"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Vollstr. aufgehoben, Vollziehg. sämtl. FB bis Ende Hauptverfahren ausgesetzt
Lev:
Vorweg:
In diesem Faden geht es um das Rechtsschutzbedürfnis. Es geht also um das Bedürfnis, nicht vollstreckt zu werden. Ergo, es geht nicht um die Beitragspflicht (Die Rechtsgrundlage). Sondern ausschließlich um den Rechtsschutz.
"So viel zu Steuern!"
Ich möchte auf den Kern des Fadens vorstoßen. Das Thema ist nicht leicht zu verstehen und brauchte etwas Vorlauf.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Was war der Auslöser für die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme? Wodurch entsteht das Rechtschutzbedürfnis?
--- Ende Zitat ---
Bingo!!! Das ist die richtige Frage! Und nun drehe ich sie auf Links und krempel sie mal um.
Kopfkino:
Nehmen wir an, sie hätten ihre Klage verloren und damit auch die streitgegenständlichen Forderungen. Dann folgt als Nächstes die Vollstreckung dieser Forderungen durch die Vollstreckungsbehörde (alte Forderungen).
Und nun nehmen weiter an, sie würden es anschließend hinbekommen, eine neue und zulässige Klage vor das Gericht zu tragen und im Rahmen dieser Klage auch einen Antrag auf Rechtsschutz stellen (Z. B. § 80 Abs 4 VwGO).
Jetzt möchte ich eine Frage stellen:
Glauben sie tatsächlich, das sie mit diesem Antrag alle Festsetzungsbescheide infrage stellen können? - Auch die alten Forderungen?
.
.
.
Ich kann ihnen versichert mitteilen, dass jede Behörde, jeder Anwalt und jedes Gericht völlig zu Recht davon ausgehen, dass das nicht möglich ist. Und genau das war das Experiment.
Die Nachweise zeigen, dass das Experiment funktionierte! Die Vollstreckung war für Vel kein Hindernis. Der Kern bestand eher darin, den Rechtsschutz auszuweiten.
Lev
pjotre:
@roggi Variante 2:
Über BVerfG: Keine Illusion
-----------------------------------------------
angesichts unehmender Besetzung durch systemnahe Berufspolitiker usw..
Wie soll das BVerfG für Staatsferne der Sender eintreten, nachdem es selber staatsnah deformiert wurde?
Also, da Landesrecht: Antrag, Richter möge Richtervorlage beim Landesverfassugsgericht oder beim EuGH machen.
EuGH: Vorlage Sprißler verlinken als Arbeitshilfe für Richter.
Oder Argumentation: Es ist "Wandel der Rahmenbedingungen"
---------------------------------------------------------
der Rechtsprechung eingetreten durch Ermittlung der Einhelligkeit der Fachwissenschaftler: "Ist Steuer".
Zauberwort "Wandel der Rahmenbedingungen", dann ist Rechtsprechung für frühere Rahmenbedingungen nicht mehr unbedingt bindend.
Naja, etwas grenzwertig operiert, aber wenn wir uns den Juramist mancher oder vieler Textbaustein-Konglomerat-Fehlerurteile anschauen, so ist das Vorstehende immerhin eine Krone der argumentativen Richtigkeit.
Sollten ARD-Juristen und VG-Ricther pokern mit Kaskaden-Deduktionen und abwegigen Schlussfolgerungen, also schön, können wir ebenfalls.
Roggi:
Der Rechtsschutz ist gegeben, so lange eine Klage läuft. Person R hat mehrere Instanzen übersprungen und ausgelassen, weil gegen neue Festsetzungsbescheide Widerspruch und Klage erhoben wurde. Person R ging direkt auf LOS - und ging nicht ins Gefängnis.
Jedoch wird in einer fiktiven Klage nun vom fiktiven Staatsfunk behauptet, die alten Forderungen wären fällig und seien nicht streitgegenständlich. Ein fiktiver Richter versucht seit Monaten, einen passenden Paragrafen zu finden, um seinem fiktiven Busenfreund aus der Patsche zu helfen. Bis dahin feiern die fiktiven Staatsfunker und Staatsrichter ausgelassen das Urteil wegen unzulässiger Ablehnung von Beitragserhöhungen und - bearbeiten nichts!
pjotre:
@Roger und @pjotre sind Insider für allerlei Streitlogik.
Also, deshalb hat eine Person X alle Mitteilungen seit 2013 als nichtig behauptet in neuer Klage, weil als "beitrag" ausgewiesen, es diesen Gegenstand aber nicht gibt.
Klage beschränkt auf Teilbetrag 500, da bleiben die Kosten maßvoll. Und Antrag, die bisherigen Gerichtskosten für das bisherige Fata Morgana-Verfahren auf des neue zu übertragen - Gericht habe die Ware Rechtsprechung nicht geliefert, der Fehler war im Vorverfahren schon gerügt worden.
