"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Rheinland-Pfalz
Bescheide nicht erhalten/ Vollstr. durch Verbandsgemeinde > Rechtsmittel?
Kant:
Eine fiktive Person I könnte mittlerweile eine Einladung zur Vermögensauskunft erhalten haben, die aber nicht als solche betitelt wurde.
Die Vollstreckung könnte sich ggf. in fortgeschrittenem Stadium befinden, so dass I dies hier gern dokumentieren möchte. Es wird alles chronologisch abgehandelt, die Namen sind anonymisiert und auch sonstige Daten. Die in den fiktiven Schreiben angegebenen Zeitabstände betreffend eines Datums sind zum besseren Verständnis angeglichen worden. (Sollten dennoch Fragen aufkommen, die genaue Daten erfordern, dann zwecks Anonymität bitte per PM an mich.) Alle Schreiben könnten per Einschreiben versendet worden sein.
Vor einiger Zeit könnte die fiktive Person I eine Vollstreckungsankündigung seitens der zuständigen Verbandsgemeinde erhalten haben:
BILD 1 im Anhang
Die fiktive Person I könnte daraufhin folgendes Schreiben an die Intendanz des zuständigen Schundfunks gesendet haben, welches unter anderem die Einrede der Verjährung gegen die (aufgrund der fehlenden Bekanntgabe der Bescheide) nicht geltend gemachten Forderungen beinhaltet und so ausgesehen haben könnte:
BILD 2a
[Wortlaut eigener Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt des nicht zitierbaren Bildes ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
2 Tage später könnte Person I höflich aber bestimmt bei der zuständigen Person der Verbandsgemeinde (in den Schriftstücken als "Volker Sinnfrei" anonymisiert) vorgesprochen und auf die fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen hingewiesen haben (die Festsetzungsbescheide wurden nicht bekanntgegeben und sind bzgl. des Zeitraums verjährt. Die genaue Argumentation findet sich in den Schriftstücken 2a und 4-1 bis 4-3, weiter unten). Der fiktive Herr Sinnfrei könnte (grob zusammengefasst) darauf geantwortet haben, dass er die Gesetze kenne und ihm das egal sei, er verfahre wie immer. Er werde beim Rundunk nochmal rückfragen und kopierte sich I's Schreiben an den Rundfunk/ Bild 2a, um es seiner Rückfrage beizulegen.
Hier fiel Herrn Sinnfrei auf, dass der Name, den Person I auf ihrem Schreiben an den Schundfunk angegeben hatte nicht mit dem Namen übereinstimmte, den der Schundfunk im Vollstreckungsersuchen genannt hatte. Im Vollstreckungsersuchen wurde als Schuldner "Maria Mustermann" bezeichnet, während in Person I's Schreiben "Berta Mustermann" stand. Herr Sinnfrei ließ sich Person I's Ausweis zeigen, auf welchem der volle Name "Berta Maria Mustermann" lautet und meinte gemäß seiner Informationen sei der Rufname aber "Maria" (so stehe es im Meldverzeichnis). Person I könnte dies vehement verneint haben und beharte, dass der Rufname "Berta" sei, wunderte sich gleichzeitig, warum Herr Sinnfrei diesbzgl. so ein Aufhebens machte. I dachte aber nicht weiter darüber nach, erkannte dann aber später diesbzgl. einen weiteren Fehler bzgl. der Vollstreckungsvoraussetzungen und bemängelt dies im kommenden Schreiben (Bild 4-1 bis 4-3).
Weiterhin behauptete Herr Sinnfrei: Wenn der Rundfunk verlangt, dass vollstreckt wird, müsse er vollstrecken. Person I könnte darauf hingewiesen haben, dass er dies nicht tun müsse und auf Gesetzestexte, sowie auf das Zossen-PDF ( http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf) verwiesen haben. Herr Sinnfrei könnte daraufhin geantwortet haben, dass er nun abwarten würde welche Antwort vom Rundfunk kommt und Person I dann ggf. nochmal Bescheid gibt, damit man sich nochmals zu einem Gespräch trifft. (Dies ist folgend nicht passiert, sondern es wurde direkt zur verschleierten Vermögensauskunft geladen, wie Ihr später sehen werdet...)
So wurde verblieben und Person I gönnte sich ein wenig Ruhe, bevor sie folgendes Antwortschreiben auf ihr Schreiben (2a) erhielt. Dieses Schreiben kam 20 Kalendertage später, vom sog. "Referat für Beitragsrecht" (wohlgemerkt nicht vom Beitragsservice) und war persönlich vom im Briefkopf angegebenen Sachbearbeiter (in den Schreiben anonymisiert) unterschrieben. (Person I war diesmal mit vollem Namen genannt).
Von der Intendanz kam keine Antwort, doch wurde Person I's Schreiben angeblich seitens der Intendanz abgestempelt, wie ihr auf Bild 3-3 im Anhang sehen könnt:
BILD 3-1, 3-2
[Wortlaut solch kurzer fremder Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt der nicht zitierbaren Bilder ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
Ca. 1 Woche nach Erhalt des obigen Schundfunk-Schreibens könnte Person I Akteneinsicht bei Herrn Sinnfrei von der Verbandsgemeinde beantragt haben:
BILD 4a im Anhang
--- Zitat ---[...] in der o.g. Angelegenheit beantrage ich gem. § 760 ZPO Akteneinsicht.
[...]
