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Autor Thema: Volksbegehren in Hessen - niedrigere Hürden für direkte Demokratie (2019)  (Gelesen 6248 mal)

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...auch in Bezug u.a. auf
Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.0.html
eine geradezu erstaunliche Meldung :o


FAZ, 29.10.2019
Volksbegehren in Hessen
Landtag beschließt niedrigere Hürden für direkte Demokratie
In einer Volksabstimmung hatten die Hessen 2018 unter anderem für mehr direkte Demokratie votiert. Dies ist nun im Landeswahlgesetz verankert. Außerdem wird das Wahlrecht behinderter Menschen gestärkt.
Quelle: dpa

Zitat
[...]
Bezogen auf die Zahl der Wahlberechtigten der Landtagswahl 2018 müssen danach derzeit 43.728 Stimmberechtigte einen Zulassungsantrag unterzeichnen. Bislang waren die Stimmen von zwei Prozent der Wahlberechtigten nötig, um ein Volksbegehren zu initiieren. „Damit halbieren wir die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid“, erläuterte der CDU-Abgeordnete Christian Heinz.

Die nötige Zustimmung für das Volksbegehren - die zweite Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid - wurde von zwanzig Prozent auf fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Die Frist zum Sammeln von Unterschriften zum Volksbegehren verlängert sich von zwei auf sechs Monate. Ein Volksentscheid selbst ist künftig dann erfolgreich, wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, bisher waren 50 Prozent der abgegebenen Stimmen notwendig.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen-landtag-beschliesst-niedrigere-huerden-fuer-direkte-demokratie-16458175.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 01:18 von Bürger«
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eine geradezu erstaunliche Meldung :o
Wieso? Hessen hatte doch auch erst in 2018(?) die seit Urzeiten bestehende, aber wegen Bundes- und Europarecht eh ungültige Todesstrafe abgeschafft?

Jetzt findest Du in der Verfassung des Landes Hessen auch sowas:

Zitat
Art. 67 Verf

1Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne dass es ihrer ausdrücklichen Umformung in Landesrecht bedarf. 2Kein Gesetz ist gültig, das mit solchen Regeln oder mit einem Staatsvertrag in Widerspruch steht.

Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,70

Der Link führt leider nicht ins Land Hessen selbst, da die Verfassung des Landes Hessen von dort direkt von hier aus wegen Browserbefindlichkeitsstörungen nicht aufrufbar ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 12:55 von Bürger«
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