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Vollstreckung Stadtkasse Korschenbroich - Gesamtforderung geändert

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Markus KA:

--- Zitat von: Tsherno am 02. Oktober 2020, 17:52 ---Dann sollte Person A das Schreiben an den GV noch ein wenig anpassen.
--- Ende Zitat ---
In fiktiven Fällen könnte es sinnvoll sein, Anträge, Widersprüche oder Beschwerden direkt an den verantwortlichen Behördenleiter (z.B. Bürgermeister) zu senden, idealerweise als Brief mit Sendungsnachweis oder persönliche Übergabe mit Kopie vom Eingangsstempel. In einem möglichen gerichtlichen Verfahren gegen die Behörde und die LRA (als Beigeladene) könnten diese Schreiben als Grundlage dienen.

In fiktiven Fällen könnte es auch sinnvoll sein, Anträge (z.B. Aussetzung der Vollziehung) an den verantwortlichen Bürgermeister auch parallel an die verantwortliche LRA zu senden.

Akteneinsicht könnte beantragt und das Vollstreckungsersuchen angefordert werden,


--- Zitat ---Max Mustermann                  Musterstadt, den XX.XX.2019
Musterstrasse 00
88888 Musterstadt

Stadt Musterstadt
Oberbürgermeister Mustermann
Musterstrasse 00
88888 Musterstadt


Antrag zur Bekanntgabe des Amtshilfeersuchens durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung


In der Zwangsvollstreckungssache vom XX.09.2019
Aktenzeichen: XXXX.0214 / XXXXXX780159


Max Mustermann., Musterstrasse XX, XXXXX Musterstadt.

- Antragsteller -

gegen


Stadt Musterstadt, vertr. d. d. Oberbürgermeister Mustermann, Musterstrasse XX, XXXXX Musterstadt.
 
- Antragsgegnerin -



Es wird beantragt die Bekanntgabe des Amtshilfeersuchens des Gläubigers durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung bei der Stadtkasse Musterstadt in der Zwangsvollstreckungssache vom XX.09.2019 mit dem Aktenzeichen: XX.0214 / XXXXX6780159. 

Der Antragsteller ist an dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren beteiligt und begehrt mit seinem Schreiben vom XX.XX.2019 Einsicht in die Akte der Stadt Musterstadt, sowie die Abschrift einzelner Aktenstücke.

Wird die Akte elektronisch geführt, werden Ausdrucke gefordert.

Der behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) Region Musterstadt liegt ein „Amtshilfeersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen vor. Die behördliche Stelle, die Stadtkasse Musterstadt wird hiermit aufgefordert

bis spätestens zum 14.10.2020

eine beglaubigte Ablichtung dieses Amtshilfeersuchens zu übersenden und schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Amtshilfeersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.

Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 4 und § 5 des  Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen. Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da der Antragsteller der Betroffene selbst ist. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.

Weiterer Sachvortrag erfolgt nach Bekanntgabe des „Amtshilfeersuchens“ in Form der beglaubigten Ablichtung.



Max Mustermann
- Antragsteller -

--- Ende Zitat ---

seppl:
zu @MarkusKA: Weil auch in Hamburg bei meiner Vollstreckung
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33983.msg208207.html#msg208207
die Summe nicht stimmt, habe ich zweimal Akteneinsicht - sowohl bei der Landesrundfunkanstalt als auch bei der Vollstreckungsstelle - beantragt (es sind ja trotz einem Vollstreckungsvorgang zwei öffentliche Stellen, die auskunftspflichtig sind). Ich glaube mit beiden Akten zusammen kann man fehllaufende, falsche oder gar nicht erfolgte Kommunikation zum Vorgang sichtbar machen.

Tsherno:
Ich denke auch, dass Person A hier einmal Akteneinsicht fordern sollte.

Das fiktive Ergebnis wird dann hier rein gestellt.

pinguin:

--- Zitat von: Tsherno am 02. Oktober 2020, 16:59 ---puh mit sowas sollte man doch eher vorsichtig sein.
--- Ende Zitat ---
Freilich wirft man keinem sowas direkt vor, denn immer ist auch der berufliche Hintergrund dieser Personen zu berücksichtigen; wer vom Fach ist, also studierter Verwaltungsrechtler als BM, (bspw.), wird ein nicht mit dem Amt vereinbares Wirken eher vorgeworfen bekommen, als ein Laie, der, (bspw.), beruflich eher im Bäckereihandwerk gelernt hat, aber zum BM gewählt wurde.

@querkopf

--- Zitat ---weil sie die Vollstreckung von privatrechtlichen Geldforderungen regelt - und hier ist als Gläubiger auch der WDR aufgeführt.
--- Ende Zitat ---
Für das Land Brandenburg ist es bspw. nachdrücklich geregelt, daß ein öffentlich-rechtliches Wettbewerbsunternehmen, (wie der RBB gemäß BGH KZR 31/14),  bei der Verarbeitung personenbezogener Daten über keine Behördeneigenschaft verfügt, ergo auch gar nicht befähigt ist, Dokumente mit hoheitlichem Charakter zu erstellen. Die Begrifflichkeit "Verarbeitung personenbezogener Daten" wird dabei von der DSGVO auch für die kleinste nationale Behörde abschließend definiert.

Tsherno:
Ok Person A wird dann das fiktive Schreiben mit der Bitte um Akteneinsicht zum OB senden und den GV*** in Kopie nehmen bzw ihn kurz per Mail informieren.

Muster Schreiben an OB: Ist ja oben gegeben

Mail an den GV***:


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr XYZ,

da in der oben genannten Angelegenheit weder der Gläubiger noch die Stadtkasse der Aufforderung nachgekommen ist, die erforderlichen Unterlagen beizubringen, geht mit dem heutigen Tage ein Schreiben an den zuständigen Behördenleiter mit der Bitte um Akteneinsicht raus.

Grund hierfür ist ein eventuell rechtswidriger Verwaltungsakt sowie diverse Unstimmigkeiten in Sachen Summe und Gläubiger. Dass auch weiterhin trotz mehrmaliger Nachfrage seitens der Stadtkasse sowie meinerseits die Leistungsbescheide fehlen, ist ein Indiz dafür, dass die Vollstreckung an sich, salopp gesagt "ins Blaue" hinein erfolgt. Ebenso die plötzliche Reduzierung der Summe, wodurch eine Nachvollziehbarkeit beinahe unmöglich gemacht wurde, ist ein Indiz für einen unklar definierten Verwaltungsakt.

Das entsprechende Schreiben entnehmen Sie bitte im Anhang zur Kenntnis.

Gruß

Person A
--- Ende Zitat ---

Damit sollte die Vollstreckung erst einmal ruhend gestellt werden. Ich warte dann auf die fiktiven Akten und werde Sie mal reinstellen.

***Edit "Markus KA":
Bitte immer die richtigen Begriffe, Abkürzungen und Berufsbezeichnung der fiktiven Personen achten, um Verwirrungen zu vermeiden.
Die Abkürzung "GV" wird oft für den Begriff Gerichtsvollzieher verwendet. Wenn allerdings, wie im vorliegenden fiktiven Fall, eine Forderung von einer Stadtkasse eintrifft, dann ist der Absender die Stadtkasse, bzw. Mitarbeiter/in der Stadtkasse und nicht der Gerichtsvollzieher. Mitarbeiter/in der Stadtkasse und Gerichtsvollzieher/in sind zwei unterschiedliche Bereiche und unterstehen unterschiedlicher Gesetze. Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

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