Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Keine hoheitl. Befugnis der LRA nach Bundesfachrecht  (Gelesen 2185 mal)

  • Beiträge: 7.386
Zwei bereits vorhandene Themen mit erweitertem, bis jetzt so noch nicht erfolgtem Blick.

Aus

BGH KZR 31/14->BVerfG 2 BvE 2/11 - Nur Rundfunknutzer sind beitragspflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33108.0.html

und

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

wissen wir, daß alle dt. LRA "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind.

Aus

Rn. 274
Zitat
[...] Denn die Wettbewerbsordnung des einfachen Rechts gilt grundsätzlich für alle Unternehmen gleichermaßen und in gleicher Auslegung. [...]

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 07. November 2017
- 2 BvE 2/11 -, Rn. (1-372),

http://www.bverfg.de/e/es20171107_2bve000211.html

erfahren wir, daß das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung für alle Unternehmen in gleicher Anwendung und Auslegung gilt.

Wir wissen, daß das Bundesverfassungsgericht keine fachgerichtlichen Entscheidungen trifft und treffen darf.

Wie kann es dann sein, daß auch nur eine LRA im Beitragseinzug hoheitlich tätig sein darf, (oder meint, es zu dürfen), wo doch das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung keinem Unternehmen ein derartiges Privileg zugesteht?

Wenn das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung für alle Unternehmen in gleicher Anwendung und Auslegung gilt, haben alle dt. ÖRR zur Beitreibung ihrer Forderungen den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, wo sie, allen anderen Unternehmen gleich, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung glaubhaft begründen müssen, um sie gerichtlich überhaupt geltend machen zu dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff "hoheitlich" in seiner aktuellen Rundfunkentscheidung - 1 BvR 1675/16 - übrigens nur in Rn. 55 innerhalb eines allgemeinen Kontextes. Es findet sich keine Stelle, in der das BVerfG kundtut, daß der Rundfunkbeitrag auf hoheitliche Weise eingezogen werden darf oder die LRA eine Amtshilfebefugnis hätten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.386
Wir könnten die Aussage tun, daß sich jene Entscheidungen der Verwaltungsgerichte seit November 2017 über das BVerfG hinwegsetzen, die den LRA auch nur irgendeine hoheitliche Befugnis zuerkannt, incl. der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes.

Und spätenstens am Bundesverwaltungsgericht hätte erkannt werden müssen, daß der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg der falsche Rechtsweg ist, so es die Relation LRA vs. Bürger betrifft.

Es hätte erkannt werden müssen, daß es der Landesgesetzgeber schlicht versäumt hat, eine landesrechtliche Stelle zu schaffen, die für den Einzug der Rundfunkbeiträge verantwortlich ist.

Dadurch, daß der Landesgesetzgeber diese Befugnis dem Begünstigten zugestanden hat, erwachsen weder für Land, Gericht noch begünstigte LRA das Recht, sich über die vom Bund aufgestellten Rahmenkriterien hinwegzusetzen und deswegen keinerlei Befugnis, die LRA als "zum hoheitlichen Handeln berechtigt" anzusehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat: @pinguin
Zitat
Es hätte erkannt werden müssen, daß es der Landesgesetzgeber schlicht versäumt hat, eine landesrechtliche Stelle zu schaffen, die für den Einzug der Rundfunkbeiträge verantwortlich ist.

Hierzu ergänzend auch ein Zitat aus der Streitschrift (3. Auflage, Seite 19) von Dr. Hennecke*:
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist
Zitat
3. Der Mangel an Vollzugskompetenz
Die Rundfunkanstalten haben für den Erlaß der "Festsetzungsbescheide" keine Vollzugskompetenz. Der jeweilige Landesgesetzgeber hat es versäumt, die hierfür nach Verfassungsrecht erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Anmerkung: Eine Quelle kann nicht mehr benannt werden, da die 3. Auflage mittlerweile nicht mehr zu haben sein dürfte. Ich garantiere aber, dass das Zitat wortgetreu ist.


*Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2020, 19:03 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) 3. Der Mangel an Vollzugskompetenz
Die Rundfunkanstalten haben für den Erlaß der "Festsetzungsbescheide" keine Vollzugskompetenz. Der jeweilige Landesgesetzgeber hat es versäumt, die hierfür nach Verfassungsrecht erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Dazu ein Ausschnitt aus Seite 5 im Dokument:

Das eJournal der Europäischen Rechtslinguistik (ERL) Universität zu Köln

Gibt es ein Europäisches Verwaltungsrecht?

Zitat
Die mitgliedstaatliche Verwaltungsautonomie muss“ ... mit den Erfordernissen der einheitlichen  Anwendung  des  Gemeinschaftsrechts  in Einklang  gebracht  werden  ...,  die  notwendig  ist,  um  zu  vermeiden,  dass  die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.“
Hervorhebung nicht im Original!
Quelle: Das eJournal der Europäischen Rechtslinguistik (ERL) Universität zu Köln
https://core.ac.uk/download/pdf/83527433.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.386
@marga

War die Farbe Rot alle?

Zitat
Die mitgliedstaatliche Verwaltungsautonomie muss“ ... mit den Erfordernissen der einheitlichen  Anwendung  des  Gemeinschaftsrechts  in Einklang  gebracht  werden  ...,  die  notwendig  ist,  um  zu  vermeiden,  dass  die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.“

Besser wäre nämlich so:

Zitat
Die mitgliedstaatliche Verwaltungsautonomie muss“ ... mit den Erfordernissen der einheitlichen  Anwendung  des  Gemeinschaftsrechts  in Einklang  gebracht  werden ...,  die  notwendig  ist, um  zu  vermeiden,  dass  die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.“

Oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben