"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
Tweety77:
Hallo zusammen,
wurde bei Georg Thiel vorher geprüft, ob er Vermögen hat oder standen die einfach vor der Tür? Ich schicke nämlich auch die Briefe ungeöffnet zurück.
LG
casiopeia:
--- Zitat von: pinguin am 25. Februar 2021, 15:43 ---Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
--- Ende Zitat ---
Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!
Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
Aber das interessiert die nicht, sonst hätten die längst was unternommen, da Deutschland aber der Größte Einzahler
in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!
Nichtgucker:
Der Inhaftierte sollte aus meiner Sicht Beschwerde einlegen und dies damit begründen, das Amtsgericht Borken habe bei der Anordnung der Beugehaft den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechtes aus Art. 2 GG verletzt.
seppl:
--- Zitat von: Markus KA am 25. Februar 2021, 20:24 ---Es verwundert tatsächlich, dass die Möglichkeit von Vermögen wohl nicht überprüft wurde. Wenn allerdings kein Vermögen vorliegen sollte, scheint schon der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahme Erzwingungshaft fragwürdig.
--- Ende Zitat ---
Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??
Markus KA:
Nur ein Hinweis, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg ist eindeutig:
§ 11 LVwVG Einstellung der Vollstreckung
--- Zitat ---Wenn der Zweck der Vollstreckung erreicht ist oder wenn sich zeigt, daß er durch die Anwendung von Vollstreckungsmitteln nicht erreicht werden kann, ist die Vollstreckung einzustellen.
--- Ende Zitat ---
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/wmg/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGBWpP11&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Aber auch für NRW wurden bereits im Forum entsprechende Rechtsmittel zur Gegenwehr gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Stadtkassen vielfach diskutiert (Suchfunktion nutzen).
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