--- Ende Zitat ---
Person I könnte danach ein weiteres Schreiben an die Intendanz verfasst haben, vor allem unter dem Aspekt, dass sie im Forum zusätzliche wichtige Hinweise erhalten haben könnte. 10 Tage nach Erhalt des Schundfunk-Schreibens (3-1 bis 3-3) könnte folgendes Schreiben/Antrag an die Intendanz geschickt worden sein, in dem unter anderem erneut Einrede der Verjährung erfolgt und zusätzlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:
BILD 4-1, 4-2, 4-3
[Wortlaut eigener Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt des nicht zitierbaren Bildes ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
Die Antwort könnte an Person I 16 Kalendertage später zugestellt worden sein. Auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde nicht reagiert, auf die Zitate der Urteile ebensowenig:
BILD 5-1, 5-2
[Wortlaut solch überschaubarer fremder Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt der nicht zitierbaren Bilder ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
3 Tage danach könnte dann seitens der Verbandsgemeinde die Ladung zur Vermögensauskunft zugestellt worden sein (wobei das Wort "Vermögensauskunft" nicht genannt wird). Interessant: Mit dabei eine Kopie des Schreibens des Schundfunks an die Verbandsgemeinde, in dem darum gebeten wird die Vollstreckung fortzusetzen. Kein Hinweis auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, oder Person I's zweites Schreiben. Lediglich auf die Beantwortung von I's erstem Schreiben wird verwiesen (Bild 6-2):
BILD 6-1, 6-2
[Wortlaut solch kurzer fremder Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt der nicht zitierbaren Bilder ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
BILD 6-3
[Wortlaut solch kurzer fremder Dokumente bitte als kopierfähiges Vollzitat im Folgekommentar ergänzen, damit die Moderatoren dies hier statt der nicht zitierbaren Bilder ergänzen können. Absender/Adresse/Anrede/Grußformel können auf ein Mindestmaß reduziert werden.]
In oben beschriebenen fiktiven Beispiel ist dies der Stand der Dinge.
Festzustellen ist, dass:
1. Person I bislang keine Antwort auf den Antrag auf Akteneinsicht seitens der vollstreckenden Person erhielt, obwohl Herr Sinnfrei das Schreiben nachweislich vor mehr als 20 Kalendertagen erhalten haben könnte. Die Ladung (oder "Bitte") zur Vermögensauskunft hingegen, lässt Person I nur 7 Tage Zeit.
2. Person I's Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von der Schundfunkanstalt ignoriert wurde. Stattdessen wurde Herr Sinnfrei von der Verbandsgemeinde angewiesen zu vollstrecken.
Hinweise hier und im Internet deuten darauf hin, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Amtsgericht erst erfolgen kann, wenn die Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung ablehnt (Verwaltungsakt).
Weitere Hinweise deuten darauf hin, dass Erinnerung beim Amtsgericht erst bei Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen möglich ist.
Person I geht nun davon aus, dass ein Ignorieren des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung seitens des Schundfunks mit einer Ablehnung gleichzusetzen ist, denn schießlich wurde die Verbandsgemeinde gebeten die Vollstreckung fortzuführen.
Nach Person I's Auffassung stellt die "getarnte" Ladung zur Vermögensauskunft auch den Beginn der Vollstreckungsmaßnahme dar, wodurch also auch Grund für die Erinnerung beim Amtsgericht gegeben ist. Person I möchte daher beides schnellstmöglich in die Wege leiten.
Für weitere Tips, Vorschläge, Korrekturen etc., wäre Person I sehr dankbar, vor allem angesichts der kurzen Frist.
Edit "Bürger":
Der ursprüngliche, nicht aussagekräftige Betreff "Dokumentation einer gesetzeswidrigen Vollstreckung" musste angepasst werden. Im Betreff soll kurz und knapp der wesentliche Knackpunkt des Falls beschrieben sein, denn "gesetzeswidrige Vollstreckungen" gibt es tausende. Das ist kein Merkmal.
So verständlich der Unmut ist, aber die fiktiven Namen erscheinen über das Ziel hinausgeschossen und problematisch. Eigentlich sollte das so nicht veröffentlicht werden.
Es muss aufgrund des Zeitdrucks nach einer kurzfristigen Lösung dieses Problems gesucht werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
GEiZ ist geil:
Hier empfehle ich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber unbedingt einen, der am gleichen Strang ziehen möchte und Lust darauf hat. Z.B. RA Thorsten Bölck. Das generiert auch für die Gegenseite endlich Kosten.
Kant:
Danke, aber dies ist nicht möglich. Person I hat keinerlei finanzielle Mittel um einen Anwalt zu bezahlen.
Kant:
Wer nicht will muss sich ja nicht alles auf einmal durchlesen, aber es könnte in Person I's aktueller Lage schon mal hilfreich sein, wenn erfahrene Mitglieder sich mal die vermeintliche Ladung zur Vermögensauskunft durchlesen, die weder eine Rechtshelfsbelehrung enthält, noch als Vermögenauskunft bezeichnet ist, denn diese sollte in diesem fiktiven Fall abgewehrt werden.
Tiuz:
Ein paar fiktive Gedanken dazu:
* Außergerichtlich wird sich die Vollstreckung in diesem Fall wohl nicht mehr abwenden lassen.
* Klagen gegen Rundfunkanstalten und Vollstreckungsbehörden sind beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Amtsgerichte - als Vollstreckungsgerichte - sind i.d.R nur für beauftragte Gerichtsvollzieher und bei spezifischen Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. richterliche Anordnung) zuständig.
* Klageantrag gegen die Rundfunkanstalt könnte die Rücknahme des Vollstreckungsauftrags sein und gegen die Vollstreckungsbehörde das Aussetzen der Vollstreckung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (gegen die LRA).
* Bzgl. der Gerichtskosten und ggf. Prozesskostenhilfe, könnten sich auf der Homepage des zuständigen Verwaltungsgerichts einige Hinweise finden lassen.
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