Archiv > Pressemeldungen August 2021
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an
Frühlingserwachen:
WELT, 05.08.2021 Abo
Rundfunkgebühren werden steigen
Ein Urteil mit abenteuerlicher Begründung
--- Zitat --- Es ist ein bemerkenswertes Urteil aus Karlsruhe, das auch zeigt, wie sich in der Gewaltenteilung die Dinge neu sortieren.
--- Ende Zitat ---
https://www.welt.de/debatte/plus232951045/Rundfunkgebuehren-Ein-Urteil-mit-abenteuerlicher-Begruendung.html
Zeitungsbezahler:
Ich dachte, wir leben in einer Demokratie. Ich dachte, es gibt Gewaltenteilung.
Wir können die Parlamente abschaffen und uns Wahlen sparen, eine Regierung brauchen wir auch nicht mehr-das Bundesverfassungsgericht regiert jetzt!
P.S. Mit der Argumentation kann sich jeder Zeitungsverlag auch staatliche Unterstützung oder Bürgerzwangsfinanzierung einklagen...
tigga:
Das Urteil, so wie es gefallen ist, ist schon so richtig. Hätten die gewählten Vollzeitpolitiker abgestimmt und dagegen gestimmt und eine Begründung geliefert, dann hätten die Rundfunkanstalten ein Problem gehabt vorm BVerfG. Oder das BVerfG hätte hier wesentlich höhere Hürden gehabt, dem S-A Landtag in den Geschäftsbetrieb reinzugrätschen. Aber so war es ein einfaches sich (immer noch fälschlich) auf Art. 5 Abs. 1 GG zu berufen.
Warum jedoch das BVerfG nicht rügt, dass es erst gar nicht zu einer Abstimmung kam und wohl (ich habe das Urteil noch nicht gelesen) gleich dem Landtag die Abstimmungsfreiheit entzieht, erschließt sich auch mir nicht. Man könnte jetzt Mutmaßungen anstellen und Verschwörungstheorien erstellen, aber das führt auch niemanden weiter.
Profät Di Abolo:
Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Nochmal zur Erinnerung:
Seite 10; Jahresbericht Beitragsservice 2020
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e7364/Jahresbericht_2020.pdf
Achtung! Link führt zum NSA-BeitraXservus!
--- Zitat ---Die Gesamterträge betrugen 2020 rund 8.110,7 Mio. €. Das sind rund 42,6 Mio. € mehr als im Vorjahr.
Im Berichtsjahr belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf 8.110.729.834,04 €.
Das sind 42.611.868,92 € mehr als 2019. Die Gesamterträge sind damit gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % angestiegen – trotz Corona und der von den Rundfunkanstalten beschlossenen Möglichkeit der Freistellung von der Beitragspflicht für Betriebsstätten, die pandemiebedingt aufgrund einer behördlichen Anordnung
vorübergehend schließen mussten. Spür-bare Auswirkungen auf die Beitragserträ-ge wird die Corona-Krise – abhängig von ihrer Dauer und der weiteren Entwicklung – frühestens im Jahr 2021 zeigen.
--- Ende Zitat ---
Thema: Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.msg209238.html#msg209238
--- Zitat ---8. Wie hoch lagen die offenen Rundfunkbeitragsforderungen 2017, 2018 und 2019 landes- und bundesweit (bitte jahresweise auflisten)?
Die offenen Rundfunkbeitragszahlungen stellten sich nach Angaben des SWR zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) im privaten Bereich wie folgt dar:
Baden-Württemberg (vgl. Antwort zu Frage 1)
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro
Bundesrepublik Deutschland
– 31. Dezember 2017: 1.205.084.506,72 Euro**
– 31. Dezember 2018: 1.320.317.008,13 Euro
– 31. Dezember 2019: 1.316.252.963,99 Euro
--- Ende Zitat ---
Am 8. Dezember 2020 erfolgte durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt die Rücknahme des Entwurfs des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag). Der Beschluss des Ersten Senats ist vom 20. Juli 2021.
Jahresvorschau BVerfG Übersicht für das Jahr 2021
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2021/vorausschau_2021_node.html;jsessionid=BFDC69D4F21EA4DB719EA14A3D5BBB69.2_cid377
Beim 1. Senat ist noch ein Verfahren aus dem Jahr 2013 anhängig beim 2. Senat eines aus 2011.
Mit dem "Rundfunkbeitragserhöhungsbeschluss" dürfte wohl ein neuer Rekord des BVerfG aufgestellt worden sein.
Mensch könnte fast den Eindruck bekommen, dass es sich um "provozierte Rechtsprechung" handelt und der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts in die Falle tappte.
Seine Worte in der
Frankfurter Allgemeinen
Haseloff sieht ein „Demokratieproblem"
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/haseloff-demokratieproblem-nach-urteil-ueber-rundfunkbeitrag-17471618.html
--- Zitat ---Allein die Debatte um die Erhöhung habe bei den Sendern schon positive Veränderungen gebracht, sagte er am Donnerstag in Magdeburg. So hätten die Anstalten etwa sowohl bei der Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen als auch in der Programmplanung Ostdeutschland zuletzt deutlich mehr Raum gegeben. Kritiker der Beitragserhöhung hatten unter anderem bemängelt, dass der Osten vor allem bei ARD und ZDF zu selten vorkomme. „Es hat sich sehr sehr viel in Bewegung gesetzt und ist auf dem richtigen Wege“, meinte Haseloff.
--- Ende Zitat ---
sind da wenig tröstlich.
Jetzt gilt es Ballungszentren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zerschlagen!
Fangen wir gleich mal in Mainz an!
Wieso muss die Republik für den Senderstandort Mainz zahlen?
ZDF-StV kündigen, Haseloff!
Die fetten Jahre der "Medienstaatskanzlei Rheinland-Pfalz" und dem Sitz der KEF in Mainz sind vorbei Malu Dreyer!
:)
KR23:
:angel: Ich begreife bei dem Urteil gar nichts
- warum muß denn erst mal im Landtag depatiert werden und abgestimmt werden wenn sowieo zugetsimmt werden muß
- müssen alle 100% zustimmen oder reichen 51% aus :-\
Läßt sich dieses nicht vor Europäischen Gerichten prüfen ob das überhaupt rechtens war.
- Bekomme ich jetzt für Juli eine extra Rechnung oder erst im nächsten Quartal wieder eine Zahlungsuforderung mit + 8 Euro Gebühr (ich zahle per Dauerauftrag monatlich) ???
- die 0,86 Euro machen jetzt auch nichts mehr bei den Verwahrentgelten der Banken obwohl die jetzt ja bei den Zwangseintreibern abgebucht werden und dann wieder als Verlust bei der nächsten Erhöhung draufgeschlagen werden >:D
-
--- Zitat --- " Ist ein verschlechtertes Angebot bereits ausgestrahlt worden, kann dies durch eine spätere finanzielle Mehrausstattung tatsächlich nicht mehr ausgeglichen werden. Jedoch können etwa aufgeschobene Investitionen kompensationsbedürftig sein "
--- Ende Zitat ---
Das schlechte Angebot ist schon jahr....zehnte ..... Aber das wird dann mit noch mehr Gebühren noch schlechter kompensiert ???
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