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Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
ChrisLPZ:
23.12.2020
YouTube-Kanal Markus Mähler
Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://www.youtube.com/watch?v=ZDBfcbOeXy0 (Video ca. 9 Minuten)
--- Zitat ---Die Glückwünsche der GEZ an die Vollstrecker im Land könnt Ihr hier nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1qfd8f641uNRvrLMg1YxZLPz_oQqhtEQD/view
(pdf, 720 kb)
Natürlich ist dagegen nichts einzuwenden. Brisant wird dieses Massenschreiben aber durch die Ausführungen des Beitragsservice: So gnadenlos sollen die Vollstrecker in der Krise mit uns Menschen umgehen. Millionen werden wegen des Rundfunkbeitrags einfach weiter vollstreckt - trotz Corona, trotz Lockdown, trotz all der wirtschaftlichen Sorgen und Nöte.
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[…]
--- Ende Zitat ---
OCR des Dokuments:
--- Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-Rundbrief an Vollstreckungsstellen ---Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns am Ende dieses Jahres an Sie wenden, um Danke für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen zu sagen.
Das Jahr 2020 ist geprägt durch die Covid-19 Pandemie, Lockdown, Homeoffice, Beschränkungen im Kundenkontakt und den ersatzlosen Wegfall unserer geplanten Informationsveranstaltungen mit Ihnen.
Der Vollstreckungserfolg im gesamten Sendegebiet konnte dennoch im Vergleich zum letzten Jahr gesteigert werden. Das ist das Ergebnis Ihrer guten Arbeit vor Ort. Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken.
Die Abteilung Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks arbeitet seit März 2020 überwiegend im Homeoffice. Es ist uns jedoch wichtig, dass wir mit Ihnen im Austausch bleiben, Ihre Fragen beantworten und Ihren Anregungen nachgehen.
Aus diesem Grund ist unsere Hotline für Sie da. Sollten Sie uns unter der Telefonnummer 040 4156 xxxx einmal nicht erreichen, nutzen Sie unsere E-Mail-Adresse xx-xxxxxxxxxxxxxxx@ndr.de. Auch die Faxnummer 040 4156 xxxx steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Uns erreicht immer wieder die Frage, ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19 Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können, oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können.
Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.
Beitragsbefreiungen bleiben an die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages geknüpft. Nur Empfängerinnen der unter den Ziffern 1 bis 10 aufgezählten Sozialleistungen können eine Befreiung erhalten. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld oder ALG I nicht zur Befreiung führen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung greift hier ebenfalls nicht.
Selbstverständlich helfen wir, wo es uns möglich ist, sofern sich Schuldnerinnen vor einem Vollstreckungsersuchen mit ihren Anliegen auf Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub an uns oder den Beitragsservice in Köln wenden.
Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesrundfunkanstalten nach einem europaweiten Vergabeverfahren ab dem 01.01.2021 mit dem neuen Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden Baden (Part of Arvato Financial Solutions) zusammenarbeiten werden. Der bisherige Inkassodienstleister Creditreform* Mainz Albert & Naujoks KG erhält die letzten Aufträge im Dezember 2020.
Wir hoffen, dass wir im Verlaufe des nächsten Jahres möglicherweise im kleineren Rahmen wieder Präsenzveranstaltungen** durchführen können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und vor allem ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2021.
Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen und verbleiben mit den besten Grüßen, Ihre
N.B.A. A.B. A.G. K.H. E.H. S.W.
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank an "A." für den Hinweis
Edit "Bürger":
Diskussion des eigenständigen Themas des neuen Inkosso-Dienstleisters und diesbezüglicher Ausschreibung siehe bitte unter
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
*Zur bisherigen "Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG" und deren (erbärmlichen) Eintreibungs-Versuchen siehe u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404
Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10484.0
fruchtlose Pfändung durch GV, dennoch Schreiben von "creditreform" > wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19425.0
Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27147.0
Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern" (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28483.0
**Zu den "Präsenzveranstaltungen" des "Beitragssevice" für die Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW) (02/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21945.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
befreie_dich:
Hier wird im Hintergrund die zur höchstinstanzlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung im Widerspruch stehende eigene (Wunsch-)Vorstellung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als eine (Massen-)Anweisung den Vollstreckungsstellen aufgetragen. Wie findet das BVerwG das? Eine Gegenüberstellung:
Quelle: Eingangsbeitrag, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34706.0.html, letzter Abruf am 28.12.2020, 23:50
--- Zitat von: Aus (Massen-)Anweisung des öffentlich-rechtlichen Nordwestdeutschen Rundfunks an Vollstreckungsstellen ---Beitragsbefreiungen bleiben an die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages geknüpft. Nur Empfängerinnen der unter den Ziffern 1 bis 10 aufgezählten Sozialleistungen können eine Befreiung erhalten. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld oder ALG I nicht zur Befreiung führen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung greift hier ebenfalls nicht.
