Archiv > Pressemeldungen August 2021
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an
Profät Di Abolo:
Guten TagX,
@KR23 du musst an dem Urteil niX begreifen! Kündige einfach deinen Dauerauftrag, dann begreifen die schon was hier gerade passiert!
:)
KR23:
@Profät Di Abolo nach dem ich mehrmals de 8 Euro zusätlich löhnen durfte und auch einen gelben Brief bekamm habe ich mich nach einem wechsel für n den monatliche Dauerauftrag entschieden nachdem der Versuch des wöchendlichen Dauerauftrages gescheitert war.
ope23:
Ein Kommentar der FAZ, der die Entmachtung des Souveräns deutlicher anspricht:
Rundfunk ohne Freiheit
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/erhoehung-des-rundfunkbeitrags-zwang-zur-zustimmung-17470963.html
Letzter Satz des Kommentars:
--- Zitat ---Freiheit, Verantwortung, Föderalismus – all das soll der Vielfalt dienen und der Gewaltenteilung gerecht werden. Aber welchen Entscheidungsträger interessiert das noch?
--- Ende Zitat ---
:'(
Bürger:
Um über den - hier wohl wieder mal nötigen - Zwecksarkasmus hinausgehend noch eine Option zu eröffnen, jedenfalls für noch oder wieder oder immer wieder mal Zahlende ;)
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Man könnte als "Rechnungsadresse" für zukünftige "vollständig automatisierte rundfunkbeitragsrechtliche Festsetzungsbescheide" auch eine Adresse "c/o BVerfG" angeben ::)
Ist der Ruf erst ruiniert...
Markus KA:
--- Zitat von: tigga am 05. August 2021, 20:04 ---Das Urteil, so wie es gefallen ist, ist schon so richtig. Hätten die gewählten Vollzeitpolitiker abgestimmt und dagegen gestimmt und eine Begründung geliefert, dann hätten die Rundfunkanstalten ein Problem gehabt vorm BVerfG.
--- Ende Zitat ---
Hierzu Rn.22:
--- Zitat ---Mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 an die Landtagspräsidentin des Landtags von Sachsen-Anhalt informierte der Ministerpräsident darüber, dass die Vorsitzenden der drei Koalitionsfraktionen erklärt hätten, angesichts der bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag werde es im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für die Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit zum Staatsvertrag geben. Er nehme daher für die Landesregierung den mit Schreiben vom 30. Juni 2020 zugeleiteten Gesetzentwurf zurück. Eine weitere Behandlung im Landtag und in seinen Ausschüssen sei damit gegenstandslos.
--- Ende Zitat ---
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rs20210720_1bvr275620.html
Rn.99:
--- Zitat ---"Der Beitragsgesetzgeber kann sich der grundrechtlich verankerten Begründungspflicht nicht unter Berufung auf die Schwierigkeiten entziehen, über den Inhalt einer solchen Begründung im Vorfeld zwischen allen Landesregierungen eine staatsvertragliche Einigung herbeiführen zu müssen. Den Landesgesetzgebern steht es etwa verfassungsrechtlich frei, die Beitragsentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen. Machen sie hiervon keinen Gebrauch, weil sie die politische Verantwortung für die Festsetzung der konkreten Beitragshöhe weiterhin selbst sowie als Ländergesamtheit tragen wollen, so müssen sie sich den grundrechtlich fundierten Begründungsanforderungen auch unter den dadurch erschwerten Bedingungen stellen (BVerfGE 119, 181 <224, 229>).
--- Ende Zitat ---
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rs20210720_1bvr275620.html
Man könnte sich rein fiktiv wünschen, dass der Gesetzentwurf im Landtag von Sachsen-Anhalt abgestimmt bzw. abgelehnt worden wäre, das wollte wohl ein laufender Hase verhindern.
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