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Autor Thema: [IFG] Amts-/Vollstreckungshilfe & Anzahl der Zwangsvollstreckungen (allgem.)  (Gelesen 1226 mal)

K
  • Beiträge: 2.243
Ausgehend u.a. von
Urteil Pfändungsverfügung: Stadt / Kommunalverwaltung als Gläubigerangabe falsch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15232.0
und dem Hauptproblem, dass die kommunalen Vollstreckungs-Mitarbeiter, die häufig nicht einmal Beamte bzw. Beamtinnen sind, oft gar nicht wissen, was ihre staatlichen Pflichten dem Bürger gegenüber sind, und diese auch nicht prüfen, ob diejenige Stelle, die da um Amtshilfe ersucht, dazu überhaupt befugt ist, darf diese Frage jetzt eine pfälzische Gemeinde beantworten:
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/

Iihr dürft alle auf die Antwort gespannt sein.

@all: Bombardiert doch bitte auch eure Gemeinden/Städte usw. mit solch einer Anfrage.
Je mehr gleiche, unterschiedliche oder abweisende Antworten kommen, um so besser... >:D


Gruß
Kurt


Edit "Bürger": Ursprünglichen Thread-Betreff "IFG-Anfragen z. Amts-/Vollstreckungshilfe & Anzahl der Zwangsvollstreckungen" zwecks Vereinheitlichung und besserer Forum-Strukturierung leicht angepasst - insbes. [IFG] als gemeinsames "Erkennungszeichen" ähnlicher Threads vorangestell. Etwaige Gegen-/Verbesserungsvorschläge bitte an die Moderation. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2021, 02:58 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

B
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2021, 02:52 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Und wieso antwortet die Stadtkasse mit Beschlüssen aus dem Jahr 2015?
Wo es doch 2016 auch neuere gibt.

Wurde durch Person A nicht aus Beschlüssen aus dem Jahr 2016 vorgetragen?


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B
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@PersonX

war eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - schau noch mal rein wenn der Anhang freigegeben ist.....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2021, 02:53 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass - der Eigenständigkeit wegen in separatem Thread:
[IFG] Kommunalverwalt. Borken - Vollstreckungsersuchen d. WDR Köln 2018-2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35392.0


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