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Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
tigga:
Richtig spannend wird es, wenn man beide Seiten beleuchtet:
* Maßnahmen gegen den Beitragszahler
* Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Hier hat der örR ein schizophrenes Auftreten. Einerseits sollen alle Beiträge ohne Rücksicht auf Verluste eingetrieben werden, auch wenn durch Corona-Maßnahmen Beitragszahler in ihrer Wirtschaftlichkeit eingeschränkt sind. Andererseits soll aber die Erhöhung des Beitrags während der Pandemie-Zeit durchgedrückt werden. Dass die Vorschläge der KEF zur Erhöhung des Beitrags vor der Pandemie stattgefunden haben und die Parlamente nicht zustimmen müssen (Ablehnung nur mit Begründung), wird einfach unter den Tisch fallen gelassen.
Somit erzwingt der Rundfunkbeitrag ein Ungleichgewicht und stört somit aktiv massiv das Sozialstaatsprinzip.
Edit "Bürger":
Im wesentlichen ungekürztes Zitat des direkten Vorkommentars entfernt, da überflüssig - es steht ja direkt da.
Bitte keine umfangreichen oder ungekürzten Zitate direkter Vorkommentare. Danke.
Bürger:
--- Zitat von: Bürger am 05. Januar 2021, 13:50 ---
--- Zitat von: ChrisLPZ am 28. Dezember 2020, 15:59 ---23.12.2020
YouTube-Kanal Markus Mähler
Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://www.youtube.com/watch?v=ZDBfcbOeXy0 (Video ca. 9 Minuten)
--- Zitat ---Die Glückwünsche der GEZ an die Vollstrecker im Land könnt Ihr hier nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1qfd8f641uNRvrLMg1YxZLPz_oQqhtEQD/view
(pdf, 720 kb)
[…]
--- Ende Zitat ---
[...]
--- Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief an Vollstreckungsstellen ---[...]
Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.
[...]
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
...so mag es zwar "edelmütig" sein, den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen.
--- Ende Zitat ---
Hier nur mal so ein kleiner ausgewählter Überblick des Wirtschaftsplanungs- und Ausgabeverhaltens von ARD-ZDF-GEZ der Jahre 2019-2021 zur "Einordnung" der "Edelmütigkeit", den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen :o ::) >:(
Weihnachtsgeld - Fröhliche Rundfunk-Mitarbeiter, selige Energieversorger (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34466.0
ZDF erwartet für 2021 einen geringen Fehlbetrag nur bei Beitragserhöhung (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34629.0
ZDF: Fernsehrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 194 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32771.0
90,8 Mio Euro RBB erwartet im kommenden Jahr ein dickes Minus (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34555.0
112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34578.0
149 Mio € Auch der SWR erwartet 2021 hohen operativen Verlust (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34579.0
WDR: Rundfunkrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 135 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32763.0
Bayerische Rundfunk erwartet für 2020 einen Fehlbetrag von mehr als 80 Millionen (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32774.0
MDR: Rundfunkrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 44,7 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32732.0
Und natürlich trägt man an dem "Schuldenberg" der Betroffenen keinerlei "Schuld"... ::)
Dies hier aber bitte nicht im einzelnen diskutieren/ vertiefen - siehe dazu u.a. auch unter
Sind die ÖRR-Haushaltspläne verfassungswidrig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34581.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass
Kleine Anfrage HE: Corona-Pandemie – Erhebung des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34758.0
befreie_dich:
Ich frage mich, ob dies noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist? Das Urteil mit der widersprechenden Rechtsmeinung des BVerwG ist den Verfassern bekannt. Demnach ist es eine bewusste Falschbehauptung. Dies wäre nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es ist zudem schwer unmöglich, von einer Meinung i.S.d. Meinungsfreiheit zu sprechen, da der Ursprung und Inhalt zielgerichteter staatl. Natur ist. Der Staat kann sich bekanntlich und im Sinne des GG nicht auf die Meinungsfreiheit berufen (die Schaffer des GG haben dieses zur Abwehr des Staates vor dem Bürger geschaffen und nicht umgekehrt).
Wenn es also nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und gar nicht in deren Schutzbereich fällt, als was ist das Schreiben dann (inhaltsgemäß) einzustufen? Es ist / enthält eine Aussage an andere staatliche Stellen. Zudem eine dem BVerwG-Urteil widersprechende Aussage, wie oben dargelegt.
Ich habe zudem folgenden Paragraphen gefunden:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
--- Zitat ---Strafgesetzbuch (StGB)
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebungen in Fett hinzugefügt.
Vollstrecker sind zur Abnahme eidesstattlicher Erklärungen berechtigt. Also könnte ein weiteres Tatbestandsmerkmal greifen.
