"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung

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DumbTV:

--- Zitat von: pinguin am 25. Februar 2021, 15:43 ---Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.
--- Ende Zitat ---

@pinguin
Du bist unser EU-Experte:
Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...

querkopf:

--- Zitat von: seppl am 25. Februar 2021, 20:57 ---Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??
--- Ende Zitat ---

Genau das ist einer der bisher verfolgten Angriffspunkte. Die Stadtkasse wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 58 VwVfG NRW wurde weiter oben bereits zitiert), zunächts Drittauskünfte einzuholen und dann ggf. die Durchsuchung durchzuführen. Daß sie dies nicht getan, und sogar explizit verweigert hat (so werte ich die Äußerung der Bürgermeisterin), ist eine schwere Amtspflichtverletzung, die sicher noch unter rechtlichen Gesichtspunkten (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Amtshaftung) zu betrachten sein wird.

Auch die bisherigen Einwendungen gegen die Forderung selbst wurden ignoriert, obwohl die Stadtkasse in dem Fall, daß Einwendungen gegen die Forderung vorgebracht werden, die Vollstreckung unverzüglich einzustellen hat.

§ 1 Abs. 4 VwVG NRW ist da eindeutig:

--- Zitat ---Die Beitreibung nach Absatz 2 ist einzustellen, sobald der Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen die Forderung geltend macht. Der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht zu belehren. Im Fall des § 5 muss diese Belehrung eine Woche vor Beginn der Ermittlungen erfolgen. Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen eines Monats nach Geltendmachung der Einwendungen wegen seiner Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragt hat oder der Gläubiger mit der Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist. Ist die Beitreibung eingestellt worden, so kann die Vollstreckung nur nach Maßgabe der Zivilprozessordnung fortgesetzt werden.
--- Ende Zitat ---

Aber all dies wird nun zunächst das VG Münster zu klären und zu bewerten haben

pinguin:

--- Zitat von: DumbTV am 25. Februar 2021, 21:58 ---Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...
--- Ende Zitat ---
Deine Aussage zeigt, daß sich bislang offenbar niemand wirklich mit dem europäischen Rahmen beschäftigt hat, oder? Das Wesentlichste steht doch alles längst im Forum, auch in Form der Entscheidungen von BVerfG und EuGH. Hier irgendwelche Mustertexte einzustellen, ist insofern nicht effizient, denn der Streit beginnt mit dem Einbringen der europäischen Bestimmungen vor Ort, da nicht immer erwartet werden sollte, daß diese vor Ort immer bereits bekannt sind.

Übrigens, selbst im Osten ist bekannt, daß sich Köln und Düsseldorf nicht immer mögen; warum wird dann Düsseldorf nicht "zur Kenntnisnahme" eingebunden?

pinguin:

--- Zitat von: casiopeia am 25. Februar 2021, 19:15 ---Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!
--- Ende Zitat ---
Was das Land tut, ist das eine, was die lokale Ebene tut, das andere, und die lokale Ebene hat nicht die Befugnis, sich über die Vorgaben der Bundes- und EU-Ebene hinwegzusetzen.


--- Zitat ---Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
Aber das interessiert die nicht, sonst hätten die längst was unternommen, da Deutschland aber der Größte Einzahler
in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!
--- Ende Zitat ---
Ja; die wissen das sicherlich, aber auch Europa darf nur im Rahmen seiner Befugnisse handeln.

Wie viele Bürgerbeschwerden hat es denn in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen der Bürgerrechte an.
Wie viele Beschwerden der ÖRR-Wettbewerber hat es in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen des Beihilferechts an, etc.

gerichtsvollzieher:
Da geht aber einiges am Thema vorbei:
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis)  abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Das scheint ihn aber nicht zu stören wenn es keine Nachteile für ihn bringt.
Wenn er tatsächlich nichts hat kann er die weitere Vollstreckung vermeiden indem er entweder die e.V. abgibt (oder die Zeit absitzt).
Erst dann wird die Vollstreckung zeitweise eingestellt weil dann möglicherweise klar ist dass sie nichts bringt.
Sofern sich neue Anhaltspunkte ergeben (z.B. für Vermögen oder Arbeitsplatzwechsel usw) oder nach 3 Jahren (dann wird vermutet dass sich Änderungen ergeben haben könnten)  gehts wieder von vorne los.
Natürlich ist es Geschmackssache wie die Rundfunkanstalt handelt und reagiert...

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