Dieser Thread hat zum Nachstehenden schon Einiges - hier Senf-Zugabe:
Die Frage des Datenaustausches zwischen Sendern
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ist kürzlich mit zuständigen Mitarbeitern einer ARD-Landesanstalt wie folgt im Gespräch in der Anstalt Auge in Auge, Zahn gegenüber Zahn, besprochen worden.
Demnach gilt in Einklang mit Datenschutzrecht:
- Die Mitarbeiter einer anderen Anstalt - also andere juristische Person - dürfen auf den Inhalt der Beitragsakte nicht zugreifen.
- Dies sei rein technisch unmöglich gemacht.
- Insbesondere und erst recht haben sie kein Recht, dort Vorgänge eingehen zu lassen.
Die Frage, ob Zugriff zur reinen Existenz einer Mediensteuer-Nummer besteht? (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Nummer.)
Diese wurde nicht erörtert, obgleich auch das ja bereits interessiert.
Die Frage, ob überhaupt - beispielsweise per Telefon - über die Anhängigkeit eines Klageverfahrens kommuniziert werden darf, ist ebenfalls von Datenschutzinteresse, sofern - wie hier beim WDR - der dort vorgetragene Vorgang keinerlei Bezug zum eigenen Klageverfahren erklärt hat.
Akteneinsicht: Der Betroffene kann Überschreitungen dann ermitteln, indem er unangemeldet beispielsweise beim NDR erscheint und Einsicht in die Akte beantragt. Vor 11 Uhr, damit der Mittagspause-Einwand entfällt. Über die möglichen Ablaufformen gibt es einige Szenarien - das ist hier im Thread zu sehr OFF TOPIC, lasse ich also weg. Lustig ist es allemal, nicht der Verpflichtete zu sein, sondern mal der Pflicht-Einforderer zu sein. Das kommt anscheinend derart selten vor, das beunruhigt die anscheinend ziemlich sehr.
Bundesweit dürfen Bürger ohne Rücksichtnahme auf Bundeslandgrenzen Eingaben vornehmen.
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Art. 17 GG. Da steht nichts, dass Deutschlands Bundesrecht nur innerhalb des eigenen Bundeslandes eingefordert werden darf.
Es ist ein gängiger Abwimmelversuch der unkundigen oder vorsätzlichen Rechtsverletzer bei unseren Freunden den Aktenverwaltern örtlich bei den ARD-Anstalten,
- entweder die Bearbeitung zu verweigern, weil aus einem anderen Bundesland;
. oder zu verweigern, "weil ja Klage anhängig ist".
Zum zweiten Einwand "Klage anhängig" ist die Rechtslage wie folgt:
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- Wende ich mich mit einer Anfrage von irgendwoher bundesweit an die juristische Person WDR,
- ferner zu einer Frage, die ohne Kontext zum eigenen Mediensteuer-Konto dort vorgetragen ist
- und zu der die juristische Person des WDR bearbeitungsverpfichtet ist,
so ist der Verweis auf einen anderweitigen Klagevorgang gleichbedeutend mit einer Verweigerung einer Bearbeitungspflicht.
Dann muss immer versucht werden, der eigenen Anfrage eine strafrechtliche Dimension zu verleihen. Hier ja möglicherweise:
- erfolgt Inkassobetrug 263 StGB - ja, nein?
Dann ergibt sich die Frage: Falls Anfangsverdacht legitim, besteht Anfangsverdacht beim Anweisenden der Bearbeitung für Beihilfe, Begünstigung?
Das muss man nicht so hart formulieren - welcher Normal-Rechtsstaatsverteidiger kann das schon.
Aber man kann harmlos erfragen: Bitte die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der die Bearbeitung im erfolgten Sinn angewiesen hat.
Da steht ja beispielsweise bei der Unterschrift "i.V.". Erbeten wird die ladungsfähige Anschrift des Vertretenen.
Denn das ist beliebt, heikle Vorgänge, das "unterschreibt die Praktikantin", die war's also und die wendet zu Recht ein, dass sie ja nur auf Anweisung handelte "von", und der "von" sagt, war nix, war Routine so, habe ich nie gesehen, ist so lange her.
Die Strategie der "Weiterleitung an" ist juristisch wie folgt ganz hart angreifbar:
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Der Weiterleitende darf von der Annahme ausgehen, dass die Mitarbeiter beim WDR den Vorgang einfach einscannen und sich zu Recht unzuständig fühlen.
Damit aber hat der Weiterleitende einen unzulässigen Akteneingang induziert und der Empfangende hat durch Nicht-Verweigerung des Einscannens hierzu Beihilfe geleistet.
Sofern es sich um Vorgänge mit eventueller strafrechtlicher Brisanz handelt, so liegt ein stillschweigender Konsens vor, die Nichtaufklärung zu bewirken. Sobald man das bei der Akteneinsicht vor Ort anspricht, wird das wohl nichts am betreffenden Tag mit der Akteneinsicht.
Und jetzt wendet der Klagende Trick 17 an? Schon mitgeteilt, hier wiederholt:
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Er beantragt beim VG, das eine Aktualisierung der Akte dem VG einzuliefern sei, weil dann Recht auf Aufklärung dieser Frage eintrete.
Jetzt müssten die beim WDR entscheiden, ob sie wagen, einen eventuell zur Akte genommenen Vorgang fortzulassen.
Nun hat Person X aber vom WDR die Beweiskraft, dass das zur Akte gegeben wurde - und demnach die Rückweisungspflicht missachtet wurde?
Da werden sie beim WDR vielleicht vorziehen, zeitlich sehr überlastet zu sein?
Also könnte Person X auf die Idee kommen, beim VG zu beantragen:
"Sofern der Beklagte nicht innerhalb von 3 Monaten dieser Verfahrenspflicht nachgekommen ist, wird beantragt, die Klage selbst dann auszusetzen, wenn der Beklagte es ablehnt. Vorausschauend wird bereits jetzt zugestimmt, dass die Akte in 30 Jahren vernichtet werden darf."
Obendrauf dann vielleicht die Datenschutzfrage:
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Wer hat die Information über die Klage erfragt und von wem wurde diese übermittelt? Bitte ladungsfähige Anschriften.