Sächsischer LandtagDrucksache 7/679
02.12.2019
Gesetzentwurf
Landesregierung
Drucksache 7/5321 26.11.2019
Gesetzentwurf der Staatsregierung
Thema: Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
A. Zielstellung
Der als Anlage beigefügte Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient der Anpassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags an die Vorgaben des Bundesverfassungs- gerichts in seinem Urteil vom 18. Juli 2018. Darin hielt das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein privater Beitragsschuldner zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden darf. Daher dürfen Inhaber mehrerer selbst genutzter Wohnungen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung auch nicht mit mehr als einem vollen Rund- funkbeitrag belastet werden. Die bisherige Bemessung des Beitrags bei Zweitwohnungen verstößt laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Belastungsgleichheit.
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Alternativdownload im Anhanghttp://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_art=Drs&dok_nr=679&leg_per=7Diskussion zum Thema 23. RÄStV bitte unter
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html
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