Der MDR-Beirat bestätigt also mit dieser Aussage einen Einfluss der Staatskanzleien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Diesen Einfluß erzwingt Europa, solange der Rundfunkbeitrag für Europa eine staatliche Beihilfe ist, denn der Staat hat die korrekte Verwendung seiner Unternehmensbeihilfe zu kontrollieren.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;