Geht jemand aus dem Großraum Leipzig morgen zur Verhandlung?
Das BVerwG könnte ja die mit Gesetzeskraft verkündete Entscheidungsformel des BVerfG bezüglich der Befreiung von "Zweitwohnungen" etwas klarer auslegen, als es das Bundesverfassungsgericht in seiner Formulierung gemacht hat:
Lässt die Formel nur die Befreiung von Nebenwohnungen zu (das steht nämlich nicht explizit in der Urteilsformel drin)? Wenn ja, gilt dann der Eintrag im Melderegister als bindend?
Und: Was ist darunter zu verstehen, dass jemand seiner Rundfunkbeitragspflicht für die Erstwohnung nachkommt, wenn diese Wohnung auf einen Mitbewohner beim Beitragsservice gemeldet ist?
Im Ausgangsfall ist dem alten Urteil des BVerwG zu entnehmen, dass für eine der beiden Wohnungen der Sohn des Klägers vom Beitragservice (zwangs?)angemeldet wurde, nachdem der Kläger nicht gezahlt hatte.