"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
Vollstreckungsankündigung zu 6 Jahre alter Klage, die "statistisch erledigt" sei
Maverick:
Es geht um Hessen.
ok, guter Punkt: Verjährung.
Wenn das statistisch erledigte Verfahren tatsächlich als (eigenständiges) Verfahren als abgeschlossen gilt, dann müsste ja auch die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt wieder neu beginnen.
Oder es ist nicht beendet, dann läuft die Verjährung natürlich auch nicht.
Edit "Bürger": Beitrag verschoben.
Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt. Bitte kein Vollzitat des direkten Vorkommentars, da dies unnötig ist, denn er steht ja da ;)
ope23:
Ich sehe außerdem gerade, dass die LRA der Aussetzung der Vollstreckung zugestimmt hätte? Das "statistisch erledigte" Verfahren scheint schubladentechnisch einfach ausgesetzt zu sein.
Ich sehe nur Kuddelmuddel bei Stadt, GV und Beitragsservice (bei letzterem ist stets vollste Absicht zu unterstellen).
Eine Erinnerung an die LRA mit Hinweis auf die damalige Zustimmung der Aussetzung der Vollstreckung wäre günstig. Als nächsten Schritt könnte man die Einrede der Verjährung aus dem Ärmel ziehen. Nicht alles auf einmal.
ope23:
"Ausgesetzt" oder "statistisch erledigt"? Ist das eine Formulierung des VG?! Bitte den entsprechenden Absatz aus dem Urteilstext hier reinstellen.
Maverick:
Das Verfahren zur 1.Klage wurde 4/2017 per Beschluss durch das VG ausgesetzt. 10/2017 erhielt Person A nur die Mitteilung des VG, dass das ausgesetzte Verfahren nun nach 6 Monaten beim VG als statistisch erledigt gilt. Danach folgt der Quote aus dem Ausgangsposting.
Edit:
Greift in diesem Fall §53 VwGo analog zu §204 Abs.1 BGB
--- Zitat ---§ 53 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
(1) Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.
--- Ende Zitat ---
Dann hätte die Verjährungsfrist ab 4/2018 wieder begonnen und die Verjährung wäre spätestens am 31.12.2021 eingetreten. Korrekt?
ope23:
Nun, eine Mitteilung ist nichts. Das "statistisch erledigte" Verfahren ist weiterhin nur ausgesetzt.
Welchen Zweck eine solche Mitteilung eines VG überhaupt haben soll, erschließt sich mir nicht. Interessant wäre eben der Wortlaut dieser "Mitteilung"...
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