Die Frage im Titel folgt aus dem Umstand, daß Rundfunk zwar Landesrecht ist, die Telemedien aber dem Bundesrecht unterfallen.
Die Klärung ist deswegen nötig, weil Rundfunk ja eine "lineare" Dienstleistung darstellt, Telemedien aber zulassungs- und erlaubnisfrei sind.
Die Klärung ist nötig, weil Telemedien, wenn Kabel-TV ein Telemedium darstellt, nicht nur dem Bundesrecht unterfallen würde und damit eben auch zulassungs- und erlaubnisfrei wäre, sondern dennoch Rundfunk in inhaltlicher Zuständigkeit der Länder wäre, wenn Kabel-TV "linear" übertragen wird.
Siehe auch:
Keine Rundfunklizenz für Telemedien?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32910.0.htmlBVerfG - 2 BvG 1/01 & 2 BvG 2/01 - Telekommunikation -> reine Bundeskompetenzhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32889.0.html
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;