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Autor Thema: Bewilligungszeitraum bei Grundsicherung SGB XII  (Gelesen 844 mal)

S
  • Beiträge: 1
Bewilligungszeitraum bei Grundsicherung SGB XII
Autor: 26. Februar 2022, 11:45
Hallo,

folgender Fall:

- Langjähriger Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII
- Nach der 3jährigen Befreiung - ebenfalls kein eindeutiger Bewilligungszeitraum im Bescheid - wurde ein Folgeantrag für 2022 gestellt
- Bestätigter Empfang des Antrags und aktuellen Bewilligungsbescheids

Antwort BS: Aus dem Bescheid geht der Bewilligungszeitraum nicht hervor!

Sollte keine genaue Angabe des Bewilligungszeitraums erfolgen wird eine Befreiung nicht bewilligt! Dieser wird auf der Website als eine Grundvoraussetzung für eine Befreiung geltend gemacht. Im RBStV ist weder der Begriff Bewilligungszeitraum, noch ein Leistungszeitraum zu entnehmen, der zudem eine exakte Angabe des Zeitraums verlangt.

Aufgrund dieser Drohung eine Bescheinigung beim S-Amt angefordert und per Einschreiben zugesandt.

Entscheidung des BS steht aus!


VERSTÄNDNISFRAGE

In der Annahme, dass der BS bei über 1,1 Millionen (DESTATIS 2020) Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII über:

§ 44 Abs. 3 SGB XII 4. Kapitel
 
„Leistungen zur Deckung von Bedarfen … werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. …“.
 
hinlänglich Kenntnis hat (seit Jahren erfolgte die Befreiung ohne exakte Angabe des Zeitraums), wird dieser nun als unbekannt erachtet bzw. ignoriert?


FRAGE:
Gibt es eine neue rundfunkrechtliche Gesetzesänderung oder Bestimmung? Ich ging davon aus, dass der Bezug von Sozialleistung in sich als Grundvoraussetzung für eine Befreiung begründet. Nun der Nachweises des Zeitraums?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2022, 14:41 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Hallo "Schmarotzer"
Wir vermeiden im Forum die Aufgabe des Beitragsservice zu übernehmen, Ideen zur Befreiung zu geben. Das Forum behandelt überwiegend Fragen zum Boykott der Zahlung. Dein Beitrag wird daher erstmal gesperrt und in nächster Zeit gelöscht. Weiteres kannst Du einer soeben gesendeten Mail von mir entnehmen.


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  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 11.465
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ergänzende Anmerkungen, falls nicht bereits per PM mitgeteilt:

Fragen und Unzufriedenheiten bzgl. des Abgabesystems "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" sowie auch über das Gebaren von ARD-ZDF-GEZ gehören immer auch auf den Tisch der dafür Verantwortlichen - siehe dazu u.a. unter

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Hinweis:

Die MinisterpräsidentInnen der Länder haben die Regelungen ausgekungelt und die Landtage/ Landesparlamente haben diese ausgekungelten Regelungen abgenickt.

Die Landesregierungen führen (bei Mehrländer-Rundfunkanstalten in jeweils unterschiedlichen Konstellationen bzw. i.d.R. im Wechsel) die Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalten.

Wenn also Ungereimtheiten zwischen den gesetzlichen Regelungen einerseits und dem Handeln andererseits bestehen, dann gehören entsprechende Beschwerden genau dorthin.

Ob damit ein "Blumentopf" zu gewinnen ist, mag fraglich bleiben.
Aber: Wer nichts sagt, kann auch nicht gehört werden ;)

Der ganze Frust gehört nicht nur gegen den "Beitragsservice" und die "Rundfunkanstalten" gerichtet, sondern eben insbesondere auch in die Parlamente getragen.

Der Thread bleibt weiterhin geschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2022, 21:34 von Bürger«
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