"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
ticuta:
hallo zusammen,
kann sei dass die Zensur bereits zugreift?
man erwartet dass Google mindestens den Hyperlink im Forum oder in Facebook über Georg Thiel entdeckt?
mfG
ticuta
pinguin:
Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
gerichtsvollzieher:
Hoffentlich geht das nicht so aus wie bei dem berühmten Georg Thiel oder dem nach ihm benannten Kriegsschiff....
Aber wenn er tatsächlich nichts hat braucht er doch nur die Vermögensauskunft abzugeben. Dann hat er wieder 3 Jahre seine Ruhe.
Aber man kann das ganze natürlich auch hoffentlich pressewirksam inszenieren, das steckt wohl mehr dahinter.
Aber max. 6 Monate Erzwingungshaft absitzen und hinterher auch noch bezahlen müssen und die GEZ ist auch dann noch offen würde ich nicht empfehlen...
pjotre:
Die erste bittere Wahrheit für uns: Einfaches Publikmachen nutzt dem System.
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Marketing-Botschaft: "Zahl den Rundfunkbeitrag, sofern du nicht auch verhaftet werden willst."
Eigene Meinung: Dem System tut nur weh, wenn der Intendant direkt und ganz persönlich angegriffen wird und deshalb Rufschaden befürchtet. Das also sollte überdacht werden, um zu helfen.
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Befreiungsrecht dürfte vorliegen - Unrecht dürfte vorliegen
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Geringverdiener-Befreiung BVerfG 1 BvR 665/10, § 31 BVerfGG,
BVerwG-Entscheid 30. Oktober 2019 (übrigens mit Rückwirkung bis vor 2013).
Diese Rechtslage wird sabotiert, wie wir wissen. Hiergegen effizient zu streiten ist extrem schwierig. Welcher Bürger oder normale Rechtsanwalt kann schon gegen den hier vorliegenden komplex verzahnten Politik- und Justizskandal kämpfen.
Diesbezüglich geschieht zwar einiges nicht-öffentlich auf oberer Ebene. Das aber kann hier nicht helfen.
Jedenfalls wird dieser weitere Fall in die Bemühungen einbezogen. Das hilft im konkreten Fall, wenn überhaupt, dann jedenfalls zeitlich viel zu spät.
Also was tun? Man kann da nicht ruhig bleiben.
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Ich erwäge Folgendes - mal zum Überdenken für alle:
An den Intendanten - "persönliches Büro" - per Einschreiben
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Aufhebung der Verhaftung, weil rechtsfehlerhaft
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Vornahme des Angebots der individuellen Härtefallprüfung
- - mit Anweisung an die WDR-Juristen, diese ab sofort generell nicht mehr zu verweigern
- und den etwa 600 000 Geringverdienern in NRW sofort das Härtefall-Verfahren anzubieten
- In geprüften Fällen Rückzahlung seit 2013 - in der akkumulierten Summe möglicherweise ein halber Jahresumsatz des WDR.
Wie ist die Meinung?
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Wer das höflich, korrekt, ohne Polemik, beantragt, soll man das dann in Menge an die Redaktionen verteilen?
(In Papierform - E-Mails dürften durch die vorprürfenden Volontär-Praktitanten immer gleich in die Mülltonnen entsorgt werden, weil heutzutage alle Welt überlastet ist mit Mails.)
Wie sehen die anderen im Forum das? Wäre das eine richtige Strategie, hier zu helfen?
seppl:
Mit dem Rundfunkbeitrag wird hoheitlich bestimmt, wofür ich einen Teil meines bereits versteuerten Einkommens ausgeben soll, unabhängig von Nutzung, konkludenten Verhalten zur Nutzung oder Verpflichtung, die aus Eigentum oder Verhalten entsteht. Eine solche Schuld wird rein an die Existenz meiner bzw. aller in Deutschland wohnenden natürlichen volljährigen Personen gebunden. Eine solche Abgabe darf es nicht geben. Abgaben werden nie an Personen , sie werden in Gesetzen immer nur an das Verhalten der Person oder an der Person gehörende Vermögensgegenstände gebunden. Das Rundfunkbeitragsrecht, einzementiert in den Beckschen Kommentar zum Rundfunkrech,t ist eine grundrechtswidrige "Erfindung" der Justiziare des ÖRR. Seit 2013 ist der letzte Faden, der die Abgabe zu einer verhaltensbedingten Abgabe machte - der Gerätebesitz - gerissen. seitdem ist die Zahlung willenloses Sklavenverhalten. Sklaven, die den Beitrag "gerne freiwillig zahlen, weil das Programm so toll ist", befinden sich leider nur in der Position von Geiseln, die vom Stockholm-Syndrom befallen sind.
Ob man für diesen Zwang Haftstrafen auf sich nehmen will oder nicht, bleibt jedem einzelnen Überlassen. Jedoch wird ein stillschweigendes Zwangszahlen als Einverständniserklärung nur zu mehr Unrecht führen.
In Hamburg gab es übrigens ab 2013 bis 2017 keine einzige Erzwingungshaft. Ich denke, dass das auch bis heute noch gilt.
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/
...und ich denke, dass es nicht daran liegt, dass es hier keine Beitragsverweigerer gibt.
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