@Zeitungsbezahler
Der EuGH stellt aber gerade nicht auf das Baurecht ab, sondern auf das reine Wohnen, d.h., eine Wohnung ist, was zum Wohnen vorgesehen ist, egal, ob "immobil" oder "mobil". Darum geht es, und wenn "mobil" seitesn des EuGH, bzw., unionsrechtlich als "Wohnung" erfasst ist, könnten sich die Fragen stellen, wie sie im Eröffnungsbeitrag in Blau dargestellt worden sind.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;