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Autor Thema: Zwangsanmeldung nach Telefonbucheintrag für zukünftige Firma  (Gelesen 388 mal)

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  • Beiträge: 5
Moin,

Person A hatte vor, zu Jahresbeginn ein Fahrradservice per Teilselbständigkeit zu eröffnen.
Aufgrund von Krankheit ist es aber noch zu keiner Gewerbeanmeldung und auch zu keiner Ausübung gekommen.
Die Person A hat aber in der Vorbereitungsphase schon eine weitere Telefonnummer sich auf den Anschluss gelegt mit Telefonbucheintrag der zukünftigen Firma.

Nun erhielt dieser Telefonbucheintrag eine Aufforderung zur Anmeldung.
Weder existiert diese Firma, noch ist sie beim Gewerbeamt registriert.
Dem Beitragsservice ist lediglich die Adresse, der Vorname von Person A und das es ein Fahrradservice ist, bekannt und genau so lautete auch das Anschreiben.

Da der Service in der eigenen Wohnung (für die eh bezahlt wird) betrieben wird, kämen eh keine Kosten dazu. Somit wird der Telefonbucheintrag wohl abwarten an wenn denn nach der Zwangsanmeldung, der Zahlungsbescheid gehen wird  ;D

Person A fragt sich, was passieren würde wenn sich jeder einen kostenlosen gewerblichen Telefonbucheintrag anlegen würde. Ok die Post käme wohl nur bei Einfamilienhäusern an, nicht aber bei Mehrfamilienhäusern. Aber vllt versucht der Beitragsservice dann ja beim Provider die Herausgabe der Daten einzuklagen :laugh:


Schöne Ostern

Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema wurde zur Präzisierung seines Inhalts angepasst. Weitere Informationen und Hinweise, z.B. wo der Telefonbucheintrag plaziert wurde, und Schreiben des Beitragsservice könnten für die Leser interessant sein. Möglicherweise könnten auch Rückfragen über die Quelle der Adressse oder Datenauskunft beim Beitragsservice für die Leser interessant sein.
 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2022, 18:36 von Markus KA«

 
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