--- Ende Zitat ---
Quelle: BVerwG 6 C 20.18, Urteil vom 09. Dezember 2019, Rn. 24, letzter Abruf am 28.12.2020, 23:55 https://www.bverwg.de/091219U6C20.18.0
--- Zitat von: Aus Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes ---Der Zweck der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV besteht darin, grobe Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten zu vermeiden, die durch das in § 4 Abs. 1 RBStV verankerte normative Regelungssystem der sogenannten bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit entstehen. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, nicht zu den Personengruppen des § 4 Abs. 1 RBStV gehörende Rundfunkbeitragsschuldner von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sich deren Schlechterstellung gegenüber den befreiten Personengruppen nicht sachlich rechtfertigen lässt. [...] Zum anderen kommt eine Anwendung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV auf von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasste, den dort geregelten Konstellationen jedoch vergleichbare Bedürftigkeitsfälle in Betracht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 - Rn. 23 ff., vgl. auch: LT-Drs. HB 18/40 S. 25).
--- Ende Zitat ---
Hervorhebungen hinzugefügt.
Die öffentlich-rechtliche Handlungsanweisung heißt: nehmt Grundrechtsverstöße (Schutzbereich: Existenzminimum) billigend in Kauf.
Bürger:
Es müsste (durch eine öffentliche Anfrage o.ä.?) in Erfahrung gebracht werden, genau welche Stellen mit eingangs verlinktem Gruß-, Wunsch- und suggestivem Halbwahrheitsschreiben adressiert wurden...
...auf dass all diesen Stellen eine Stellungnahme/ Gegendarstellung/ Richtigstellung zu diesem Schreiben zugesandt werden kann.
Freiwillige vor ;)
(Markus Mähler selbst...? Wer kontaktiert ihn...?)
Bürger:
Markus Mähler, "vor 5 Tagen" = 31.12.2020 ?
Bild: Deutschlands größte Tageszeitung schaut heimlich mein Corona-GEZ-Video
Am 23. Dezember habe ich auf Youtube enthüllt, wie gnadenlos die ARD ihre »Beitragsschuldner« trotz Corona-Pandemie vollstrecken lässt. Sieben Tage später greift die Bild den Skandal auf – und zeigt ein Dokument, was mir zugespielt wurde: mit internen Weisungen
https://www.markus-maehler.de/post/bild-mag-mein-corona-gez-video
Danke @befreie_dich für den Hinweis.
Bürger:
Wenn man sich mal die Hauptbegründung für die Aufforderung zur - trotz aktueller wirtschaftlicher Corona-Auswirkungen - unbeirrten Fortsetzung der Vollstreckungen durchliest und auf der Zunge zergehen lässt...
--- Zitat von: ChrisLPZ am 28. Dezember 2020, 15:59 ---23.12.2020
YouTube-Kanal Markus Mähler
Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://www.youtube.com/watch?v=ZDBfcbOeXy0 (Video ca. 9 Minuten)
--- Zitat ---Die Glückwünsche der GEZ an die Vollstrecker im Land könnt Ihr hier nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1qfd8f641uNRvrLMg1YxZLPz_oQqhtEQD/view
(pdf, 720 kb)
[…]
--- Ende Zitat ---
[...]
--- Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief an Vollstreckungsstellen ---[...]
Uns erreicht immer wieder die Frage, ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19 Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können, oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können.
Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.
[...]
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
...so mag es zwar "edelmütig" sein, den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen.
Jedoch dürfte das Argument, dass es sich bei aktuellen Eintreibungen um "Rückstände handelt, die vor Corona entstanden" seien in mind. zweierlei Hinsicht nicht ganz richtig bzw. nicht unbedingt maßgebend sein:
Zum einen ist ja wohl bei der Vollstreckung/ Pfändung die jeweils aktuelle wirtschaftliche Lage der Betroffenen zu berücksichtigen - und nicht die wirktschaftliche Lage zum Zeitpunkt der entstandenen Forderungen.
Das betrifft zwar nicht die Frage von Befreiungen, aber z.B. die Frage der Pfändungsfreigrenzen/ des geschützten Existenzminimums.
Zum anderen sind seit Beginn der Corona-Einschränkungen und -Auswirkungen Anfang 2020 bis zum jetzigen Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief Dez 2020 mehrere Monate vergangen, so dass selbst bei dem mehrmonatigen Ablauf von Forderung > Festsetzungsbescheid > Mahnung > Vollstreckung durchaus schon "Corona-Zeiträume" betroffen sein könnten oder sogar dürften - jedenfalls betrifft das Schreiben und die darin "durch die Blume" ausgesprochene Aufforderung, Vollstreckungen ungeachtet der aktuellen Lage unbeirrt fortzusetzen, die kommenden Monate. Spätestens da dürften dann zumindest in einigen Fällen auch schon Forderungen enthalten sein, welche erst "zu Zeiten von Corona" entstanden sind.
Aber was will man von einer Inkasso-Maschine auch anderes erwarten... :angel:
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