"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Vollstr. aufgehoben, Vollziehg. sämtl. FB bis Ende Hauptverfahren ausgesetzt
McKaber:
Mir ist das immer noch zu kryptisch.
Kein Anwalt kennt sich damit aus. Und selber zum Gericht zuckeln, und dann nicht wissen was man tut ist ja auch nicht zielführend.
Lev:
Encoder :) So späht in der Nacht... Klingt verzweifelt.
Was ist denn zu kryptisch?
Wenn es nicht das Thema betrifft, dann bitte über PM.
Das Thema hier ist: "Wie man nach einer verlorenen Klage dennoch alle Forderungen wieder anfechtbar machen kann?"
Wie man sich gegen eine Vollstreckung aufstellt, ist in diesem Faden nicht das Thema.
Danke!
Lev
ope23:
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Zur Variante1: Frage in die Runde: werden überhaupt noch weitere Festsetzungsbescheide erstellt heutzutage, nachdem Klage erhoben wurde?
--- Ende Zitat ---
Ja, einmal ist irgendeinem Kläger K ein laanger FB mit Datum YY aus 2022(?) eingeworfen worden. Scheinbar, um irgendwelchen Verjährungsfristen (3 Jahre) zuvorzukommen. K klagt gegen FBe, die schon sehr alt sind.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Oder hat der Schundfunk dieses Schlupfloch geschlossen
--- Ende Zitat ---
Wohl nicht. Augenscheinlich hatte der Schundfunk mehr Angst vor Verjährung als vor dem Bumerang.
Dadurch bestätigt die LRA hintenherum indirekt, dass Forderungen zwar vielleicht "von Gesetzes wegen" quasi papierlos "fällig" sind(??), es ihr aber bedarf, innert 3 Jahre nach Fälligkeitstermin (der im RBStV genau definiert ist) Forderungen auch schriftlich festzusetzen, um an Kohle zum Verbrennen zu kommen.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Was war der Auslöser für die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme?
--- Ende Zitat ---
Die Maschine hat schon einen Brief an einen GV geschrieben mit dem Ersuchen, gegen K vorzugehen. Geistesgegenwärtig hat ein LRA-Mensch binnen weniger Tage den GV zurückgepfiffen. Der GV verlangte aber schon eine Aufwandsgebühr. Mal fiktiv sehen, ob diese Aufwandsgebühr dem K aufgedrückt werden wird. Wäre ein famoses Vollstreckungshindernis.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Wodurch entsteht das Rechtschutzbedürfnis?
--- Ende Zitat ---
Man sagt wohl, dass in eine laufende Klage nicht vollstreckt wird. Das ist aber nur gelebter Usus.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---kann eine Vollstreckungsmaßnahme nicht gestoppt werden, da sie unanfechtbar wird.
--- Ende Zitat ---
Diese Kausalität ist falsch. Eine Vollstreckungsmaßnahme muss eigens initiiert werden, auch wenn die Forderung bestandskräftig ist. Und gestoppt werden kann sie auch. Man muss die LRA halt an die laufende Klage erinnern oder an den Bumerang.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Kann durch die neuen Beweise eine Klage während des laufenden Verfahrens um diesen Punkt ergänzt werden?
--- Ende Zitat ---
Was für "Beweise"?
Jedenfalls... Während des Klageverfahrens zwischenzeitlich eingehende und widersprochene FBe konnten in die Klage von K mit aufgenommen werden.
Der Beitragsservice schießt dem nie anwesenden Beklagtenvertreter anscheinend ständig ins Knie.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Kann und darf das Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, dass es kein Rundfunkbeitrag ist?
--- Ende Zitat ---
Äh, wie meinen? Diese Frage ist von 2021, das BVerfG hat aber schon 2018 nicht so wie hier suggeriert entschieden.
Das VG kann nicht gegen die Urteilsformeln des BVerfG entscheiden.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Oder muss es eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht machen?
--- Ende Zitat ---
Das VG muss, wenn es muss. Usus ist, dass ein VG dieses Muss nicht selbst erkennt.
--- Zitat von: Roggi am 25. November 2021, 21:14 ---Muss das beantragt werden?
--- Ende Zitat ---
Nein. Man kann es nur informell anregen. Der Spruchkörper entscheidet dann schon selber...
ope23:
--- Zitat von: Lev am 02. April 2023, 12:15 ---Encoder :) So späht in der Nacht... Klingt verzweifelt.
Was ist denn zu kryptisch?
Wenn es nicht das Thema betrifft, dann bitte über PM.
Das Thema hier ist: "Wie man nach einer verlorenen Klage dennoch alle Forderungen wieder anfechtbar machen kann?"
Wie man sich gegen eine Vollstreckung aufstellt, ist in diesem Faden nicht das Thema.
--- Ende Zitat ---
Doch, genau das wird hier aber beschrieben.
Auf links gekrempelt: Nirgends ist auch nur ein Fitzelchen davon zu erkennen, wie alten, längst bestandskräftig gewordenen Forderungen entgegnet wurde oder werden kann. Hier im Faden werden immer nur Vollziehung/Vollstreckung ausgesetzt.
Es ist bislang nur wichtig, ein Klageverfahren warm zu halten.
Vel hat allerdings in einen der ersten Postings zum Bumerangeffekt anscheinend aufgezeigt, dass alle Festsetzungsbescheide im Grunde genommen nur Ausprägungen eines einzigen riesigen Verwaltungsakts (VA) seien. Wenn diesem VA also in Permanenz widersprochen und reingeklagt würde, kämen die vielen alten Forderungen einfach nicht zur Ruhe (also zur Bestandskraft). Dieser eigentliche Bumerang wird allerdings hier in diesem Faden nicht beschrieben.
(und für die spätnächtlich Gehetzten eine kurze Gebrauchsanweisung: immer widersprechen, immer klagen. Keine Rechtsberatung! Auf eigene Gefahr und Kosten!)
McKaber:
Die Kosten für das Klagen sind jetzt in etwa pari pari mit den ausstehenden und dennoch zu zahlenden RB. Das ist sicherlich auch das Ziel, die Leute damit mürbe zu machen. Rechtsbeistände in der Sache sind auch bisher rausgeworfenes Geld gewesen.
Edit "Bürger": Bitte nicht weiter abdriften, sondern beim Kern-Thema bleiben. Danke.
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