazu eintrifft ist sehr wenig Zeit.
Im Fall es kommt zur Ladung, Auskünfte über das Vermögen abzugeben, und dieser wird nicht gefolgt, dann wird - also nicht "kann" - es als Verweigerung ausgelegt werden.
Ob noch zusätzlich eine weitere Ladung zur Erzwingung mit Hilfe eines Beugemittels folgen wird/kann, bleibt noch unbekannt.

Die Folgen davon - also Verweigerung - könnte die Einholung von Auskünften bei Dritten sein und eine Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis.

Diese Eintragung droht ebenso bei Abgabe selbiger, also genauer im Fall, es gibt nichts bei A zu holen.
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Für die Fortsetzung sei nochmal auf einen Post weiter zurück verwiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221119.html#msg221119
bitte daneben auch mit den individuellen Freigrenzen vertraut machen.

Zum dem Thema Freigrenzen sei ein Blick zu einer Kontopfändung angezeigt.
Es spielt "jedoch" keine Rolle ob Kontopfändung oder Stadtkasse, die Freigrenzen werden nur beachtet, wenn selbst aktiv dafür gesorgt wird.
Person A befindet sich aus Sicht der Stadtkasse in der Position des Schuldners.
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36974.msg221311.html#msg221311
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Es wird empfohlen, sich versuchsweise mit Anträgen zur Unterlassung vertraut zu machen. Sofern es einen Anspruch gibt, der dem des Rundfunk entgehensteht, kann dieser benutzt werden für die Unterlassung.
Solche Anträge auf Unterlassung sind nicht primär bei einer Stadtkasse zu stellen.

ope23:
Sieht schwer nach Zermürbungstaktik aus.

V wird sich über den Anruf gefreut haben, denn er denkt irrtümlich, Angie würde jetzt im Nervenkostüm schwächeln. Angie ist aber kalt wie Hundeschnauze und überlegt sich jetzt was zu dieser Ladung. Sie hat also Zeit gewonnen (statt bibbernd und inaktiv auf Post zu warten). V hat sich also in den Aktenordner geschossen. Hihi.

Die Ladung wird neue Rechtsbehelfe eröffnen. Das ist das, worauf wir warten.

Wir sind nämlich auch nicht ganz doof.

Bürger:
Eine Person B könnte ggf. lieber bzw. nun wenigstens auch unverzüglich bei der Stadtkasse selbst nachgefragt haben, was denn der Sachstand zu ihren Einwänden und Anträgen vom 01.02.2023 einschl. sämtlicher Anlagen und einschl. des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs sei.

Schließlich ist die Stadtkasse die Auftraggeberin für den Vollstreckungsauftrag an den Vollziehungsbeamten.

Der Stadtkasse liegen doch spätestens mit diesen Schreiben von weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221129.html#msg221129
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221138.html#msg221138
die gleichen Einwände und Anträge vor, wie dem Vollziehungsbeamten - oder etwa nicht?

Seit diesen Schreiben bzw. spätestens seit dem dennoch statttgefundenen Termin wäre für Person B nicht mehr der Vollziehungsbeamte der primäre Ansprechpartner, sondern die Stadtkasse als übergeordnete Vollstreckungsbehörde.

Es sollte daher zunächst der Stadtkasse obliegen, über die Einwände und Anträge zu entscheiden - und nicht durch "Zuwarten" den Vollziehungsbeamten weiterdackeln und vorgreiflich einer Entscheidung der Stadtkasse weitere Tatsachen schaffen zu lassen.

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