Dieses Aussagedelikt könnte lt. Internet ein Offizialdelikt (muss bei Bekanntwerden von Amts wegen verfolgt werden) sein. Also ist die Frage, ob eine Sachverständigenaussage an die Vollstreckungsstelle vorliegt und somit eine strafrechtlich zu klärende Handlung. Anhand der angebotenen Informationsveranstaltungen wäre dies positiv subsumierbar, denn in diesen Informationsveranstaltungen tritt der Absender als Sachverständiger auf.
--- Zitat von: Bürger am 28. Dezember 2020, 15:59 ---**Zu den "Präsenzveranstaltungen" des "Beitragssevice" für die Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW) (02/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21945.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger
--- Zitat ---Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.
--- Ende Zitat ---
Auch ein Vorsatz ließe sich einfach begründen. Da dies die Staatshaftung berühern würde, könnten sich daraus unangenehme Fragen an und ggf. Folgen für die Verursacher ergeben.
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/staatshaftung/staatshaftung.htm, Abruf 9.9.20
--- Zitat ---Voraussetzung für die S. ist nicht, dass ein Beamter im staatsrechtlichen Sinne tätig wird; es genügt, dass „jemand“, also auch ein Angestellter, hoheitliche Funktionen wahrnimmt.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ist der zuvor genannte StGB-Paragraph ungeeignet und es gibt irgendwo einen spezialrechtlichen Paragraphen? Dabei wäre auch zu beachten, dass diese Information durch einen Whistleblower bekannt wurde. Dabei könnten zusätzliche Normen relevant werden.
Wenn es bereits im StGB einen Tatbestand gibt, der so aussieht, als ob er auf den Sachverhalt annähernd passt und empfindliche Strafen vorsieht, sollte hier weiter recherchiert und genau hingeschaut werden.
Ebenfalls zu beachten, Quelle: https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/falschaussage-falsche-uneidliche-aussage.html
--- Zitat ---§ 158 StGB enthält eine Regelung nach Art der tätigen Reue (siehe Tätige Reue). Nach dieser Vorschrift kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (siehe Strafmilderung) oder ganz von Strafe absehen (siehe Absehen von Strafe), wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Berichtigung meint, dass der Täter die Unwahrheit der früher beschworenen Aussage zugibt und zugleich den richtigen Sachverhalt angibt. Rechtzeitig ist die Berichtigung nur dann, wenn sie bei der Entscheidung noch verwertet werden kann, d.h. wenn eine Korrektur noch in derselben Instanz erfolgt und zudem noch kein Nachteil für Dritte entstanden ist.
--- Ende Zitat ---
Nur eine Meinung. Internetquellenabrufe, sofern nicht anders angegeben, zum Zeitpunkt dieses Postings.
Ich vermisse noch einen Beitrag, der sachlich darauf eingeht, wie menschenverachtend dieses empathielose Schreiben zu Weihnachten, dem Fest der Liebe, war. Aber wahrscheinlich ist uns hier diese Praxis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schon so innerlich, dass wir das unter dem damit einhergehenden Leiden nicht jedesmal ansprechen möchten. Hr. Mähler hat sich dazu in seinem Video ja ebenfalls geäußert.
drboe:
@befreie_dich: Rechtkräftige Urteile binden, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. D. h., wenn man den Einzelfall als Ausnahme betrachtet, kann man durchaus eine andere Rechtsmeinung vertreten, als es das jeweils höchste Gericht entschieden hat. Eine automatische Bindungswirkung gibt es nicht. Bei gleich oder sehr ähnlichen Voraussetzungen aber gute Chancen vor den Gerichten zu gewinnen. Sollten auf diese Weise mehr "Einzelfälle" entschieden werden, so verändern entsprechende Urteile peu a peu die herrschende Rechtsmeinung und damit sicher auch die Anwendung. Wenn eine Verwaltung praktisch sicher verliert, wäre es ja Verschwendung, wenn sie dennoch auf einen Prozess zusteuert. Das Ganze dauert aber und geht seit zig Jahren soweit, dass der Bundesfinanzminister regelmäßig Nicht-Anwendungserlasse zu Urteilen des BFH als Verwaltungsanordnung publiziert. mit denen die Finanzverwaltung gezwungen wird höchstrichterliche Entscheidungen zu ignorieren.
Angeblich soll das hier ja ein Rechtsstaat sein, wo man jeden in kostspielige und langjährigen Prozesse treiben kann, bzw. ihn angesichts der nahezu unbegrenzten Mittel der Gegenseite gleich an die Wand drückt. Untertanen dürfen halt alles, nur nicht aufmüpfig und frech werden! 8)
M. Boettcher
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