Archiv > Pressemeldungen August 2020
"Radio Bremen verklagt Youtuber - Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?"
MichaelEngel:
Faz.Net, 28.08.2020
Radio Bremen verklagt Youtuber
Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?
von Thomas Herrig
--- Zitat ---Ein Medienjournalist, der auf Youtube publiziert, nimmt sich einen Film von Radio Bremen vor. Der Sender verklagt ihn, mit Verweis auf das Urheberrecht. Wird die Kritik so ausgehebelt?
„Ich habe journalistisch, auch formal, sauber gearbeitet“, sagt Holger Kreymeier in einem Video. Er sendet auf seinem Kanal „Massengeschmack-TV“. „Wenn die jetzt meinen, sie müssten unbedingt ’ne Klage einreichen, ist das einfach lächerlich, aber ich find’s auch gleichzeitig amüsant“, ergänzt er. Mit „die“ ist Radio Bremen gemeint. Der Sender hatte im Dezember 2019 auf dem öffentlich-rechtlichen Online-Portal „funk“ eine Dokumentation mit dem Titel „#[Seite/Begriff nicht erwünscht] – Wie die neuen Rechten die Medien ‚hacken‘“ veröffentlicht. Diese hatte Kreymeier, nachdem sie in einer kürzeren Fassung im Mai in der ARD gelaufen war, umfassend kritisiert. In einem Youtube-Video nahm der Journalist sich eine Behauptung nach der anderen vor und sezierte den Film. Dabei verwendete er das Original-Material des Beitrags. Radio Bremen hält das für unzulässig.
[...]
Kreymeier setzt sich seit Jahren kritisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinander. Er verweigert nach eigenen Angaben dessen Zahlung, ist jedoch der Zwangspfändung der Gebühren von seinem Konto nicht entgangen. Von 2007 bis 2018 betrieb er das Digitalformat „Fernsehkritik-TV“, das 2010 mit dem Publikumspreis des Grimme Online Awards ausgezeichnet wurde. Sein aktuelles Format heißt „Mediatheke“.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-holger-kreymeier-16925448.html
MichaelEngel:
Öffentlich rechtlich, mit Steuer finanziert, aber nicht öffentlich?
Wollen Sie Lizenzgebühren, also muss mehrmals für dasselbe bezahlt werden?
pinguin:
Das kann eigentlich nur durch den EuGH geklärt werden, hilfsweise auch durch den EGMR; Urheberrecht ist EU-Recht, Informations- und Meinungsfreiheit ist bekanntlich via Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh allgemein europäisches Recht.
Wenn das eine Informationsmedium das andere kritisiert und dafür Dokumente des anderen verwendet, sollte das eigentlich im Rahmen aller Regelwerken zulässig sein?
MichaelEngel:
Das erinnert mich an Wehlings Framing: „Unser gemeinsamer, freier Rundfunk“.***
Unser? Gemeinsam? Frei? Es ist teuer und gehört uns nicht.
***
Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (11.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual (19.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30222.0
befreie_dich:
öffentlich-rechtliches Youtube-Video 'diffamiert' Fitness-YT, Youtuber reagiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34029.0
Dann droht diesem Youtuber - der ebenfalls Bildmaterial von 'Funk' verwendet - aus einem gleichgelagerten Beispiel wohl auch eine Klage. Allerdings ist er Österreicher, wo klagt dann die 'zuständige' LRA :o.
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