Man könnte den aktuellen Rundfunkbeitrag durchaus, und auch ohne Übertreibung, als eine Art Wohnsteuer bezeichnen. Er wird für jede Wohnung erhoben, genauso, wie die Kraftfahrzeugsteuer für jedes zugelassene Kraftfahrzeug erhoben wird.
Es gibt aber dennoch einen großen Unterschied. Wenn ich kein Kraftfahrzeug bei der Zulassungstelle anmelde, bin ich auch nicht zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer verpflichtet.
Bei der Wohnung dagegen sieht das anders aus. Auf ein Kraftfahrzeug kann ich zur Not verzichten, es gibt alternative Fortbewegungsmittel auf die ich zurückgreifen kann. Aber für den Verzicht auf eine Wohnung gibt es eigentlich keine verhältnismäßigen Alternativen.
Die Wohnung ist das Zuhause, der eigene Heimathafen, wenn man es einmal so nennen darf. Der ganz persönliche und private Bereich, den eigentlich ein jeder Mensch braucht.
Nicht umsonst hat der Schutz der Wohnung einen so hohen Stellenwert im Grundgesetz, heißt es doch schon in Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Was vielen Menschen - und das betrifft eigentlich alle Menschen dieses Landes, ob nun Rundfunknutzer oder nicht spielt dabei keine Rolle - anscheinend gar nicht bewußt ist, sind die massiven Einschränkungen der Grundrechte, welche vom Rundfunkbeitrag ausgehen.
Es scheint fast, dass sich die Menschen der wahren Bedeutung unserer Grundrechte überhaupt nicht mehr bewußt sind. Vielleicht kennen sie sie auch gar nicht mehr, oder die Geschichte ihrer Entstehung.
Viele halten vielleicht Geschichte auch nur für Schnee von Gestern. Es zählen nur das Heute und das Morgen. Aber beide würde es ohne das Gestern überhaupt nicht geben.
Man muß nicht unbedingt Geschichte studieren, um ein gewisses Verständnis von ihr zu erlangen. Es reicht schon, sich ein wenig mit ihr zu befassen, um Zusammenhänge und Verhältnisse des Heute ein wenig besser zu verstehen.
Unsere Grundrechte befinden sich nur auf sehr dünnem Eis, welches ziemlich schnell einbrechen kann. Ein trauriges Beispiel dafür war eine Verordnung, welche am 28. 3. 1933 erlassen wurde und wie folgt lautete:
"Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der 'Verfassung des Deutschen Reiches' werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig."
Klingt wie eine Verordnung aus einer anderen Welt. Wirklich? Erleben wir nicht aktuell durch die Corona - Krise zumindest einen Hauch davon selber?
Aber wie konnte es damals überhaupt erst zu so einer Verordnung kommen?
Weil die Weimarer Verfassung von 1919 die Grundrechte der Gewalt des souveränen Staates unterstellte.
Die Gründungsväter unseres Grundgesetzes wußten nur zu gut darum. Daher stellten sie auch die Grundrechte der staatlichen Ordnung voran, welches auch seinen Ausdruck in Artikel 79 Abs. 3 des Grungesetzes findet.
Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes äußerte sich zum Verhältnis von Mensch und Staat wie folgt:
"Es ist einer der verhängnisvollsten Irrtümer gewesen von den vielen, die das 19. Jahrhundert in unser Bewußtsein ... hineingebracht hat, daß alles, was der Mensch hat, vom Staate bezogen worden sei. ... Demgegenüber müssen wir zurückkehren zur alten grundständigen Auffassung, daß der Mensch vor dem Staate da ist, daß Würde und Freiheit - und was sich im einzelnen daraus ergibt - Eigenschaften sind, die dem Menschen selbst durch sein Menschsein anhaften. Der Mensch hat nicht den Staat nötig, um das etwa verliehen zu bekommen. ... Der Mensch ist nicht um des Staates willen da, sondern der Staat ist dazu da, dem Menschen zu dienen, und nicht, ihn um seiner selbst willen zu beherrschen."
Sieglinde Baumert wurde vielleicht nach Paragraphen in Erzwingungshaft genommen, weil sie die Abgabe der Vermögensauskunft verweigerte. Aber in Wirklichkeit wurde sie in Erzwingungshaft genommen, weil sie von ihrem ureigenen Grundrecht nach Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gebrauch machte. Dem Recht auf die freie Wahl von Informationsquellen, welches auch das Recht beinhaltet, eine Informationsquelle nicht zu wählen, oder diese gar zwangsfinanzieren zu müssen.
Und auch für das Recht, vom Staat wie ein Mensch behandelt zu werden und nicht lediglich wie ein Objekt, über das man nach Belieben verfügen kann.
Quelle der Zitate: mitentscheiden mitverantworten - Lehr- und Arbeitsbuch für den politischen Unterricht
Verlag H. Stam GmbH - Köln-Porz 8. Auflage (c) 1981Edit "Bürger":
Thread von vom Kern-Thema abschweifenden Nebendiskussionen bzgl. "Steuer vs. Beitrag" bereinigt. Bitte keine Mehrfachdiskussionen von andernorts bereits ausführlich geführten und über das eigentliche Kern-Thema hinausgehenden eigenständigen Themen. Hier bitte ausschließlich beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Haftzellen für Beitragsrebellen: Der Fall Sieglinde Baumert
und die Beugehaft für eine unausweichliche Rundfunk-Wohnungs-Abgabe (egal, welchen abgabenrechtlichen Charakters) zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)