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SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben

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Markus KA:
bnn.de (Abo), 04.05.2022

Digitalisierung nicht umgesetzt
SWR kann ausstehende Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben
von Theo Westermann


--- Zitat von: bnn.de (Abo), 04.05.2022, SWR kann ausstehende Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben ---Säumige Zahler des Rundfunkbeitrags haben momentan vom SWR nichts zu befürchten. Seit Anfang 2022 kann der SWR die Rundfunkbeiträge nicht mehr vollstrecken. Was steckt dahinter?

Umstellungschaos: Weil Vollstreckungsverfahren für ausstehende Rundfunkbeiträge inzwischen digital betrieben werden müssen, kann der Sender seit Januar keine säumigen Zahler mehr belangen.

[...]
--- Ende Zitat ---

Abo weiterlesen auf:
https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/swr-kann-ausstehende-rundfunkbeitraege-zurzeit-nicht-eintreiben

Nevrion:
Dahinter steckt ein Bezahlartikel, den ich nicht lesen kann, aber ich würde bezweifeln dass das 1:1 so stimmt, weil ich jemanden aus Rheinland-Pfalz*** kenne (ebenfalls SWR Gebiet), der im April eine Vollstreckung erhielt.


***Edit "Bürger" - siehe bitte Betreff und Schlagzeile des Artikels ;)

--- Zitat ---
--- Zitat von: Markus KA am 04. Mai 2022, 15:27 ---bnn.de (Abo), 04.05.2022
Digitalisierung nicht umgesetzt
SWR kann ausstehende Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben
https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/swr-kann-ausstehende-rundfunkbeitraege-zurzeit-nicht-eintreiben

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Kurt:
An welche Stellen Vollstreckungsersuchen einer LRA ergehen ist bundeslandabhängig: ist im jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt.
Siehe https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm sowie hierzu anhängendes Bild/Übersicht.
Bildquelle: selbst erstellte excel-Datei von Kurt


--- Zitat ---Digitaler Rechtsverkehr ist vorgeschrieben

Der Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2022 sind auf Grund der Verpflichtung des Paragraf 130d Zivilprozessordnung (ZPO) zum digitalen Rechtsverkehr keine Vollstreckungsersuchen des Senders mehr bei den zuständigen Amtsgerichten im Land eingegangen. Denn diese müssten seit 1. Januar als digitales Dokument eingereicht werden.

Dies ist notwendig, damit die Gerichtsvollzieher – ebenfalls mit einem digitalen Vollstreckungsdokument – im Land aktiv werden können. Bisher wurde das Ganze in Papierform abgewickelt, was nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich ist.
[..]
Nur in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg erfolgt dies aufgrund der jeweiligen Landesgesetze über Gerichtsvollzieher. Nur diese Bundesländer seien von der neuen Regelung betroffen, so der SWR.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Auszug aus https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/swr-kann-ausstehende-rundfunkbeitraege-zurzeit-nicht-eintreiben

Gruß
Kurt

Markus KA:

--- Zitat von: Markus KA am 26. Januar 2020, 22:11 ---Durchschnittlich wird jede/r Gerichtsvollzieher/in in Baden-Wüttemberg pro Jahr mit ca. 200 vollautomatisiert erlassenen Vollstreckungsersuchen nach vollautomatisiert erlassenen und ungeprüften Festsetzungsbescheiden des SWR "beehrt". Eine Vielzahl möglicher Schuldner könnten nicht angetroffen worden sein, evtl. die Möglichkeit von Härtefällen oder Befreiung vorliegen. Gemäß dem Motto, "Außer Arbeit und Ärger nichts gewesen", so macht das Geldeintreiben für den SWR wieder Spaß und erfolglos.
--- Ende Zitat ---

Eine kurze Verschnaufpause für die Tausenden "Nichtzahler/innen", "Schwarzseher/innen" und die ca. 500 Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg.

Wenn das technische Problem bis Mitte des Jahres behoben sein soll, dürfen sie wieder mit einer "Fülle von Aufträgen" rechnen.

"Wir stehen Gewehr bei Fuß" soll der stellvertretende Landesvorsitzende des "Deutschen Gerichtsvollzieher/innen Bundes" gesagt haben.
Man könnte spekulieren, warum das nur der Stellvertreter gesagt haben soll, das ist aber nicht unser Thema.

Man kann sich natürlich sehr gut vorstellen, dass sich die Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg schon auf die Fülle (ca. 100 je Gerichtsvollzieher/in) von ungeprüften, vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchen eines Computers aus dem Rechenzentrum des Beitragsservice in Köln riesig freuen.

Aber durch den allgemein "stetigen Auftragsrückgang" von Vollstreckungen bleibt nun den Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg viel Zeit für die Bearbeitung der Vollstreckungsersuchen des SWR, sofern das mit der Technik klappt.

--- Zitat von: Newsletter 2 - April 2022 - Gerichtsvollzieher aktuell ---Neben dem großen Auftraggeber Südwestrundfunk (SWR) lässt sich feststellen, dass sowohl die Staatsanwaltschaften als auch Landeskassen neben vereinzelten Rechtsanwälten die neuen Anforderungen nicht immer erfüllen können.
--- Ende Zitat ---
Siehe hierzu, Newsletter 2 - April 2022 - Gerichtsvollzieher aktuell 
https://www.dgvb-bw.de/aktuell/

Wir wünschen den Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg natürlich, ganz besonders in dieser ertragsreichen Zeit und wie im Sinne ihres stellvertretenden Landesvorsitzenden, ein allzeit "Gewehr bei Fuß" und ein "Gutes Gelingen".

PS: Was passiert eigentlich, wenn aus Bürger/innen stetig mehr Nichtzahler/innen werden...

Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.0.html
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.0.html
 

PersonX:
Das PS lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Es kann jedoch der Fall eintreten, dass die Zahl der Vollstreckungsversuche stetig ansteigen können wird, bis diese Art und Weise der Rundfunk Finanzierung zu Grabe getragen sein wird.

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