Das ist wie eine richterliche Strafverurteilung gegen den Dieb des Tagebuchs von Karl dem Großen aus einem Museum, sofern es ein solches in diesem Museum nie gab, wie sich erst später herausstellte, was der Amgeklagte aber schon immer klargestellt hatte.
Das nennt sich die große Kunst, Freunde zu gewinnen in der Richterschaft, wenn man in Schriftsätzen klarstellt:
Wir Bürger bezahlen euer Gehalt für die Ware Gerechtigkeit, nicht dafür, Pseudojura der ARD-Juristen in eure Textbaustein-Urteile zu transponieren. Der Sinn der VG-Instistution ist nicht, die Verwaltung durch Mittragen ihrer etwaigen Fehler zu schützten, sondern den Bürger gegen etwaige Fehler der Verwaltung zu schützen.
Niemand befiehlt den Bürgern, zu buckeln. Jeder hat das Recht, eigenverantwortlich zu entscheiden und dann eigenverantwortlich klar zu schreiben, was rechtens ist.
Edit "Bürger" @alle: Bitte Einstiegsbeitrag und die Folgebeiträge lesen
Vollstr. aufgehoben, Vollziehg. sämtl. FB bis Ende Hauptverfahren ausgesetzt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35779.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35779.msg216368.html#msg216368
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35779.msg216377.html#msg216377
und allenfalls konkret dazu hier weiterdiskutieren. Danke.
Lev:
Für manche war diese Faden zu kryptisch. Aus diesem Grund mal etwas leichter.
Einleitung:
Die fiktive Person Vel wird seit 2013 per Bescheid festgesetzt. Dagegen wurde widersprochen und auch geklagt. Die Klage endete 2019 zum Nachteil von Vel.
Anschließend war das Ziel der AöR die Forderung von 1354 Euro zu vollstrecken. Da seit Ende der Klage aber auch weiter festgesetzt¹ wurde, waren die Gesamtschulden natürlich noch höher.
Kurzum, alle Beiträge zwischen 2013 bis 2019 wollte der Rundfunk nun vollstrecken.
1. Akt:
Um es vorwegzunehmen, mithilfe des Bumerang-Effekts konnte die Vollstreckung zunächst abgewendet werden! :)
Der Rundfunk wollte dies aber nicht wahrhaben, weil er rechtsverbindliche Beschlüsse aus der alten Klage hatte. Damit überzeugte er die Vollstreckungsstellen vor Ort, die die Forderungen bitte nun wieder beitreiben sollten. Die Vollstreckungsstellen verließen sich auf den Rundfunk und machten deutlich, dass nun weiter beigetrieben wird.
Gegen diese Androhung der Beitreibung (Vollstreckung) wurde nun Rechtsmittel am an dafür zuständigen Gericht eingeleitet. Im zweiten Zug wurde durch das Landgericht dann Folgendes beschlossen. Um es leichter zu machen in meinen eigenen Worten:
“Die eingeleitete Vollstreckung ist fehlerfrei. Und die eingeleitete Eröffnung des Vorverfahrens (Bumerang) ist es genauso. Die vom Schuldner geltend gemachten Einwände sind im verwaltungsbehördlichen Verfahren zu klären. Das Verfahren wird somit eingestellt.”
D. h. die Vollstreckung wurde anschließend aufgehoben (Nachweis #2). Das Vorverfahren war eröffnet und der Beitragsservice war aufgefordert, den neuen Einwand im Widerspruch nun erneut auszuräumen (Reset). So viel zum Bumerang-Effekt! 8)
Wenn anschließend der Widerspruch ausgeräumt wird - durch oder mithilfe des Widerspruchsbescheids, - sind die Voraussetzungen, die eine ordentliche Anfechtung ermöglichen, erfüllt. Man kann jetzt ohne Probleme und ohne die “Wiederaufnahme des Verfahrens” Rechtsmittel erheben. Aber das nur nebenbei.
2. Akt:
Doch dann stellt sich die Frage, die der Kern dieses Fadens ausmacht: Kann das Rechtsschutzbedürfnis auf die alten Beitragsforderungen ausgeweitet werden?
Im Detail: Kann man auch die alten Beitragsforderungen, die im Rahmen eines Beschlusses schon entschieden wurden, wieder in das Rechtsschutzbedürfnis - “das Bedürfnis, nicht vollstreckt zu werden.” - der neuen Klage einbinden?
Ja! >>> Alle Forderungen können in ein Rechtsschutzbedürfnis eingebunden werden. <<< Das war der Kern dieses Fadens. (Nachweis #3)
Lev
¹ = Einleitung des Bumerang
Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25185.0
Nachweise >>> siehe Einstiegsbeitrag des hiesigen Threads
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35779.0
Edit "Bürger": Links angepasst.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln