"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Rheinland-Pfalz
Bescheide nicht erhalten/ Vollstr. durch Verbandsgemeinde > Rechtsmittel?
Bürger:
In Ermangelung an Zeit nur ein kurzer Einwurf:
Ich gehe davon aus, dass das Amtsgericht bei der hier vorliegenden Vollsteckung durch die Verbandsgemeinde mglw. nicht zum Zuge kommt. Ich persönlich kenne (bundeslandabhängig) nur Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht. Das ist aber eine andere Sache.
Warum nicht die Verbandsgemeinde fragen, welche Rechtsmittel bestehen, wenn in der Ladung nichts angegeben ist?
Zeitungsbezahler:
Ohne Klage wirds schwierig.
Ohne Anwalt sowieso.
Ein paar Gedanken zur Vermögensauskunft.
Jemand, der sowieso nichts hat und nichts braucht (kein Kredit, keine Ratenzahlung, keine neue Wohnung, kein Handyvertrag), der mag ja auch den Offenbarungseid abgeben, aber eigentlich gilt es das zu vermeiden.
Die Frage ist also: Wie hoch wird gepokert?
Wird ein Haftbefehl (zum Zwecke der Vermögensauskunft) beantragt und geldmäßig (kostet Gebühren extra) vorab von der Rundfunkanstalt bezahlt?
Denn warum sollte die Verbandsgemeinde sowas vorstrecken, die hat ja nichts davon, so üppig wird die für die "Dienstleistung" Vollstreckungsverfahren auch nicht bezahlt, außer die schwimmen im Geld und haben sonst nichts zu tun.
Die Frage mag also sein: Liegt es im Interesse der Rundfunkanstalt, einen X-beliebigen Bürger einzusperren, damit er die Kohle rausrückt oder einen Offenbarungseid leistet?
Endet das Verfahren einfach, wenn der Bürger zum Termin gar nicht erscheint?
Soll er einen Offenbarungseid ablegen, dann darf er wirklich nichts (mehr) haben, alternativ kann er beim Gerichtsvollzieher natürlich auch kleine Münzen auf den Tisch legen (mehre kg Kleinmünzen zum Beispiel).
Man muß bei der Wahrheit bleiben, wenn man zur Vermögensauskunft geladen wird und dort erscheint.
Wenn man nicht dort ist, kann man auch nicht lügen...
Akteneinsicht bringt einen möglicherweise weiter, natürlich vor dem Termin, da läßt sich möglicherweise ermitteln, daß gar kein Haftbefehl bei Nichterscheinen zur Vermögensauskunft beantragt wurde.
Nun haben wir hier aber den Fall, daß offenbar längst verjährte Forderungen beigetrieben werden sollen, denn ein Verwaltungsakt wurde dem Betroffenen ja nicht nachweislich zugeschickt.
Sonst könnte man ja auch behaupten, man hätte seine Schulden per Bargeld im Briefumschlag an den Beitragsservice geschickt. Da der Brief mit dem Geld nicht zurückgekommen ist, mußte man also davon ausgehen, daß es beim Beitragsservice eingegangen ist, logisch, oder?
Kant:
--- Zitat von: Bürger am 12. Dezember 2019, 18:44 ---Warum nicht die Verbandsgemeinde fragen, welche Rechtsmittel bestehen, wenn in der Ladung nichts angegeben ist?
--- Ende Zitat ---
Wen soll man denn dort fragen und auf eine ehrliche Antwort hoffen? Da würde die fiktive Person I mit Sicherheit an Herrn Volker Sinnfrei verwiesen werden, den gleichen Typ, der die Vollstreckung durchführt und der hat mit Sicherheit kein Interesse daran einen bzgl. der Rechtsmittel aufzuklären.
Ich danke allen Interessierten für die bisherigen Kommentare, aber eigentlich kann ich's nicht glauben. Es muss doch die Möglichkeit geben eine Vermögensauskunft abzuwehren, die ohne gültige Vollstreckungsvoraussetzungen durchgeführt wird! Bzgl. der Beiträge im Forum und Infos im Internet ist doch der Tenor, dass mit Beginn der Vollstreckungsmaßnahme die Erinnerung beim Amtsgericht erfolgen sollte, wodurch die Vollstreckung unterbrochen wird. Oder ist das jetzt nicht zutreffend? Eine fiktive Person I könnte es so aufgefasst haben, dass hier gerade das Amtsgericht zuständig sei, weil es um die "Art und Weise" der Durchführung der Vollstreckung geht. Einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht kann man in diesem Fall scheinbar nicht beantragen. Hat diesbzgl. jemand genauere Infos?
Kant:
--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 12. Dezember 2019, 19:52 ---Endet das Verfahren einfach, wenn der Bürger zum Termin gar nicht erscheint?
[...]
Man muß bei der Wahrheit bleiben, wenn man zur Vermögensauskunft geladen wird und dort erscheint.
Wenn man nicht dort ist, kann man auch nicht lügen...
--- Ende Zitat ---
Das ist ein guter Punkt. Zwischen dem Zustellungsdatum des Schreibens und dem anvisierten Datum bis zu welchem vorgesprochen werden soll liegen lediglich 7 Tage. Das Schreiben ist per ganz normalem Brief zugestellt worden.
Wieso gehen die eigentlich bei so einer kurzen Frist davon aus, dass der Adressat den Brief überhaupt rechtzeitig erhalten hat? Eine fiktive Person I könnte sich derzeit für 2 Wochen Skiurlaub in den nördlichsten Karpaten befinden, von wo sie erst kurz vor Heilig Abend zurückkehrt. Wenn sie von der Vorladung erfährt ist der Termin bereits verstrichen. Und jetz mal im Ernst: Das ist doch ein realistisches Szenario.
Was kann Person I passieren, wenn sie nicht zum Termin erscheint? Auch darüber steht im Schreiben nichts. I.d.R. wird der Bürger doch selbst beim kleinsten Strafzettel darüber aufgeklärt was ihm blüht wenn er nicht Folge leistet. Hier steht nichts dergleichen.
Überhaupt weist das Schreiben keinen erkennbaren Rechtscharakter auf:
Der Titel lautet "Vollstreckungsaufträge der Verbandsgemeinde XY". Weiter steht dort, dass die fiktive Person I "wegen der in der Anlage aufgeführten Forderungen" ..."gebeten" wird bis zum xx.yy.2019 beim Unterzeichner" (dem Mann der vollstrecken will) vorzusprechen. Dann weiter unten: "Zu diesem Termin bringen Sie bitte Unterlagen über Ihre monatlichen Einkünfte und Belastungen mit."
Handelt es sich hier tatsächlich um eine Vorladung zur Vermögensauskunft? Für den juristisch ungebildeten Laien könnte dies einfach nach einer Bitte um Vorsprache aussehen, der er nicht unbedingt Folge leisten muss, zumal er ja nicht über die Konsequenzen aufgeklärt wird was passiert wenn er es nicht tut.
GesamtSchuldner:
Das im Eingangspost abgebildete fiktive Schreiben ist keine Ladung zur Vermögensauskunft.
Die nach der unverbindlichen Bitte mitzubringenden
--- Zitat ---Unterlagen über Ihre monatlichen Einkünfte und Belastungen
--- Ende Zitat ---
sind ja nicht geeignet, Aufschlüsse über das Vermögen zu geben, sondern können nur als Basis für eine Vereinbarung herhalten, Raten auszuhandeln, um die Rückstände abzustottern.
Insofern wäre in dem fiktiven Fall rein freiwillig, wenn man dort hingeht.
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