"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)

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PersonX:
Hinweise wie ein Aufbau aussehen kann
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalverwaltung_in_Deutschland

Um was geht es, das?
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/einrichtung/783/show

Stand 2016, es ist zu prüfen ob es noch so ist
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt10/hauptamt/grafik/Verwaltungsaufbau.pdf

Siehe vielleicht auf das Dezernat 02

--- Zitat ---10. Die Dezernate werden von Beigeordneten geleitet, die der Rat für die Dauer von acht Jahren wählt. Sie unterstehen dem Oberbürgermeister und bilden mit ihm den Verwaltungsvorstand. Der zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters bestellte Beigeordnete trägt laut Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf den Titel Stadtdirektor, der für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete den Titel Stadtkämmerer.
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise geht der Behörden Weg über den "Beigeordneten".



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Blick was geht
https://www.brd.nrw.de/karriere

querkopf:
Ich kann nur wieder einmal darauf hinweisen, daß der einzig erfolgversprechende Weg die sofortige Unterlassungsklage vor dem VG gegen die Stadtkasse sein dürfte.

Der bisher dargestellte Verlauf hat gezeigt, daß weder die Stadtkasse noch der Vollziehungsbeamte sich an das Gesetz halten, wonach bei Einwendungen gegen die Forderung die Vollstreckung eingestellt werden muß (siehe VwVG NRW). Hier greift aber zweifellos der Einwand der Verjährung, wie ich bereits im Anfang dieses Threads erläutert hatte.

Da aber die Stadtkasse natürlich an § 53 VwVfG NRW denkt, wonach auch ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid erst nach 30 Jahren verjährt und nicht berücksichtigt, daß dies wegen § 2 Abs. 1 VwVfG NRW eben gerade nicht für Festsetzungsbescheide des WDR gilt, ignorieren die den Einwand und vollstrecken munter weiter. Anstatt die Stadtkasse überzeugen zu wollen könnte man auch mit einer Brücke oder einem Berg reden — die Ergebnisse dürften vergleichbar sein. Das einzige was die verstehen, sind die gelben Briefe vom Gericht.

Bürger:
Wer hier was gedacht haben oder denken könnte (oder auch nicht), bleibt müßig zu spekulieren.
Klar geworden ist, dass - im Gegensatz zu anderem aktuellen fiktiven Fall:
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387
im hier vorliegenden fiktiven Fall ein außergerichtliches Einlenken wohl nicht mehr zu erwarten ist.
Es könnten daher entsprechende Schritte in Vorbereitung sein...

ope23:
Nach einer gut geschlafenen Nacht fällt mir ein, dass der Bürgermeister den Wunschzettel des WiDeRlings ungelesen in das interne Postfach von V geworfen haben könnte. V ist einfach Bursche für alles und macht allein das Machtspielchen. Die Briefchen von Angie, die an den zuständigen Stadtkassierer gerichtet sind, landen ungelesen auf dem Tisch von V, der sie dann aber nicht öffnen muss. Bei der Stadt weiß mglw. niemand außer V von dem Vorgang. Dann allerdings könnte der Bürgermeister in irre Nöte gestürzt werden, weil V ihm pflichtwidrig echte Probleme bereitet. (So könnte es sich vor zwei Jahren auch in Borckhenn in einem Haftfall zugetragen haben, bevor die Bürgermeisterin aufwachte.)

Das ist ziemlich fiktiv.

angelamerkel:
Person A dankt nochmal - ganz unfiktiv - für die vielen hilfreichen Beiträge in diesem Thread!
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