Archiv > Pressemeldungen August 2020

"Radio Bremen verklagt Youtuber - Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?"

<< < (2/3) > >>

Nichtgucker:
Bildzitate sind zulässig, sofern sie einer Auseinandersetzung dienen:


--- Zitat --- „Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.“
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

Offenbar fürchtet der ÖRR die systematische Auseinandernahme seiner Machwerke und will den Kritiker einschüchtern.

befreie_dich:
Videostellungnahmen des Betroffenen auf YouTube:

RADIO BREMEN beauftragt Luxus-Anwälte, um uns zu ZENSIEREN [Video ~21:17 Min.]
veröffentlicht: 12.06.2020
https://youtu.be/klsoQsSJE78

--- Zitat von: Holger Kreymeier, ab ca. Min. 7 ---Dann wird Radio Bremen das bezahlen müssen und zwar aus Rundfunkbeiträgen.
--- Ende Zitat ---
(Sprunglink zu dieser Stelle: https://youtu.be/klsoQsSJE78?t=428)

Standardfrage also: Von welchem Geld wird die von 'Radio Bremen' beauftragte 'Luxuskanzlei' bezahlt - sind das vorgestreckte Gelder aus Rundfunkbeiträgen?

Für alle die sich gegen den Rundfunk/-beitrag wenden dürfte es nichts Neues sein: Gelder aus Rundfunkbeiträgen werden von dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auch gegen Rundfunkbeitragsgegner/-Kritiker, Andersdenkende und zur Stärkung der eigenen Machtposition eingesetzt. Der Gegner/Kritiker soll lt. ÖRR für seine eigene Vernichtung zahlen. Das betrifft die eigene Meinung und im Falle, dass jemand selbst medienschaffend ist, ebenfalls ein Angriff auf die eigene Existenz auf besonders heimtückische, strukturelle Art und Weise, möglicherweise finanziert aus Rundfunkbeiträgen, die auch der Angegriffene zahlen soll.

Jetzt wird's lustig: RADIO BREMEN verklagt uns [Video ~9:29 Min.]
veröffentlicht: 07.08.2020
https://youtu.be/P9o9uaF8P74

MichaelEngel:

--- Zitat von: befreie_dich am 29. August 2020, 08:27 ---Für alle die sich gegen den Rundfunk/-beitrag wenden dürfte es nichts Neues sein: Gelder aus Rundfunkbeiträgen werden von dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auch gegen Rundfunkbeitragsgegner/-Kritiker, Andersdenkende und zur Stärkung der eigenen Machtposition eingesetzt.
--- Ende Zitat ---

Ich meine, diese Sache ist wesentlich.

Seitdem der Rundfunk mit einer Steuer gezahlt wird, gehört die Produktion allen, da sollte kein Urheberrecht gelten.
Das klärte uns Frau Wehling so schön auf.

Da selbst die Obrigkeit erzählt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wichtig sei, weil er den (politischen und sonstigen) Diskurs fördert, sollte Kritik und Bildzitat willkommen sein.

Aber wir wissen es alle: alles ist Lüge. De Beitragsservice ist kein Service, der öffentlich rechtliche Rundfunk ist weder öffentlich noch Recht, die Unabhängigkeit vom Staat des Staatsfunks ist eine Illusion.

befreie_dich:
Es ist allgemein fraglich, ob jemand gezwungen werden darf, durch die Zahlung von Rundfunkbeiträgen dafür mitzubezahlen, dass anderer Medienschaffen, sowie Meinung oder sogar auf Fakten basierende Kritik bekämpft und weiter Unterstellungen zum Rundfunk(nicht)konsumverhalten im Sinne des Zahlungsempfängers aufrechterhalten werden. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Einverständnis für solche Eingriffe von 'Beitragszahlern' per se gegeben wird. Es scheint so, als würden Rundfunkbeiträge dafür verwendet. Solange dies aber nicht in Beispielen wie dem dieses Threads sicher nachgewiesen oder schlüssig begründet ist, sehe ich es leider nicht als Argument verwertbar. Somit hoffe ich, dass es vielleicht im Rahmen der Klage gegen Herrn Kreymeier zumindest behandelt wird und bestenfalls feststellbar ist.

mickschecker:
Die getroffenen Hunde bellen scheinheilig und argumentativ zahnlos:

--- Zitat von: MichaelEngel am 28. August 2020, 14:36 ---Faz.Net, 28.08.2020
Radio Bremen verklagt Youtuber
Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?
[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-holger-kreymeier-16925448.html

--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---[...] „Wir haben nicht auf die im ,Massengeschmack-TV‘-Video geäußerte Kritik reagiert, sondern auf die dortige urheberrechtswidrige Nutzung von Inhalten.“ [...]
--- Ende Zitat ---
Quelle: Seite 2 des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-was-darf-im-bild-zitiert-werden-16925448-p2.html

Wäre die Nutzung von Inhalten nicht urheberrechtlich zu beanstanden gewesen, hätte man dann auf die geäußerte Kritik reagiert?
Wohl kaum, zumindest nicht sachlich und überzeugend verwertbar. Armselige Verletzlichkeit gekränkter Vorgeführter mit Ausflucht in die beschämende Sackgasse.


Edit "Bürger": Zitierung angepasst. Bitte immer auf korrekte Ausweisung und Verlinkung der Zitierung achten!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln