Archiv > Pressemeldungen August 2021

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an

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ope23:
Der in den ersten Postings gezeigte Text ist nur die Pressemitteilung. Zum Langtext des heutigen Beschlusses geht es hier:

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2021
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-119,
http://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html

ope23:
Der Erste Senat hat sich einen neuen Gesetzgeber reinframen lassen: der sog. Beitragsgesetzgeber.

Was ist denn das? Gibt es ein Beitragsgesetz? Wer soll das überhaupt sein?

Ursprünglich vom örR in die Beschwerde eingebracht, fällt dieses komische Wort auf fruchtbaren senilen Boden.

Der Senat übernimmt dieses Nicht-Wort mehrfach und erklärt "die Ländergesamtheit" zu diesem Beitragsgesetzgeber (Rn. 70).

Also schon irgendwie diese föderale Verantwortungsgemeinschaft und irgendwie Bundessache.
Zwischen "Ländergesamtheit" und "Bund" ist nicht mehr viel definitorischer Platz.


Und:

Krass, die Bild-Zeitung ruft eine Staatskrise aus.  :o

Mal sehen, ob dieser "Sieg" der LRA aber der endgültige Pyrrhussieg ist.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird sich das nicht bieten lassen.

Kann man Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss erheben?


pinguin:

--- Zitat von: gronkh am 05. August 2021, 15:26 ---An alle, die hier meinen, Sachsen könnte beim EuGH Klage einreichen,
--- Ende Zitat ---
Sachsen ist nicht Sachsen-Anhalt; und Sachsen-Anhalt kann, denn es ist von dieser BVerfG-Entscheidung direkt und unmittelbar betroffen, wird ihm doch quasi vorgeworfen, es würde Rechtsbruch begehen.

Da der Vorrang des Unionsrechts absolut

EuGH C-924/19 PPU - Anwendungsvorrang Unionsrecht für Verwaltungsbehörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35248.0

EuGH C-760/18 - Auch die nationale Verfassung muß dem Unionsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35126.0

 und ein unionsrechtswidriges Handeln von Sachsen-Anhalt nicht erkennbar ist, da es sich in seinem Handeln auch auf die unionsrechtlich vollständig harmonisierten Verbraucherschutzbestimmungen stützt,

Per EuGH od. Regelwerk > Unionsrechtl. vollständ. harmonisierte Bestimmungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35408.msg214542.html#msg214542

 die die unmittelbare Einhaltung der Unionsgrundrechte zur Folge haben, (wie das BVerfG ja übrigens selbst bereits entschied).

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32844.msg201288.html#msg201288

hat Sachsen-Anhalt jedes Recht, beim EuGH Klage gegen diese Entscheidung zu erheben oder bspw. Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen oder beides zugleich zu tun.


--- Zitat von: ope23 am 05. August 2021, 17:16 ---Krass, die Bild-Zeitung ruft eine Staatskrise aus.  :o
--- Ende Zitat ---
Wieso "krass"? Ist doch berechtigt, auf Rechtsbankrott hinzuweisen.

Es braucht sich keiner vom Rundfunk einbilden, daß sich die Printmedien das bieten lassen, die sich ja allesamt am Markt finanzieren müssen, ihre Kohle also hart zu erarbeiten haben.

gronkh:
In den Landesregierungen hat niemand Interesse, dieses Urteil anzufechten, egal ob und wie in den Parlamenten abgestimmt wurde. Die wollen alle den Rundfunk zufrieden stellen. Ob es möglich ist oder nicht spielt gar keine Rolle.

Joel999:

--- Zitat von: ope23 am 05. August 2021, 17:16 ---Krass, die Bild-Zeitung ruft eine Staatskrise aus.  :o

--- Ende Zitat ---

Ich bin kein Bild-Zeitung -Leser. Rundfunkgegner haben der Bild aber viel zu verdanken, denn diese macht auf Missstände der Rundfunkanstalten aufmerksam. Es ist ein Reizthema in der Bevölkerung, und je mehr nicht zahlen, um so größer die Chance ans Ziel zu kommen.

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